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       # taz.de -- Streit um Rechtsstaatlichkeit: EuGH weist Klagen ab
       
       > Polen und Ungarn hatten gegen den Mechanismus der EU Einspruch erhoben.
       > Laut dem Urteil kann die Kommission nun bei Verstößen Gelder
       > zurückhalten.
       
   IMG Bild: Der Rechtsstaatsmechanismus ist rechtens: Sitz der EU-Kommission in Brüssel
       
       Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die [1][Klagen von
       Polen und Ungarn] gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die
       Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte
       der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. Das im vergangenen Jahr eingeführte
       Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder
       zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht. (Az. C-156/21 und C-157/21)
       
       Damit können Zahlungen gekürzt oder Mittel aus dem Strukturfonds
       eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten
       gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz
       verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der
       EU auswirken.
       
       Der Rechtsstaatsmechanismus trat bereits zu Beginn des vergangenen Jahres
       in Kraft, wurde aber noch nicht angewandt. Die Mitgliedsstaaten hatten sich
       darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Der Gerichtshof urteilte
       nun, dass der Mechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und mit dem
       Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grenzen der Zuständigkeit der EU im
       Einklang stehe.
       
       16 Feb 2022
       
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