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       # taz.de -- Verbeamtung von Lehrkräften: Berlin geht ersten Schritt
       
       > Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern nach Berlin wechseln, werden
       > nun ohne Wartezeit verbeamtet. So soll dem Fachkräftemangel begegnet
       > werden.
       
   IMG Bild: Bereits 2019 demonstrierten Berliner Lehrkräfte für die Wiedereinführung der Verbeamtung
       
       Berlin taz, dpa | [1][Berlin geht beim Thema Lehrerverbeamtung] einen
       ersten Schritt voran. Ab sofort entfällt die Wartefrist für verbeamtete
       Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern nach Berlin kommen oder in die
       Hauptstadt zurückkehren. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung am
       Mittwoch mit.
       
       Seit 2014 mussten Lehrkräfte von außerhalb mindestens fünf Jahre in einem
       anderen Bundesland verbeamtet gewesen sein, um als Beamte in den Berliner
       Schuldienst übernommen zu werden. Das sollte verhindern, dass in Berlin
       angestellte Lehrkräfte für kurze Zeit in ein anderes Bundesland wechseln,
       dort verbeamtet werden und dann mit Beamtenstatus zurückkehren.
       
       Weil die rot-grün-rote Koalition inzwischen entschieden habe, zur
       Verbeamtung von Lehrkräften zurückzukehren, sei die Situation nun aber eine
       andere, so die Bildungsverwaltung. Der Wegfall der Wartefrist soll dazu
       beitragen, möglichst schnell qualifizierte Lehrkräfte für Berlin zu
       gewinnen. „Bereits mit diesem ersten Schritt wird die Rückkehr zur
       Verbeamtung für Berliner Lehrkräfte unumkehrbar“, sagte Bildungssenatorin
       Astrid-Sabine Busse.
       
       „Wir hatten ohnehin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgeschriebenen
       Verweildauer von fünf Jahren als Beamte*r in einem anderen Bundesland“,
       hieß es am Mittwoch vom Berliner Vorsitzenden der Bildungsgewerkschaft GEW,
       Tom Erdmann. „Auch, weil das Verbot zuletzt zunehmend ausgehebelt wurde:
       Die verbeamtete Lehrkraft verblieb offiziell im Herkunftsbundesland, bis
       sie die fünf Jahre ‚voll‘ hatte, und lies sich bis dahin als Lehrkraft nach
       Berlin abordnen.“
       
       ## 7.000 Lehrkräfte zu alt oder zu krank
       
       „Ende März werden wir dann, wie angekündigt, unseren Zeit- und
       Maßnahmenplan im Rahmen des 100-Tage-Programms vorstellen“, kündigte Busse
       an. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass Berlin das Höchstalter für
       Verbeamtung – derzeit liegt es bei 45 Jahren – „temporär“ auf 52 Jahre
       erhöhen will, damit möglichst viele Lehrkräfte zum Zuge kommen. Dennoch
       werden nach Schätzungen der Bildungsgewerkschaft GEW rund 7.000 Berliner
       Lehrkräfte nicht verbeamtet werden können, weil sie zu alt sind oder die
       gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
       
       Unklar ist auch noch, wie eine Kompensationsregelung für diejenigen
       gestaltet werden soll, die nicht verbeamtet werden können. Die
       Bildungsverwaltung hatte bereits Entlastungsstunden ins Spiel gebracht,
       also quasi einen Freizeitausgleich. Einen solchen Sonderweg erlaube die
       Tarifgemeinschaft der Länder aber nicht, in der Berlin Mitglied ist, hatte
       GEW-Tarifexperte Udo Mertens erklärt. Möglich sei aus seiner Sicht aber
       eine „Zulagenregelung“, die ein Gehaltsplus für jede Lehrkraft von bis zu
       800 Euro bedeuten könnte.
       
       „Frau Busses Optimismus, dass mit dieser Maßnahme die Verbeamtung
       eingeläutet wird, teile ich nicht“, sagte deshalb der Berliner
       GEW-Vorsitzende am Mittwoch der taz. „Es lauern noch viele Fallstricke auf
       dem Weg dahin.“
       
       Mehrere Berliner Schulleiter*innenverbände hatten in einer
       gemeinsamen Stellungnahme Anfang des Jahres bereits Druck gemacht: Die
       Verbeamtung für möglichst viele Berliner Lehrkräfte müsse schnell kommen,
       am besten schon zu Beginn des kommenden Schuljahres Ende August. Berlin
       könne sich angesichts des Fachkräftemangels ein weiteres Zögern nicht
       leisten.
       
       Berlin hatte die Lehrerverbeamtung 2004 abgeschafft, ist inzwischen aber
       das einzige Bundesland, das noch daran festgehalten hat.
       
       23 Feb 2022
       
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