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       # taz.de -- Nach Gewalttat im Oberlinhaus: Kündigung der Täterin bestätigt
       
       > Die wegen vierfachen Mordes verurteilte Pflegerin hatte verlangt, dass
       > ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Die Klage wurde
       > abgewiesen.
       
   IMG Bild: Mai 2021: Beileidsbekundungen und Blumen vor dem Oberlinhaus in Potsdam
       
       Berlin taz | Kurz vor Weihnachten verurteilte das [1][Potsdamer Landgericht
       die Pflegerin Ines R., weil sie im April 2021 vier Menschen mit Behinderung
       in einer Einrichtung des Oberlinhauses getötet hatte.] Sie erhielt eine
       Freiheitsstrafe von 15 Jahren, außerdem kam die 52-Jährige in eine
       psychiatrische Klinik. Doch das Ende des Strafprozesses bedeutete noch
       nicht das Ende von Gerichtsprozessen im Zusammenhang mit der Gewalttat. Am
       Dienstag wies das Arbeitsgericht Potsdam eine Kündigungsschutzklage von
       Ines R. ab, die diese bereits im Juni 2021 gestellt hatte.
       
       Ines R. hatte in Absprache mit ihrem Anwalt Henry Timm, der sie auch im
       Mordprozess vertrat, aufgrund der außerordentlichen [2][Kündigung nach der
       Tat] verlangt, dass das Oberlinhaus ihr eine Abfindung in Höhe von 44.000
       Euro zahlen sollte und der Arbeitsvertrag zum 30. November 2021 aufgelöst
       wird. Also erst rund sieben Monate nach dem vierfachen Mord und versuchten
       Mord an den Bewohner*innen.
       
       In den Wochen vor dem Schuldspruch des Landgerichts war sogar die Rede von
       Euro 81.600 Euro Abfindung sowie eine Lohnfortzahlung bis Ende 2021
       gewesen. Das Oberlinhaus lehnte die Forderung ab. Rechtsanwalt Timm
       begründete die Forderung nach einer Abfindungszahlung vor Gericht damit,
       dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber der Pflegerin verletzt
       habe.
       
       Die Richterin Birgit Fohrmann wies die Klage und die
       Schadensersatzforderungen ab, da ein „Kündigungsgrund wohl unzweifelhaft
       gegeben“ sei. Prekäre Arbeitsbedingungen seien [3][kein Grund für Mord].
       Die verurteilte Pflegerin muss demnach die Kosten des Gerichtsverfahrens
       tragen.
       
       ## Trauerarbeit geht weiter
       
       Im März entscheidet das Arbeitsgericht Potsdam außerdem über die Kündigung
       der ehemaligen Heimleitung des Thusnelda-von-Saldern Hauses, des Gebäudes
       des Oberlinhauses, in dem die Gewalttat passierte. Die ehemalige
       Hausleiterin Heike J. wehrt sich juristisch gegen die fristlose Kündigung,
       die ihr im Dezember zuging. Im Mordprozess gegen die Pflegerin Ines R.
       waren auch Vorwürfe gegen die Heimleiterin durch ehemalige
       Mitarbeiter*innen geäußert worden.
       
       Die Bewohner*innen des Thusnelda-von-Saldern Hauses und auch die
       Mitarbeiter*innen des Oberlinhauses haben den Mordprozess und die
       Einzelheiten, die dadurch bekannt wurden, als aufreibend beschrieben. Viele
       Presseanfragen erreichten das Haus, außerdem gab es in den
       Verhandlungstagen starke [4][Vorwürfe zu den Zuständen in der Einrichtung.]
       Besonders den Vorwurf über fehlendes Personal wies die Einrichtung zurück.
       
       Am 28. April 2022, ein Jahr nach der Gewalttat, will das Oberlinhaus
       gemeinsam mit Angehörigen der getöteten Menschen und mit Bewohner*innen
       des Hauses im Rahmen einer Trauerfeier einen dauerhaften Gedenkort auf dem
       Oberlinhausgelände einrichten. Außerdem kündigte das diakonische
       Unternehmen an, eine Kommission aus Expert*innen einzusetzen, um die in
       dem Strafprozess thematisierten Probleme in der Pflege von Menschen mit
       Behinderung zu untersuchen.
       
       1 Feb 2022
       
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