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       # taz.de -- Ampel-Kabinett gegen hohe Energiepreise: Heizkostenzuschuss beschlossen
       
       > Haushalte mit niedrigem Einkommen sollen einmalig 135 bis 175 Euro
       > bekommen. Wem wird das helfen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
       
   IMG Bild: Warme Füße in warmen Socken an warmer Heizung
       
       Berlin dpa/rtr/afp | Die Bundesregierung hat Pläne für einen einmaligen
       Heizkostenzuschuss für über 2,1 Millionen Bedürftige auf den Weg gebracht.
       Das Kabinett verabschiedete dazu am Mittwoch eine sogenannte
       Formulierungshilfe, mit der die Fraktionen der Ampel-Koalition nun ein
       Gesetz im Bundestag einbringen sollen. Bauministerin Klara Geywitz (SPD)
       sagte in Berlin, ab Juni komme der Zuschuss. Als nächster Schritt solle
       dann [1][der CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.]
       „Das machen wir bis zum 1. Juni.“
       
       Mit der einmaligen Finanzspritze sollen [2][die explodierten Preise für
       Heizöl und Gas] etwas abgefedert werden – denn vielen Verbraucher*innen
       droht im Sommer eine saftige Nachzahlung.
       
       Unterstützung soll es für Wohngeldbezieher, für Studierende mit Bafög,
       Bezieher*innen von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben.
       Wohngeldbezieher*innen, die alleine leben, bekommen 135 Euro,
       Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch
       einmal 35 Euro vorgesehen. Studierende, Auszubildende und andere
       Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro.
       
       Laut Bauministerium profitieren von dem Zuschuss voraussichtlich 1,6
       Millionen Menschen in 710 000 Haushalten mit Wohngeld, außerdem 370.000
       Studierende, rund 50.000 Bezieher*innen von Aufstiegs-Bafög und rund
       65.000 Bürger*innen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
       bekommen. Die Hilfe kostet den Bund fast 190 Millionen Euro.
       
       Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema:
       
       Was ist der Heizkostenzuschuss? 
       
       Es ist eine Einmalzahlung, die mit Blick auf die stark gestiegenen
       Energiepreise gewährt wird. Berechtigt sind Wohngeldbezieher*innen
       sowie die Empfänger*innen von Bafög und Ausbildungsbeihilfen. Alleine
       wohnende Wohngeldbezieher*innen bekommen 135 Euro, ein
       Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede weitere Person gibt es 35 Euro.
       Das heißt, eine vierköpfige Familie mit Wohngeldberechtigung erhält 245
       Euro. Die Bezieher*innen von Bafög und Ausbildungshilfen erhalten
       pauschal 115 Euro.
       
       Wieviele Menschen profitieren letztlich? 
       
       Insgesamt dürften es gut 2,1 Millionen sein, also etwa ein Vierzigstel der
       Bevölkerung. Nach Angaben des Bauministeriums erhielten zuletzt 1,6
       Millionen Menschen in 710.000 Haushalten Wohngeld. Dazu kommen rund 370.000
       Bafög-Empfänger*innen, 50.000 Bezieher*innen von Aufstiegs-Bafög und
       65.000 Empfänger*innen der Ausbildungsbeihilfen.
       
       Ist die Höhe der Hilfe willkürlich? 
       
       Das Bauministerium stützt die Höhe des Zuschuss auf eine Berechnung des
       Instituts der deutschen Wirtschaft. Die Kölner Expert*innen haben die
       geschätzten Heizkosten der Wohngeldhaushalte des Jahres 2020 mit den bis
       Frühjahr 2022 zu erwartenden Preissteigerungen berechnet. Auf Basis der
       durchschnittlichen Mehrbelastung wurden die Beträge für die Einmalzahlung
       ermittelt.
       
       Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt? 
       
       Der Entwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kommt nun zunächst
       in den Bundestag, wo er angesichts der stabilen Mehrheit der
       Ampel-Koalition sicher beschlossen wird. Bis zum Beschluss vergeht aber
       noch etwas Zeit – eine Auszahlung erwartet die Ministerin im Sommer. Damit
       sollen aber Bedürftige Klarheit über den Zuschuss haben, wenn die
       Betriebskostenabrechnungen mit den Heizkosten für den Winter 2021/22
       verschickt sind.
       
       Muss die Hilfe beantragt werden? 
       
       Nein, das Geld wird zumindest an die Wohngeldberechtigten automatisch
       ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass sie in den Monaten Oktober 2021 bis
       März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Dagegen müssen
       Bezieher*innen von Bafög und Aufstiegs-Bafög einen Antrag stellen. Dies
       ist voraussichtlich bei den zuständigen Bafög-Ämtern möglich.
       
       Sinken wegen des Zuschusses andere Sozialleistungen? 
       
       Der Heizkostenzuschuss soll nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet
       werden. Wer etwa einen Kinderzuschlag erhält, muss nicht fürchten, dass
       dieser gekürzt wird.
       
       Sind auch Steuersenkungen als Kostendämpfer geplant? 
       
       Eine Steuersenkung, um die hohen Heizkosten für alle wieder zu drücken,
       soll es nicht geben. Ministerin Geywitz nannte solch einen Schritt
       widersprüchlich mit Blick auf die CO2-Bepreisung. Außerdem wäre er nach den
       Vorgaben der EU gar nicht möglich.
       
       Aktualisiert und ergänzt am 02.02.2022 um 14:15 Uhr. Anm. d. R.
       
       2 Feb 2022
       
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