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       # taz.de -- Einigung über Braunkohletagebau Turów: Polen und Tschechen einig über Mine
       
       > Tschechien fürchtete wegen des Tagebaus Turów um seine
       > Trinkwasserversorgung. Die Regierung in Warschau hofft nun auf Ende des
       > EuGH-Prozesses.
       
   IMG Bild: Dunkle Wolken, düstere Klimabilanz: Braunkohlekraftwerk Turów in Polen
       
       Warschau taz | In [1][Polen] ist es eine Sensation: Polen und Tschechien
       haben sich über den Braunkohletagebau Turów geeinigt. Am Donnerstag
       unterzeichneten der polnische Premier Mateusz Morawiecki und sein
       tschechischer Kollege Petr Fiala ein Abkommen zur Beilegung eines Streits,
       der sich über Monate hingezogen hatte. Tschechien warf Polen vor, ihm mit
       dem Kohletagebau das Wasser auf der anderen Seite der Grenze abzugraben,
       Polen machte geltend, dass eine ganze Region von der Kohle lebe und Strom
       wie Fernwärme vom dazugehörigen Kraftwerk beziehe.
       
       Am Ende verklagte Tschechien Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
       in Luxemburg. Es kam zur vorläufigen Richteranordnung, dass Polen den
       Tagebau bis zum endgültigen Urteil stoppen müsse. Polen weigerte sich, dies
       zu tun, was zu einem täglich anfallenden Strafgeld in Höhe von einer halben
       Million Euro führte. Die rasch auf eine zweistellige Millionensumme
       wachsende Strafe wollte Polen auch auf keinen Fall zahlen. Die Regierung,
       die seit 2015 von der nationalpopulistischen Partei Recht und Gerechtigkeit
       (PiS) gestellt wird, verhandelte die ganze Zeit mit Tschechien, das
       allerdings nach Neuwahlen ein neues Kabinett erhielt. Ziel war es, zu einer
       Einigung zu kommen, sodass die Regierung in Prag die
       Vertragsverletzungsklage zurückziehen würde.
       
       Die Situation wirkte umso dramatischer, als am gleichen Tag, an dem
       Morawiecki ins Flugzeug nach Prag stieg, der Generalanwalt Priit Pikamäe im
       EuGH in Luxemburg seinen [2][Schlussantrag] stellte. Seiner Ansicht nach
       habe Polen „dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass es die Genehmigung
       für den Abbau von Braunkohle im Tagebau Turów ohne Durchführung einer
       Umweltverträglichkeitsprüfung um sechs Jahre verlängert hat“. Damit gibt
       der Generalanwalt Tschechien recht. Das Land hatte beanstandet, dass es bei
       einem Weiterbetrieb und einer Ausdehnung des Tagebaus Turów bis nahe an die
       Grenze Tschechiens zu erheblichen Umweltschäden kommen könnte. Schon in den
       letzten Jahren war der Grundwasserspiegel gesunken, die Brunnen in
       Grenznähe ausgetrocknet und Risse in Häuserwänden aufgetaucht.
       
       Im Januar 2020 hatte der Direktor für Umweltschutz der Region Wrocław
       (Breslau) dem Betreiber des Tagebaus die Umweltverträglichkeitsprüfung
       bestätigt und dem ganzen Verfahren einen „beschleunigten“ Charakter
       gegeben. Nur zwei Monate später – im März 2020 – verlängerte dann Polens
       Klimaminister die Betriebserlaubnis für den Tagebau Turów bis 2026. Berufen
       konnte sich der Minister auf ein 2018 erlassenes Gesetz, das es erlaubte,
       einen Braunkohleabbau einmalig um sechs Jahre ohne
       Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlängern, wenn dies mit einer
       „rationellen Bewirtschaftung des Kohlevorkommens und ohne Erweiterung des
       Umfangs der Genehmigung“ begründet werde.
       
       ## Muss Polen Strafe zahlen?
       
       Tschechien warf Polen vor, dass es schon mit diesem Gesetz von 2008 und
       dann mit der Genehmigung für den Weiterbetrieb des Tagebaus gleich mehrfach
       gegen Unionsrecht verstoßen habe. Im September 2020 bat Tschechien die
       Europäische Kommission in Brüssel um eine Stellungnahme, wollte aber auch
       mit Polen ins Gespräch kommen und den Streit außergerichtlich beilegen. Als
       die Kommission Tschechien recht gab, Polen aber nicht bereit war, eine
       Umweltschutzprüfung durchzuführen oder mit Tschechien eine Begrenzung der
       Umweltschäden auszuhandeln, zog Tschechien vor Gericht.
       
       Im späteren Urteil, das erst in einigen Monaten erwartet wird, müssen sich
       die Richter nicht dem Gutachten des Generalanwalts anschließen. Sie tun
       dies aber oft. Nach der Vertragsunterzeichnung in Prag hofft nun allerdings
       Morawiecki, dass Prag die Klage zurückzieht und der Fall in Luxemburg ad
       acta gelegt werden kann. Offen ist, ob Polen die dann bereits aufgelaufenen
       Strafgelder noch an die Kasse der Europäischen Kommission zahlen muss.
       
       3 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Polen/!t5008485
   DIR [2] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-02/cp220023de.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gabriele Lesser
       
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