URI:
       # taz.de -- AfD-Richter Jens Maier: Wie es dem „kleinen Höcke“ gefällt
       
       > Das sächsische Justizministerium verteidigt seine Untätigkeit. Die grüne
       > Ministerin Katja Meier plädiert für Gesetzesänderungen im Bund.
       
   IMG Bild: Klar rechtsextreme Positionen: Der Abgeordnete Jens Maier im Januar 2018 im Bundestag
       
       Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier setzt alles
       daran, wieder in den sächsischen Justizdienst zurückzukehren – und das
       sächsische Justizministerium sieht keinen Spielraum, selbst dagegen tätig
       zu werden. Das geht aus einem dreiseitigen Gutachten der Behörde hervor,
       das der taz vorliegt.
       
       Das von der Grünen-Politikerin Katja Meier geführte Ministerium reagiert
       damit auf Einschätzungen des Bremer Verfassungsrechtlers Andreas
       Fischer-Lescano, der im Portal Verfassungsblog sowie später in
       [1][Interviews unter anderem für die taz] und die ARD-„Tagesthemen“ die
       Entlassung Maiers gefordert hatte.
       
       Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, zuvor war er Richter
       am Landgericht Dresden. Er nannte sich selbst den „kleinen Höcke“. Vor
       seiner Wahl in den Bundestag hatte er im Januar 2017 als Vorredner des
       thüringischen AfD-Chefs unter anderem den „Schuldkult“ für „endgültig
       beendet“ erklärt und über eine „Herstellung von Mischvölkern“ gesprochen.
       Immer wieder [2][vertrat er auch als Abgeordneter] rechtsextreme
       Positionen.
       
       ## Zugehörig zur völkischen Strömung
       
       Er gehört zur völkischen Strömung der AfD, entsprechend wurde er auch vom
       sächsischen Verfassungsschutz eingestuft. Maier löschte nach der
       Bundestagswahl seine Social-Media-Kanäle und vermeidet politische
       Aktivitäten. Über einen etwaigen Austritt aus der AfD aber ist nichts
       bekannt.
       
       In dem Gutachten erneuert das sächsische Justizministerium die
       Rechtsauffassungen, die in der Behördenspitze bereits unmittelbar nach der
       Bundestagswahl vertreten wurden. Demnach gibt es laut Abgeordnetengesetz
       einen Rechtsanspruch auf Rückführung in das frühere Richterverhältnis –
       wenn nicht auf denselben Posten, so doch auf einen gleichwertigen.
       
       „Eine Ermessensentscheidung ist nicht vorgesehen“, stellt die Behörde fest.
       Und: Das Justizministerium sei „grundsätzlich nicht befugt, ein
       Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten“.
       Der Name Maier wird in dem Gutachten nicht genannt, doch es zielt eindeutig
       auf diesen Fall.
       
       ## „Schützende Hände
       
       Fischer-Lescano vermutet, wie er im Januar der taz sagte, dass in dem
       „lange CDU-geführten Ministerium offenbar schützende Hände über Jens Maier
       liegen“. Der Marsch der völkisch-nationalen Kräfte durch die juristischen
       Institutionen sei in Sachsen „weit fortgeschritten“. Die Rückkehr Maiers in
       den Justizdienst des Freistaats wäre „endgültig der Dammbruch“.
       
       Das Justizministerium aber bleibt stur und widerspricht dem Bremer
       Verfassungsrechtler. Ministerin Meier sagte bereits vor einigen Tagen im
       Podcast der Sächsischen Zeitung: „Wir sind nicht der Dienstherr, sondern
       das ist dann das zugewiesene Gericht.“
       
       Im Gutachten des Justizministeriums heißt es, ein Disziplinarverfahren
       komme „nur nach Abschluss des Verfahrens auf Zurückführung in den Dienst in
       Betracht – wenn die früheren juristischen Dienstpflichten wieder aufleben“.
       Grundsätzlich sei die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig.
       Das Justizministerium könne nur in Fällen eingreifen, „in denen der
       unmittelbare Dienstvorgesetzte nicht tätig wird, verhindert ist oder Gefahr
       im Verzug besteht“.
       
       ## Behörde zweifelt
       
       Die Behörde zweifelt sogar daran, dass Maier neonazistische Sprüche während
       seiner Abgeordnetenzeit zur Last gelegt werden können. Sie zitiert in dem
       Gutachten aus einem juristischen Kommentar, wonach laut Abgeordnetengesetz
       während der Mandatszeit „sogar die Pflicht zum Eintreten für die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung ruht“.
       
       Parallel hatte die Neue Richtervereinigung im Fall Maier eine
       Richteranklage ins Gespräch gebracht, für die eine Zweidrittelmehrheit im
       Landtag notwendig wäre. Auf diesen Vorschlag geht das Justizministerium in
       seinem Gutachten nicht ein.
       
       Der Verein Werte-Initiative, der sich als eine zivilgesellschaftliche
       Stimme jüdischer Bürgerinnen und Bürger versteht, äußert Unverständnis. Ein
       Sprecher sagte der taz: „Bei Herrn Maier ist die rote Linie mehr als
       überschritten. Es müssen alle juristischen und politischen Möglichkeiten
       ausgeschöpft werden, eine Tätigkeit von Herrn Maier als Richter zu
       verhindern. Ein Rechtsextremist als Richter ist für uns mit einer
       freiheitlichen Demokratie nicht vereinbar.“
       
       ## Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst
       
       Praktisch läuft nun alles auf ein Pingpongspiel zwischen Behörden und
       Institutionen hinaus. In einem Gastbeitrag für die FAZ hatte sich Katja
       Meier vor einigen Tagen hinter die Forderung von Bundesinnenministerin
       Nancy Faeser (SPD) gestellt, laut der Verfassungsfeinde schneller aus dem
       öffentlichen Dienst entfernt und ferngehalten werden sollen.
       
       Meier stellte zur Diskussion, dass die im Abgeordnetengesetz vorgesehene
       Rückkehr in bestimmten Fällen ausgesetzt oder unter Voraussetzungen
       gestellt werden könne. Darüber müsse der Bundestag debattieren, verlangte
       die sächsische Justizministerin. Eine Umsetzung des Vorschlags dürfte sich
       ebenso lang hinziehen wie ein etwaiges Disziplinarverfahren gegen Richter
       Maier in Sachsen – eher Jahre als Monate.
       
       6 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Staatsrechtler-ueber-AfD-Richter-Maier/!5828242
   DIR [2] /AfD-Politiker-geht-zurueck-in-die-Justiz/!5826772
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Matthias Meisner
       
       ## TAGS
       
   DIR Nazis
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Richter
   DIR Justiz
   DIR Rechtsextremismus
   DIR Jens Maier
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Jens Maier
   DIR Jens Maier
   DIR Schwerpunkt AfD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter Jens Maier: Rückkehr und Rausschmiss zugleich
       
       AfD-Politiker Jens Maier darf wieder ein Richteramt einnehmen. Es wird aber
       gleichzeitig der Antrag gestellt, ihn in den Ruhestand zu versetzen.
       
   DIR Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: Richterbund fordert Eingreifen
       
       Der deutsche Richterbund spricht sich dafür aus, dass der sächsische
       Landtag eine Richteranklage gegen AfD-Jurist Jens Maier prüft. Das wäre
       Neuland.
       
   DIR Josef Schuster über AfDler Jens Maier: „Völlig inakzeptabel“
       
       AfDler Jens Maier will seinen Job als Richter in Sachsen zurück – die
       Landesregierung gibt sich machtlos. Jetzt kommt Kritik vom Zentralrat der
       Juden.
       
   DIR Staatsrechtler über AfD-Richter Maier: „Dann ist der Rechtsstaat am Ende“
       
       Der Jurist Fischer-Lescano kritisiert Sachsens Landesregierung, weil
       Rechtsextremist Jens Maier wieder Richter werden darf. Das wäre ein
       Dammbruch.
       
   DIR Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: „Kleiner Höcke“ ist noch zu stoppen
       
       Das sächsische Justizministerium sieht sich verpflichtet, den AfD-Politiker
       Maier wieder als Richter einzustellen. Ein Staatsrechtler widerspricht.
       
   DIR AfD-Politiker geht zurück in die Justiz: Jens Maier darf wieder Richter sein
       
       Der rechtsextreme Ex-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf wieder als
       Richter arbeiten. Von 2017 bis 2021 saß er im Bundestag.
       
   DIR Jurist über Rechte im Justizwesen: „Keine Berührungsängste“
       
       In seinem Sachbuch „Rechte Richter“ geht Joachim Wagner der Gefahr durch
       AfD-Juristen nach. In ihren Grenzüberschreitungen sieht er eine neue
       Qualität.