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       # taz.de -- Verpflichtung der Bundesländer: Klimaklagen scheitern
       
       > Wegen unklarer Maßstäbe: Das Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen von
       > jungen Menschen für mehr Klimaschutz der Bundesländer ab.
       
   IMG Bild: Brandenburg mit dem Braunkohlekraftwerk Jänschwalde hat noch kein Klimaschutzgesetz
       
       Freiburg taz | Das Grundgesetz verpflichtet die Länder zum Klimaschutz. Das
       stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom Dienstag klar.
       [1][Allerdings können Bürger:innen die Länder nicht mithilfe von Klagen
       zu ausreichendem Klimaschutz verpflichten], so die Richter:innen. Der
       Grund: Es fehle an einem geeigneten Maßstab.
       
       Koordiniert von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatten 50 Jugendliche und
       junge Erwachsene in Karlsruhe Verfassungsbeschwerden gegen die Klimapolitik
       von zehn Bundesländern eingereicht. Es ging zum einen gegen alle sechs
       Länder, die noch gar kein Klimaschutzgesetz haben. Das sind Brandenburg,
       Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
       [2][Außerdem gab es Klagen gegen vier Bundesländer, die ihr
       Klimaschutzgesetz jüngst änderten und so einen Aufhänger für eine Klage
       boten], nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und
       Nordrhein-Westfalen.
       
       Ziel der Klagen: Die Länder sollten sich gesetzlich zum Klimaschutz
       verpflichten, CO2-Reduktionspfade festlegen und ausreichende Maßnahmen
       beschließen, um die Ziele auch zu erreichen.
       
       Hoffnungen hatte ein sensationeller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
       (BVerfG) aus dem letzten Frühjahr geweckt. Damals ließ das Gericht
       überraschend klimapolitische Verfassungsbeschwerden zu, obwohl keine
       „gegenwärtige“ Gefährdung von Grundrechten vorlag. Die Richter:innen
       argumentierten, dass in Zukunft massive Eingriffe in Freiheitsrechte
       drohen, wenn nicht rechtzeitig klimapolitisch umgesteuert wird.
       
       ## CO2-Budget national, nicht regional
       
       Konkret verlangte das BVerfG damals vom Bundestag zwar nur, frühzeitig
       Ziele für die CO2-Reduktion ab 2030 festzulegen. Die Politik nahm den
       Grundgedanken des Urteils aber ernst und verschärfte postwendend die
       Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz auch schon bis zum Jahr 2030.
       
       In dem Beschluss zur Bundes-Klimapolitik setzte das Verfassungsgericht
       [3][wissenschaftliche Berechnungen zu einem nationalen CO2-Budget als
       Bewertungsmaßstab] an. Dabei geht es um die Menge an Kohlendioxid, die
       Deutschland maximal noch ausstoßen darf, wenn es seinen Beitrag zu den
       international vereinbarten Klimazielen leisten will.
       
       Eine solche Berechnung fehlt bisher auf Länderebene. Deshalb kann die
       Einhaltung eines CO2-Budgets deshalb nun auch nicht per
       Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden, so eine mit drei Richter:innen
       besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts.
       
       Der Bundestag könnte den Ländern nun zwar per Gesetz konkrete Budgets
       zuweisen. Bisher verfolgt die Bundespolitik aber einen „sektoralen“ Ansatz
       und hat im Klimaschutzgesetz jährliche Minderungsziele für die Sektoren
       Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Abfall und Landwirtschaft festgelegt.
       „Wenn die Ampelkoalition merkt, dass sie mit diesem Ansatz nicht
       weiterkommt, könnte sie auch die Länder stärker in die Pflicht nehmen“,
       erklärte DUH-Anwalt Remo Klinger nach der Entscheidung.
       
       Allerdings geben die Richter:innen gleich auch zu bedenken, dass die
       Länder mit ihren geringen Zuständigkeiten nur „beschränkten Einfluss“ auf
       die Klimapolitik haben.
       
       Unter dem Strich diente der Beschluss wohl vor allem dazu, übertriebene
       Erwartungen zu bremsen. Karlsruhe will nicht die Klimapolitik auf allen
       Ebenen kontrollieren oder gar steuern. Dazu passt auch der Hinweis, dass
       Klima-Verfassungsbeschwerden nur „gegen die Gesamtheit der zugelassenen
       Emissionen“ möglich sind, nicht gegen jede einzelne Maßnahme oder
       Unterlassung.
       
       1 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-007.html
   DIR [2] /Umwelthilfe-verklagt-Niedersachsen/!5818916
   DIR [3] /Die-naechste-Klimaklage/!5832097
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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