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       # taz.de -- Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz: Lohn zahlen, Wasser schützen
       
       > Die Pläne der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz zum Schutz der
       > Menschenrechte sind strenger als die deutsche Regelung.
       
   IMG Bild: Textilindustrie in Äthiopien
       
       Berlin taz | Rund 13.000 größere Unternehmen der Europäischen Union müssen
       künftig die sozialen und ökologischen Menschenrechte bei ihren weltweiten
       Lieferanten gewährleisten. [1][Dazu will die EU-Kommission sie mit einer
       Richtlinie verpflichten], die an diesem Mittwoch vorgestellt wird. Ein
       Entwurf sickerte bereits am Dienstag durch. Demnach geht die EU-Regulierung
       über [2][das deutsche Lieferkettengesetz] hinaus. Wenn die Richtlinie in
       Kraft tritt, müsste Deutschland dieses verschärfen.
       
       Zu den geschützten Menschenrechten gehören das Recht von Arbeiter:innen
       auf fairen Lohn und Zusammenschluss in Gewerkschaften. Die hiesigen Firmen
       sollen zudem darauf achten, dass ihre Zulieferer keinen Landraub betreiben
       oder Flüsse im Umkreis von Bergwerken vergiften.
       
       Die EU-Kommission will festlegen, dass die Regeln für europäische
       Unternehmen verpflichtend sind, die mehr als 500 Beschäftigte und einen
       weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben, sowie für
       Firmen von außerhalb der EU, die in Europa mehr als 150 Millionen Umsatz
       machen. Das deutsche Lieferkettengesetz erfasst dagegen ab 2023 Firmen mit
       mehr als 3.000, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
       
       Kleinere Betriebe, die über 250 Beschäftigte und über 40 Millionen Umsatz
       haben, fallen ebenfalls unter die EU-Richtlinie, sofern sie die Hälfte
       ihrer Geschäfte in sogenannten Hochrisiko-Branchen abwickeln. Dazu zählen
       die Textilindustrie, Landwirtschaft und Bergbau. Auch in diesen Fällen
       müssen sie aber wohl weniger Pflichten erfüllen als große Unternehmen und
       bekommen eine Übergangszeit von fünf Jahren. Kleine Betriebe unter 250
       Beschäftigten würden nicht erfasst. „99 Prozent“ der europäischen
       Wirtschaft blieben außen vor, kommentierte Anna Cavazzini,
       Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament.
       
       ## Keine Kinderarbeit
       
       Die von der Richtlinie erfassten Unternehmen sind prinzipiell für ihre
       komplette Lieferkette verantwortlich – in der Textilindustrie
       beispielsweise von den Nähereien und Färbereien bis zum Anbau der
       Baumwolle. [3][Kakao- und Kaffeeverarbeiter müssen sich darum kümmern, dass
       in Westafrika keine Kinder auf den Plantagen arbeiten]. Wobei es eine
       Einschränkung gibt: Hiesige Firmen sind nur verantwortlich für die
       Lieferanten, zu denen sie „etablierte Geschäftsbeziehungen“ pflegen.
       Cavazzini befürchtet hier ein „Schlupfloch“.
       
       Eine Haftungsregelung gibt es in der Richtlinie ebenfalls. Geschädigte
       Zulieferbeschäftigte könnten die europäischen Unternehmen also vor hiesigen
       Gerichten auf Schadenersatz verklagen. Auch an diesem Punkt geht die
       EU-Richtlinie über das deutsche Gesetz hinaus.
       
       Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber fürchtet, dass sich „europäische
       Unternehmen infolge dieses Vorschlags aus einigen Regionen dieser Welt
       zurückziehen“. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie forderte, dass
       sich die Regelung auf direkte Vertragspartner beschränkt. Bevor die
       Richtlinie in Kraft tritt, kommen nun die Verhandlungen der Kommission mit
       dem EU-Parlament und dem -Rat.
       
       23 Feb 2022
       
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