# taz.de -- Datenschützer über Impfen: „Kein pauschales Register“
> Österreich hat ein Impfregister, in Deutschland wird darüber diskutiert.
> Der Datenschützer Thomas Lohninger über Risiken und die Vertrauensfrage
> in der Gesellschaft.
IMG Bild: Ein Impfmarathon in Hessen, Dezember 2021
taz am wochenende: Herr Lohninger, in Deutschland wird gerade [1][über die
Notwendigkeit eines Impfregisters diskutiert], Österreich hat schon eines.
Was kann Deutschland von Österreich lernen?
Thomas Lohninger: Ich glaube, dass man von Österreich eher lernen sollte,
wie man es nicht macht. Das hat mehrere Gründe: Erstens ist das
Impfregister hier an die elektronische Gesundheitsakte angedockt. Bei der
Gesundheitsakte kann man widersprechen, wenn man nicht mitmachen möchte,
was auch absolut richtig so ist – aber im Impfregister landen die eigenen
Daten trotzdem. Das verwirrt viele Menschen. Jetzt kann man natürlich in
einer Pandemie argumentieren, dass so ein Register notwendig ist, um diese
Pandemie zu bekämpfen. Aber da kommt der zweite Kritikpunkt dazu: Es werden
auch Daten zu Impfungen gespeichert, die keine Auswirkungen auf
Ansteckungsgefahren haben, wo es also ausschließlich um die
Selbstgefährdung geht.
Tetanus zum Beispiel.
Genau. Oder jede Zeckenimpfung. Wenn das Argument für so ein Register ist,
dass man es zur Pandemiebekämpfung braucht, dann sind so umfassende Daten
nicht nötig. Außerdem gibt es etwas, das man bei Datensammlungen generell,
aber ganz besonders wenn es um derart Sensibles wie Gesundheitsdaten geht,
immer überlegen muss, nämlich: Muss ich das wirklich personenbezogen
machen? Oder will ich eigentlich nur eine Statistik?
Sie meinen, ob es tatsächlich darum geht, wer geimpft wurde oder nur um die
Zahl der Geimpften?
Genau. In Österreich haben wir seit neuestem eine Impfpflicht, das Register
soll da zur Kontrolle dienen. Aber wenn es nur darum geht, beispielsweise
die Impfstofflogistik zu planen, dann muss man ja nicht wissen, wer geimpft
ist, sondern nur, wie viele Menschen, vielleicht noch nach Region. Auf das
Speichern persönlicher Daten kann und sollte man daher verzichten.
Was müsste also die Bundesregierung hierzulande gegebenenfalls besser
machen?
Ich tue mich da sehr schwer einen Vorschlag zu machen, denn als
Datenschützer bin ich nicht überzeugt davon, dass es so ein Register
braucht. Ich finde, wenn eine Regierung sagt, ja, das muss sein, dann ist
es ihre Aufgabe, einen Vorschlag zu machen, der so minimal wie möglich in
die Privatsphäre der Menschen eingreift. Öffentliche Gesundheit ist sicher
ein Ziel, mit dem sich viel rechtfertigen lässt und die
Datenschutz-Grundverordnung gibt da auch entsprechende Spielräume. Aber man
muss schon einmal gründlich nachdenken. Und zwar vorher.
Welche Möglichkeiten gibt es denn, den Eingriff gering zu halten?
Zunächst mal sollte es kein pauschales Register sein. Es sollte also nicht
alle Impfungen umfassen, sondern nur so wenige wie unbedingt nötig. Das ist
der Grundsatz der Datensparsamkeit, den wir auch aus anderen Bereichen
kennen. Dann könnte man auch über eine zeitliche Befristung nachdenken.
Diese Pandemie wird ja hoffentlich irgendwann vorbei sein und wir müssen
schauen, dass wir dann wieder auf den Stand von vorher kommen.
Warum ist das so wichtig?
Das klingt so umständlich, ist aber zentral, um schon vorab zu klären, wie
tief der Grundrechtseingriff wird, welche Risiken es gibt. Die
Datenschutz-Grundverordnung schreibt so eine Folgenabschätzung sogar vor,
in der Praxis wird sie trotzdem gerne einfach nicht gemacht oder erst so
spät, dass alle Fakten schon geschaffen sind. Aber wir sprechen ja in der
Pandemie gerade ganz viel über Vertrauen und gute Kommunikation. Und so
eine Datenschutz-Folgenabschätzung, die dann auch veröffentlicht wird,
würde das Vertrauen in den Prozess und das Ergebnis deutlich stärken.
In Deutschland gibt es bislang kein zentrales Melderegister, die
entsprechenden Daten werden dezentral erfasst. Mit einem zentralen
Impfregister würde sich das ändern. Welche Risiken sehen Sie dabei?
Zunächst einmal birgt ein solches Register, ganz gleich wie es gestaltet
ist, immer Missbrauchspotenzial bei allen zugriffsberechtigten Stellen. Die
Zugriffsmöglichkeiten auf die Meldedaten sind ja in Deutschland durch die
dezentrale Speicherung begrenzt und hier ist der Föderalismus mal ein
echter Vorteil. Doch wenn neue Daten aggregiert werden oder Sammlungen
erstellt, dann weckt das auch immer neue Begehrlichkeiten.
Strafverfolger:innen beispielsweise könnten hier ein großes Interesse
daran haben. Aber die Daten könnten auch mit denen von anderen Behörden
zusammengeführt werden. Und natürlich birgt ein zentrales Register ein
immenses Risiko für Angriffe von außen.
Ließen sich solche Gefahren nicht abfedern, etwa dadurch, dass die Daten
nicht im Klartext gespeichert werden, sondern gehasht, also in Form einer
kryptografischen Prüfsumme? Dann würden Angreifer:innen ins Leere
laufen.
Kryptografische Verfahren würden sicher helfen in Sachen Datensicherheit,
ja. Aber missbräuchliche Abfragen von zugriffsberechtigten Personen könnten
sie nicht ausräumen, ebenso wenig wie das Zusammenführen mit Daten von
anderen Stellen.
Kommt es zu einer Impfpflicht, sind hierzulande neben einem zentralen
Register auch andere Überprüfungswege in der Diskussion: Etwa könnten die
Arbeitgeber befugt werden, bei Selbstständigen die Gewerbe- oder
Gesundheitsämter. Was sagen Sie zu solchen Ideen?
Eine Überprüfung seitens der Arbeitgeber halte ich für sehr problematisch.
Nicht umsonst bekommen die beispielsweise keine Informationen darüber,
warum ein:e Arbeitnehmer:in krankgeschrieben ist. Davon ist man in der
Pandemie einen großen Schritt abgerückt – zumindest in Österreich dürfen
Arbeitgeber den Impfstatus abfragen. Begründet wurde das mit dem Schutz von
anderen Mitarbeitenden. Gut möglich, dass das gerechtfertigt war, aber auch
hier gilt: Wichtig ist, dass wir diese Schritte nach der Pandemie wieder
rückgängig machen und nicht dauerhaft die Grundrechte aushöhlen.
In skandinavischen Ländern, in denen Impfregister und elektronische
Patientenakten gängig sind, schaut man bei diesen Debatten häufig etwas
verwundert auf den deutschsprachigen Raum.
Zunächst einmal: Auch in Dänemark etwa gibt es deutliche Kritik an der
zentralisierten Speicherung von Gesundheitsdaten und auch an der Forschung
mit Informationen aus diesen Datenbanken. Es ist also nicht so, dass in
Ländern, die so etwas schon haben, alles unwidersprochen hingenommen wird.
Aber grundsätzlich gilt: Datenschutz und Privatsphäre sind
kulturspezifische Konzepte. Jede Kultur hat sie, aber überall sind sie
unterschiedlich. Genauso wie etwa die Abstände, die man instinktiv zu
anderen Personen einhält, kulturell unterschiedlich sind. Da muss nicht das
eine besser oder richtig und das andere schlechter oder falsch sein, es
geht hier einfach um unterschiedliche gesellschaftliche Konsense,
Vereinbarungen und Rechtstraditionen. Und die lassen sich nicht einfach so
überstülpen.
4 Feb 2022
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## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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