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       # taz.de -- Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: Richterbund fordert Eingreifen
       
       > Der deutsche Richterbund spricht sich dafür aus, dass der sächsische
       > Landtag eine Richteranklage gegen AfD-Jurist Jens Maier prüft. Das wäre
       > Neuland.
       
   IMG Bild: Erfährt Gegenwind: Der AfD-Politiker Jens Maier will wieder Richter sein
       
       Berlin taz | Der deutsche Richterbund spricht sich im Fall des
       rückkehrwilligen rechtsextremen Richters Jens Maier für ein Eingreifen von
       Justizministerium und Landtag aus. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender der
       Richtervereinigung, sagte auf taz-Anfrage: „Es wäre ein unerträglicher
       Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst
       zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde. Das kann niemand
       wollen.“
       
       Man stehe eng an der Seite des [1][Zentralrats der Juden] in Deutschland.
       Dieser habe zu Recht an die politisch Verantwortlichen in Sachsen
       appelliert, um „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, so
       Lüblinghoff.
       
       Die Frage der Verfassungstreue des ehemaligen Bundestagsabgeordneten aus
       der völkischen Strömung der AfD bewege Kolleg*innen in der Justiz ebenso
       sehr wie die Öffentlichkeit, so Lüblinghoff. Insbesondere sei zu prüfen,
       „ob das unerträgliche Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit
       Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann.“
       
       Der Rückkehrwunsch des ehemaligen AfD-Abgeordneten Maier ist derzeit
       Gegenstand einer bundesweiten Debatte. Maier bezeichnete sich selbst als
       „kleinen Höcke“, sprach von „Schuldkult“ und „Mischvölkern“. Im Dezember
       hat er nach seiner gescheiterten Wiederwahl einen Rückkehrantrag in sein
       ruhendes Richteramt gestellt.
       
       Das sächsische Jusizministerium hält eine Rückkehr Maiers für unumgänglich
       und hat für seinen [2][defensiven Umgang mit dem Rechtsextremen viel
       Kritik] einstecken müssen. Zuletzt hatte der Vorsitzende des
       [3][Zentralrats der Juden, Josef Schuster], die Rechtsauffassung der
       sächsischen Behörde „beschämend“ genannt.
       
       ## Das Justizministerium steht zunehmend alleine da
       
       Mit der Richteranklage, die die Kontrolle der Justiz im Sinne der
       Gewaltenteilung sicherstellen soll, können Parlamente theoretisch Richter
       bei mangelnder Verfassungstreue aus dem Amt entfernen. Das Instrument hatte
       im Fall Maier zunächst [4][die neue Richtervereinigung] ins Spiel gebracht.
       Entscheiden müsste über eine Richteranklage letztlich das
       Bundesverfassungsgericht. Erforderlich ist dafür aber zunächst eine
       Zwei-Drittel-Mehrheit im sächsischen Landtag.
       
       Prüfmaßstab ist dafür laut Lüblinghoff, ob ein Richter jederzeit für die
       freiheitlich demokratische Grundordnung einstehe: „Für in die
       Rechtsprechung zurückkehrende Abgeordnete sollten dabei keine anderen
       Regeln gelten als für aktive Richter und Staatsanwälte“, so Lüblinghoff.
       
       Mittlerweile haben sich mehrere Fraktionen des sächsischen Landtags für
       eine solche Richteranklage im Fall Maier ausgesprochen, darunter auch der
       rechtspolitische Sprecher der [5][Grünen, Valentin Lippmann].
       
       Die CDU Sachsen sieht das Instrument derzeit noch kritisch, womit eine
       Zwei-Drittel-Mehrheit zumindest fraglich ist. Die Partei fordert wie auch
       einige Jurist*innen zunächst disziplinarrechtliche Schritte von der
       Justizministerin Katja Meier (Grüne), deren Behörde sich allerdings in
       einem [6][hausinternen Papier für unzuständig erklärt hat]. Das Instrument
       der Richteranklage wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals
       angewandt – auch weil Richter bei Fehlverhalten in der Regel auf
       disziplinarrechtlichem Wege aus dem Dienst entfernt werden können.
       
       Zu möglichen sofortigen disziplinarrechtlichen Schritten des
       Justizministeriums gegen den rechtsextremen AfD-Abgeordneten wollte sich
       der Richterbund auf taz-Anfrage hingegen nicht genauer äußern.
       
       Die Untätigkeit des sächsischen Justizministeriums hatte scharfe Kritik
       unter anderem vom Bremer Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano provoziert.
       Dessen Rechtsauffassung, dass das sächsische Justizministerium in diesem
       Fall sehr wohl zuständig sei und sofort Disziplinarmaßnahmen einleiten
       könne, hat sich mittlerweile auch der Experte für Beamtenrecht und
       Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz angeschlossen, der in juristischen
       Kreisen nicht gerade für politische Untertöne bekannt ist.
       
       In zwei [7][ausführlichen Beiträgen] auf [8][dem Verfassungsblog] hatte
       Gärditz geschrieben, dass der Fall juristisch zwar verwinkelt und Neuland
       sei, aber insgesamt die besseren Gründe dafür sprächen, „dass eine
       richterdienstrechtliche Reaktion möglich ist und die Justizministerin nicht
       zur Handlungsunfähigkeit verdammt bleibt“. Demnach ruhten während der
       Abgeordnetentätigkeit eines Richters zwar gewisse Pflichten, nicht jedoch
       die Verfassungstreuepflicht. Die bekannten Äußerungen Maiers begründeten
       ein schwerwiegendes Dienstvergehen. Ebenso spricht sich Gärditz für eine
       Richteranklage durch das Parlament aus: „Wenn dessen Voraussetzungen im
       Fall Jens Maier nicht greifen sollten, wann dann?“
       
       Die Grünen-geführte Behörde in Sachsen steht mit ihrer Rechtsauffassung
       also zunehmend alleine da. Auch die Neue Richtervereinigung, als
       Interessenverein weniger konservativ-zurückhaltend als der Richterbund,
       erneuerte ihre Kritik am grünen Justizministerium und schloss sich der
       Rechtsauffassung von Fischer-Lescano und Gärditz an. Christine Nordmann von
       der Vereinigung sagte der taz am Mittwoch: „Die sächsische Justizministerin
       müsste sofort handeln.“ Das interne Gutachten der Behörde überzeuge
       juristisch nicht, so Nordmann: „Man hat das Gefühl, dass die Ministerin
       schlecht beraten ist im eigenen Haus.“ Nordmann riet der grünen
       Justizministerin, „externen Sachverstand“ einzuholen.
       
       9 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Josef-Schuster-ueber-AfDler-Jens-Maier/!5834038
   DIR [2] /Staatsrechtler-ueber-AfD-Richter-Maier/!5828242
   DIR [3] /Josef-Schuster-ueber-AfDler-Jens-Maier/!5834038
   DIR [4] https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/warum-keine-richteranklage-new61e1778278a12822634709
   DIR [5] https://twitter.com/VaLippmann/status/1490718382425059330
   DIR [6] /Staatsrechtler-ueber-AfD-Richter-Maier/!5828242
   DIR [7] https://verfassungsblog.de/zum-ruckkehrrecht-extremistischer-abgeordneter-in-den-offentlichen-dienst/
   DIR [8] https://verfassungsblog.de/extremistische-ruckkehrer-in-den-richterdienst-ii/
       
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