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       # taz.de -- Berliner Wohnungsunternehmen: Miete steigt in 200.000 Wohnungen
       
       > Mieterverein rät zur Prüfung: Nach dem gekippten Mietendeckel hatten
       > kommunale Wohnungsfirmen und Senat vereinbart, Mieten ab 2022 steigen zu
       > lassen.
       
   IMG Bild: Ein großer Teil der Berliner Mieter*innen lebt in kommunalen Wohnungsunternehmen
       
       Berlin taz | Die Preisschraube dreht sich jetzt auch wieder bei den
       landeseigenen Wohnungsunternehmen – wenn auch deutlich langsamer als bei
       den Privaten. Nach dem gescheiterten Mietendeckel sollten wenigstens die
       kommunalen Vermieter, bei denen auch der Senat mitreden kann, die Mieten
       noch eine Weile weiter deckeln. Damit ist es nun vorbei: Mieter*innen
       von 200.000 Wohnungen der Landeseigenen müssen sich auf ab April wirksame
       Erhöhungen einstellen.
       
       David Eberhart, Sprecher des Verbands Berlin-Brandenburgischer
       Wohnungsunternehmer BBU, sagte der taz: „Die Mietanpassung ist sehr moderat
       und beträgt durchschnittlich 4,81 Euro je Wohnung und Monat.“ Die ersten
       Schreiben seien bereits verschickt – die meisten Mieterhöhungen würden ab
       April wirksam. Betroffen sind Mieter*innen von Degewo, Gesobau, Gewobag,
       Howoge, Stadt und Land sowie WBM, die neben privaten Wohnungsunternehmen im
       BBU organisiert sind.
       
       Eberhart sagte, die Mieterhöhungen „sind unverzichtbar, um die
       Liquiditätsentwicklung der Unternehmen sicherzustellen“ – insbesondere mit
       Blick auf Investitionen wie Neubau und energetische Maßnahmen im Bestand.
       Die zusätzliche Liquidität liege durch die Erhöhungen bei 11,3 Millionen
       Euro.
       
       Sämtliche Erhöhungen seien im Einklang mit dem [1][Senatsbeschluss vom Juni
       2021] nach dem vom Verfassungsgericht gekippten Mietendeckel und
       Gesellschafterbeschlüssen aus dem August. Eberhart betonte: „Selbstredend
       gelten bei den Mietanpassungen auch die umfangreichen Härtefall-Regelungen,
       auf deren Grundlage individuelle Lösungen zur Vermeidung einer
       Überforderung der betreffenden Haushalte gefunden werden.“
       
       ## Mieterverein rät zu Prüfungen
       
       Reiner Wild vom Berliner Mieterverein hält die Erhöhungen „für sozial
       vertretbar“, aber rät betroffenen Mieter*innen dennoch dazu, die
       Erhöhungen daraufhin zu überprüfen, ob alle Vereinbarungen aus dem Juni
       2021 eingehalten werden: Durch den Mietendeckel abgesenkte Mieten könnten
       schrittweise maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.
       Dabei dürfe die Mietanhebung nicht mehr als 2,5 Prozent jährlich betragen.
       Übrige Bestandsmieten dürften maximal um 1 Prozent jährlich angehoben
       werden – und auch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ab dem Jahr
       2025 könnten Mieterhöhungen in Höhe der Inflationsrate erfolgen.
       
       Trotz der Erhöhungen sagte Wild: „Im Vergleich zu vielen privaten Anbietern
       bieten kommunale Wohnungsunternehmen einen deutlich besseren Schutz.“
       Gleichzeitig kritisierte er, dass der Mieterverein auch bei den kommunalen
       Wohnungsunternehmen in den letzten Monaten „häufig eine schleppende
       Mängelbeseitigung“ festgestellt hätte sowie einen „teilweise unzulänglichen
       Mieterservice“.
       
       Martin Pallgen, Sprecher des neuen Senators für Stadtentwicklung und Wohnen
       Andreas Geisel (SPD), nannte den Senatsbeschluss aus dem Juni richtig. Das
       Vorgehen der Wohnungsbaugesellschaften sei wirtschaftlich sinnvoll. „Es
       liegt auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter, dass die kommunalen
       Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich leistungsfähig bleiben“, sagte
       Pallgen. Es gehe um energetische Sanierungen, Sicherung der Wohnqualität
       und darum, Substanzverlust zu verhindern.
       
       Immerhin hätten die Landeseigenen die Mieten zwei Jahre lang nicht erhöht,
       man rede lediglich über eine Steigerung von 8 Cent pro Quadratmeter im
       Monat. „Diese Steigerung liegt deutlich unter der Inflationsrate“, so
       Pallgen. Menschen, die sich das finanziell nicht leisten könnten, rate er
       dringend dazu, Härtefall-Regelungen in Anspruch zu nehmen.
       
       7 Jan 2022
       
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