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       # taz.de -- Putin und das Völkerrecht: Moskaus abwegige Rechtfertigung
       
       > Völkerrechtlich lässt sich der russische Angriff nicht rechtfertigen.
       > Putins Behauptung, in Donezk und Luhansk drohe ein Genozid, ist absurd.
       
   IMG Bild: Russische Panzer an der russisch-ukrainischen Grenze in der Rostov-Region am 23. Februar
       
       Freiburg taz | Die Invasion Russlands in die Ukraine ist ein illegaler
       Angriffskrieg. Russland versucht zwar, die Militäroperation völkerrechtlich
       zu rechtfertigen, doch die Argumente sind dünn und abwegig.
       
       Grundsätzlich gilt [1][nach der UN-Charta ein Gewaltverbot zwischen den
       Staaten]. Krieg wird nicht mehr als Fortsetzung der Politik mit anderen
       Mitteln akzeptiert. Russlands Präsident Wladimir Putin hat die russische
       Militäroperation in der Ukraine in seiner Fernsehansprache aber damit
       begründet, dass Russland von den Volksrepubliken Donezk und Luhansk um
       Hilfe gebeten wurde.
       
       Er habe daraufhin gemäß Artikel 51 der UN-Charta eine Militäroperation
       angeordnet. Artikel 51 erlaubt den ausnahmsweisen Einsatz von Gewalt zur
       Selbstverteidigung. Auf dieser Grundlage können auch andere Staaten einem
       angegriffenen Staat militärisch bei der Selbstverteidigung helfen.
       
       Die zentrale Schwachstelle von Putins Argumentation ist, dass er die
       Volksrepubliken Donezk und Luhansk als völkerrechtlich relevante Staaten
       behandelt. Bis vorige Woche gehörten die Gebiete allerdings noch eindeutig
       zur Ukraine – auch wenn die ukrainische Regierung seit April 2014 dort
       keine Kontrolle mehr ausüben konnte.
       
       ## Die Mär vom angeblichen Völkermord
       
       Die mit verdeckter russischer Hilfe errichteten Volksrepubliken hatten zwar
       faktisch staatsähnliche Macht, wurden aber international nicht als Staaten
       akzeptiert. Auch Russland hat sie erst am Montag (also kurz vor der
       Invasion) anerkannt.
       
       Völkerrechtlich ist es nur unter sehr engen Bedingungen möglich, dass sich
       Teile eines Staates abspalten, um einen eigenen Staat zu bilden. So genügt
       es nicht, dass sich eine Mehrheit der betroffenen Bevölkerung für eine
       Sezession ausspricht. Deshalb wurde auch eine Abspaltung Kataloniens von
       Spanien nicht anerkannt. Entsprechende [2][Volksabstimmungen in den
       Republiken Donezk und Luhansk] wurden international nicht akzeptiert.
       
       Völkerrechtlich anerkannt wird eine Sezession nur, wenn es eine
       schwerwiegende Unterdrückungssituation abzuwenden gilt – etwa einen
       drohenden Völkermord. Diese Sichtweise wird grundsätzlich auch von Russland
       geteilt, das sogar die Abspaltung des Kosovo von Serbien ablehnte.
       
       Wohl auch deshalb wurde von russischer Seite in den letzten Tagen immer
       wieder ein angeblicher „Genozid“ an der Bevölkerung in den Republiken
       Donezk und Luhansk angeführt. Dabei handelt es sich aber um offensichtliche
       Schutzbehauptungen. Militärische Auseinandersetzungen um die Kontrolle des
       Gebietes hatten keinesfalls das Ziel, die Bevölkerung der Volksrepubliken
       zu vernichten.
       
       ## Putin will Führung der Ukraine stürzen
       
       Die Hilfsbitten der international nicht anerkannten Volksrepubliken können
       also die russischen Militärmaßnahmen gegen die Ukraine nicht rechtfertigen.
       Zudem gab es auch gar keinen aktuellen Angriff der Ukraine auf die
       Volksrepubliken.
       
       Selbst Putin blieb in seiner Fernsehansprache vage. „Das Ziel der
       russischen Spezialoperationen ist es, die Menschen zu schützen, die acht
       Jahre lang vom Kiewer Regime misshandelt und ermordet wurden.“ Kein Wort
       von einem gegenwärtigen Angriff durch den ukrainischen Staat. Auch deshalb
       darf Russland hier keine legale Hilfe bei der Selbstverteidigung leisten.
       
       Besonders verstörend ist das Ziel, das Putin für die Militäroperationen
       ausgab. Russland werde „versuchen, die Ukraine zu entmilitarisieren und zu
       entnazifizieren und diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche
       blutige Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich russischer
       Bürger, begangen haben“.
       
       Hier geht es eindeutig nicht mehr darum, die Volksrepubliken Donezk und
       Luhansk gegen einen Angriff des ukrainischen Staates zu verteidigen.
       Vielmehr will Russland die gewählte Führung der Ukraine stürzen, die es als
       „heutige Neonazis“ bezeichnet. Außerdem spricht Putin der Ukraine faktisch
       das Recht auf militärische Bewaffnung ab.
       
       Dass Russland „ständig von der Ukraine bedroht wird“, wie Putin sagte, ist
       angesichts des monatelangen russischen Truppenaufmarsches an der
       ukrainischen Grenze eine völlige Verdrehung der tatsächlichen Lage. Selbst
       ein Nato-Beitritt der Ukraine (der überhaupt nicht auf der Tagesordnung
       steht) wäre in keiner Weise geeignet, eine militärische Aktion Russlands
       gegen die Ukraine zu rechtfertigen.
       
       24 Feb 2022
       
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