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       # taz.de -- Kartellamt leitet Verfahren ein: Google soll nicht alles dominieren
       
       > Google drohen Auflagen des Bundeskartellamts. Erstmals wendet es ein
       > Gesetz an – und stellt die überragende Bedeutung des Internetriesen fest.
       
   IMG Bild: Marktbeherrschend? Einfach mal googlen
       
       Bonn dpa | Das Bundeskartellamt stellt die Weichen für eine schärfere
       Kontrolle des US-Internetkonzerns Alphabet und seines Tochterunternehmens
       Google. Man habe „eine überragende [1][marktübergreifende Bedeutung von
       Googl]e festgestellt“, teilte Behördenpräsident Andreas Mundt am Mittwoch
       mit. Damit unterliege der Internetgigant der erweiterten
       Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde.
       
       „Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das
       Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche
       Verhaltensweisen aufgreifen“, sagte Mundt. Die Behörde habe bereits
       begonnen, die Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie das
       Nachrichtenangebot Google News Showcase intensiver unter die Lupe zu
       nehmen. „Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck [2][weitere Verfahren]
       gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook“, sagte Mundt.
       
       Der Hintergrund: Eine im Januar 2021 in Kraft getretene Vorschrift des
       Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt dem Kartellamt ein
       früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen
       großer Digitalkonzerne – vorausgesetzt ihre überragende marktübergreifende
       Bedeutung ist nachgewiesen.
       
       ## Marktübergreifende Verhaltensspielräume
       
       Bei Google ist das laut Kartellamt der Fall. Nach Auffassung der
       Wettbewerbsbehörde verfügt der Internetgigant über eine wirtschaftliche
       Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte,
       marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.
       
       In Deutschland habe Google mit Marktanteilen von über 80 Prozent eine
       beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste und sei der
       wesentliche Anbieter für suchgebundene Werbung. Google könne deshalb
       marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und
       Rahmenbedingungen vorgeben, betonte die Behörde.
       
       Googles überragende Bedeutung für den Wettbewerb zeige sich auch im
       Börsenwert, der weltweit einer der höchsten sei und Googles große
       Finanzkraft widerspiegele.
       
       ## „Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben“
       
       Die Bedeutung gehe sogar „über den Bereich des Wirtschaftlichen hinaus“, so
       das Kartellamt. „Als mit weitem Abstand größte und bedeutendste
       Suchmaschine der Welt kommt Google unter dem Aspekt der Teilhabe eine
       Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben in Deutschland und
       weltweit zu.“
       
       Die Entscheidung des Kartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen
       Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt
       Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das
       Kartellamt. Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel
       einzulegen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.
       
       5 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/05_01_2022_Google_19a.html?nn=3591568
   DIR [2] /Ermittlungen-gegen-Apple/!5780111
       
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