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       # taz.de -- Betrug bei Coronatestpflicht: Zertifikate frei erfunden
       
       > Auf einer Webseite werden Zertifikate für selbst ausgeführte Schnelltests
       > ausgestellt – ganz ohne dass die Daten geprüft werden.
       
   IMG Bild: Welchem Testergebnis kannst du trauen? Echter Test in Niedersachsen im PCR-Labor
       
       Berlin taz | „Deine Freiheit überall, wo die 3G bzw. 2G+/2G Regel gilt.“ So
       bewirbt der Unternehmer Can Ansay Coronatestzertifikate für selbst
       ausgeführte Schnelltests. Ohne Prüfung der persönlichen Daten oder des
       Testergebnisses ist über seine Webseite eine Testbescheinigung erhältlich,
       die den Zertifikaten der offiziellen Teststationen ähnelt. Im Internet
       berichten Nutzer*innen des Services, dass die Zertifikate bereits
       problemlos anerkannt worden seien. Ungeimpfte oder Ungenesene können also
       überall dort, wo für sie ein Testnachweis erforderlich wäre, durch das
       erworbene Zertifikat Einlass erhalten.
       
       Die taz ließ sich testweise ein Zertifikat erstellen – mit frei erfundenen
       Daten. Es fand keine Prüfung der Angaben statt, vom Testergebnis bis zu den
       persönlichen Daten und Angaben zur Krankenkasse. Theoretisch muss der
       Selbsttest also gar nicht ausgeführt werden. Innerhalb von 5 Minuten
       erhielt der Reporter eine Bescheinigung, die besagt, dass Dr. med. Haresh
       Kumar getestet habe, bestätigt durch eine maschinell erstellte Unterschrift
       des Arztes. Und das, obwohl Nutzer*innen der Zertifikate lediglich
       angeben, dass sie einen Selbsttest durchgeführt hätten.
       
       Die Bescheinigungen des promovierten Juristen Ansay wurden in einer
       Eilentscheidung des Landgerichts Hamburg bereits für rechtswidrig erklärt.
       Doch Stand Mittwoch läuft das Geschäft weiter. Die Eilentscheidung sei
       Folge einer Klage der Wettbewerbszentrale, sagt Kai Wantzen, Sprecher des
       Landgerichts Hamburg. Der Klage wurde vom Gericht stattgegeben, da laut
       Coronaausnahmeverordnung Tests unter Aufsicht des Ausstellers, also etwa
       Apotheken oder Ärzte, oder durch den Aussteller selbst durchgeführt werden
       müssen. Dies sei bei den Zertifikaten von Can Ansay nicht garantiert.
       
       Dass die Zertifikate trotz Gerichtsentscheid weiter angeboten werden, liege
       an der Eigenart des gerichtlichen Verfahrens. Das Landgericht dürfe nicht
       überwachen, ob der Angeklagte dem Gerichtsbeschluss auch folge. Das sei
       „Sache des Antragstellers“, so der Sprecher.
       
       ## Jede Menge Betrugsversuche 2021
       
       Der Antragsteller, also die Wettbewerbszentrale, müsse das Gerichtsurteil
       selbstständig an den Angeklagten zustellen und überprüfen, ob dieser sich
       an das Urteil halte. Ob dies geschehen sei, könne das Gericht nicht sagen.
       Unternehmer Ansay habe bisher keinen Widerspruch eingelegt. Im Prinzip habe
       sich seit dem Beschluss nichts getan. Ansay selbst äußerte sich bis
       Redaktionsschluss nicht zu den Vorwürfen.
       
       Die Kunden sind derweil von dem Service begeistert. Auf Google hat Ansays
       Seite fünf von fünf Sternen – ein Seltenheitswert. „Vielen Dank Ihr lieben,
       ich kann nur sagen: schön, dass es Euch gibt“, schreibt etwa eine Kundin.
       Ihr Test sei bereits anerkannt worden, berichtet sie zudem.
       
       Frei zugängliche Testzertifikate, bei denen nicht geprüft wird, ob die
       Nutzer*innen wirklich einen Selbsttest durchgeführt haben, können für
       andere gesundheitsgefährdend wirken. So können auch eigentlich Ungetestete
       am öffentlichen Leben teilnehmen, etwa in Restaurants oder Kinos gehen oder
       die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
       
       Während der Coronapandemie sind schon mehrmals Versuche aufgeflogen,
       gefälschte Zertifikate zu verkaufen. So wurde in der zweiten Jahreshälfte
       2021 bekannt, dass Apotheken gefälschte Impfzertifikate ausgestellt haben
       sollen. Laut Polizei Brandenburg hätten die Beamten im letzten Jahr
       insgesamt 255 gefälschte Impfausweise festgestellt. Deutschlandweit
       [1][waren es über 11.000 Fälle.] Ermittelt werde laut Landespolizei wegen
       Urkundenfälschung oder der Fälschung von Gesundheitszeugnissen.
       
       5 Jan 2022
       
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