URI:
       # taz.de -- 
       
       ## Zwei Journalistenmorde binnen acht Tagen
       
       Zum zweiten Mal im neuen Jahr ist in Mexiko ein Journalist getötet worden.
       Der Fotojournalist Margarito Martínez wurde nach ersten Informationen am
       Montag beim Verlassen seines Zuhauses in Tijuana erschossen, wie seine
       Ehefrau und Medien, für die er arbeitete, berichteten. Der 49-Jährige hatte
       in der nordwestmexikanischen Stadt an der Grenze mit den USA für lokale und
       internationale Medien Fotos gemacht, vor allem für Berichte über
       Kriminalität. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar. Nach Angaben
       von Kollegen hatte Martínez mit einer Person Ärger gehabt, die in
       Drogenhandel verwickelt sein soll. Einer der Arbeitgeber von Martínez, das
       Magazin Zeta, berichtete von einem Streit mit einem Nachbarn. Erst eine
       Woche zuvor war José Luis Gamboa, der Direktor eines Online-Portals, in der
       ostmexikanischen Stadt Veracruz getötet worden, Berichten zufolge mit einer
       Stichwaffe. Mexiko war im vergangenen Jahr nach einem Bericht von Reporter
       ohne Grenzen das dritte Jahr in Folge das gefährlichste Land für
       Journalisten. Dort wurden im Jahr 2021 [1][sieben Journalisten im
       Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet]. (dpa)
       
       ## „Spiegel“-Artikel über Reichelt wieder online
       
       Der Spiegel hat im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Bild-Chefredakteur
       Julian Reichelt einen Sieg errungen und den Artikel mit dem Titel „Vögeln,
       fördern, feuern“ wieder im Internet verfügbar gemacht. Wie der Spiegel
       [2][am Montag bei Twitter schrieb], entschied das Oberlandesgericht Hamburg
       zugunsten des Magazins. Im November hatte das Landgericht Hamburg noch
       verfügt, dass der Artikel entfernt werden muss. Im Kern geht es darum, ob
       Reichelt ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu den gegen ihn
       erhobenen Vorwürfen gegeben wurde. Gründe für die anderslautende
       Entscheidung des Oberlandesgerichts nannte der Spiegel nicht. In dem im
       März veröffentlichten Beitrag hatte der Spiegel über mutmaßlichen
       Machtmissbrauch in der Bild-Redaktion und insbesondere über das Verhalten
       Reichelts gegenüber Frauen berichtet. Gegen die Entscheidung des
       Landgerichts legte der Spiegel Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Nach
       der ersten Veröffentlichung der Anschuldigungen war Reichelt auf eigenen
       Wunsch freigestellt worden, der Springer-Konzern leitete eine
       Compliance-Untersuchung ein. Im Oktober wurde Reichelt dann von seinen
       Aufgaben entbunden. Er hat die Anschuldigungen wiederholt zurückgewiesen.
       (epd)
       
       19 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!5817038&SuchRahmen=Print
   DIR [2] https://twitter.com/derspiegel/status/1483093755142057987?s=20
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA