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       # taz.de -- Verbraucherschützerin über Digital-Gesetze: „Das ist absolut attraktiv“
       
       > Das EU-Parlament stimmt diese Woche über eines von drei Gesetzespaketen
       > zur Regulierung von Internetplattformen ab. Für Lina Ehrig geht das in
       > die richtige Richtung.
       
   IMG Bild: Wer Google, Facebook, Instagram nutzen möchte, muss den Bedingungen der Anbieter zustimmen
       
       taz: Frau Ehrig, [1][die EU arbeitet an drei großen Gesetzespaketen zur
       Plattformregulierung.] Werden wir in Zukunft alle über unterschiedliche
       Messenger hinweg kommunizieren können, also von Signal zu Whatsapp zu
       Threema? 
       
       Lina Ehrig: Sie spielen an auf eines der drei Gesetze, nämlich den Digital
       Markets Act, kurz DMA. Die Position des EU-Parlaments dazu sieht
       tatsächlich vor, dass es möglich sein soll, Nachrichten
       messengerübergreifend zu senden. Ob das bei den abschließenden
       Verhandlungen durchkommt, müssen wir allerdings sehen – die EU-Kommission
       und der Rat der Mitgliedstaaten sind hier deutlich zurückhaltender.
       
       Fänden Sie es wünschenswert? 
       
       Ja, aus Nutzer:innensicht ist das absolut attraktiv. Es wäre allerdings
       wichtig, es so umzusetzen, dass kleine Plattformen nicht benachteiligt
       werden. Wenn ein Whatsapp oder ein Facebook-Messenger zur Interoperabilität
       verpflichtet wird – super. Aber Anbieter wie Signal oder Threema, die ein
       datenschutzfreundliches Modell aufgebaut haben, die würden wir da nicht in
       die Pflicht nehmen. Wobei sie sich natürlich trotzdem auf freiwilliger
       Basis beteiligen könnten.
       
       Die drei Gesetzespakete, der DMA, der Digital Services Act (DSA) und der
       Data Governance Act, sind aktuell in der Abschlussphase oder kurz davor –
       und das nur ein gutes Jahr nach der Ankündigung. Das ist schon eine
       ungewöhnliche Geschwindigkeit. Stimmen auch die Inhalte? 
       
       Ja, zusammenfassend kann man sagen, dass die Inhalte in die richtige
       Richtung gehen. Wichtig ist zunächst einmal die Basis: Die Kommission und
       teilweise auch schon das Parlament und der Rat haben festgestellt, dass
       große Onlineplattformen über Jahre hinweg ihre Marktmacht benutzt haben, um
       Verbraucher:innen zu beeinflussen und unternehmerische Wettbewerber
       auszubremsen, um ihre eigene Marktmacht weiter auszubauen. Und darauf bauen
       die Entwürfe für die neuen Regeln auf
       
       Und wo hakt es? 
       
       Es gibt einiges an Nachbesserungsbedarf. Ein Beispiel: Es muss viel stärker
       unterschieden werden nach der Art der Plattform. Bei einem Unternehmen, das
       Waren verkauft, sind andere Regeln nötig als bei einem, das Menschen
       vernetzt und Videos und Textnachrichten anzeigt. Bei Ersterem geht es um
       Produktsicherheit, darum, dass keine gefährlichen oder illegalen Waren
       auffindbar sind oder dass Verbraucher:innen erkennen können müssen, wer
       als Händler auftritt. Bei Letzterem geht es um Meinungsfreiheit, die
       Freiheit von manipulativen Algorithmen und die Fragen: Was muss, was darf
       gelöscht werden? Was muss stehen bleiben? Und wie sind die Betroffenen zu
       informieren? Da hat das EU-Parlament schon ein paar mehr Ideen als die
       Kommission.
       
       Und zwar? 
       
       Es soll zum Beispiel weitergehende Transparenzpflichten für die Plattformen
       geben und möglich sein, legale, aber dennoch bereits entfernte Inhalte zu
       flaggen, also zu kennzeichnen, wie wir das so ähnlich schon aus dem
       Urheberrecht kennen. Diese müssen dann unverzüglich wiederhergestellt
       werden. Aber was zum Beispiel noch fehlt, ist eine Verpflichtung, dass
       Nutzer:innen erst mal angehört werden müssen, bevor ihr Inhalt entfernt
       wird.
       
       Gehen wir doch mal ein paar Ärgernisse durch, denen Nutzer:innen im
       Alltag ständig begegnen. Zum Beispiel Dark Patterns, also
       Gestaltungsprinzipien, die Nutzende zum Beispiel bei Cookie-Bannern dazu
       verleiten, auf „okay“ zu klicken statt auf „ablehnen“. Wird sich das
       ändern? 
       
       Da sieht es sehr gut aus. Der Verbraucherausschuss des EU-Parlaments hat in
       seiner Position bestätigt, dass Zustimmung und Ablehnung gleich gestaltet
       und zugänglich sein müssen. Traurig ist allerdings, dass es dafür noch
       einmal ein Gesetz braucht, denn genau das sieht auch schon die
       Datenschutz-Grundverordnung vor.
       
       Sie rechnen also damit, dass ein Verbot von Dark Patterns auch durch die
       finalen Trilog-Verhandlungen kommt? 
       
       Ja, das sieht nach einer Position aus, die auch für die anderen
       Verhandlungsparteien anschlussfähig ist.
       
       Nächstes Beispiel: der Algorithmen-TÜV. Der würde ein unabhängiges
       Monitoring zum Beispiel von Googles Suchmaschine vorsehen. 
       
       Hier hat das Parlament in seinem Vorschlag die Regelungen für Empfehlungen
       ausgeweitet, sodass sie für alle Onlineplattformen gelten sollen und nicht
       nur die „Very large online platforms“, die sogenannten Vlops. Auch sollen
       neben Forschungsinstitutionen NGOs Forschungszugänge zu den Plattformen
       bekommen. Das ist wichtig, damit möglichst viele Akteure überprüfen können,
       wie die Algorithmen wirken, ob sie diskriminieren oder manipulieren.
       
       Letztes Beispiel: Tracking, also das Verfolgen von Nutzer:innen auch
       über mehrere Dienste hinweg, und die Nutzung dieser Daten für Werbezwecke. 
       
       Das ist tatsächlich ein problematischer Punkt. Eigentlich verbietet der
       DMA, dass Plattformen persönliche Daten über mehrere Dienste hinweg
       verknüpfen.
       
       Dass zum Beispiel Meta persönliche Daten von Facebook, Whatsapp und
       Instagram verknüpft. 
       
       Genau. Aber es gibt eine Ausnahme: Nämlich, wenn die Nutzer:innen
       eingewilligt haben. Nun ist es mit den Einwilligungen so eine Sache.
       Erfahrungen aus dem Bereich des Datenschutzes zeigen, dass die Plattformen
       aufgrund ihrer Marktmacht ihre Nutzer:innen leicht zu einer Einwilligung
       drängen können. Wirklich freiwillig werden die nämlich meist nicht gegeben.
       Denn in der Regel gibt es keine Wahl. Wer nicht zustimmt, kann halt den
       Dienst nicht oder nicht in vollem Umfang nutzen. Zumindest soll für
       Minderjährige künftig gelten, dass auch eine Einwilligung das Verbot nicht
       aushebeln kann. Wenn man sagt, man will die Macht von marktbeherrschenden
       Unternehmen einschränken, dann muss dieses Verbot aber für die Daten aller
       Nutzer:innen gelten.
       
       Beim dritten Gesetzespaket, dem Data Governance Act, geht es darum, wie
       Verfügbarkeit von Daten gefördert werden kann. Demnach sollen Unternehmen,
       Behörden und Forschungseinrichtungen in der EU Daten einfacher austauschen
       können. Warum ist das für Verbraucher:innen so wichtig? 
       
       Zum einen, weil hier klargestellt ist, dass persönliche Daten trotzdem
       geschützt werden müssen. Es ist ganz klar, dass im Fall eines Konflikts
       zwischen der Offenlegung und dem Schutz von persönlichen Daten Letzterer
       vorgeht. Dass es diese Regelung durch den Trilog geschafft hat, ist sehr
       erfreulich. Zum anderen aber, weil auch Regelungen geschaffen wurden, zum
       Beispiel zu Datentreuhändern.
       
       Also Unternehmen, die Daten im Auftrag von Dritten verwalten. 
       
       Genau. Hier wird klargestellt, dass diese Treuhänder die Daten nicht selbst
       nutzen dürfen. Das ist wichtig, damit alle Beteiligten ihnen vertrauen
       können.
       
       Dass neue Regeln alleine mitunter nicht reichen, zeigt die
       Datenschutz-Grundverordnung: Hier hapert es bei der Durchsetzung, weil die
       Behörden der EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland sogar die Landesbehörden,
       teils sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Wie sieht es bei den
       neuen Regeln aus? 
       
       Beim DMA ist die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde vorgesehen, da liegt es
       also in einer Hand. Beim DSA liegt die Aufsicht laut aktueller Planung bei
       den Mitgliedstaaten. Es gibt aus dem EU-Rat einen Vorschlag, dass die
       Kommission die Aufsicht an sich ziehen kann, wenn es um die Vlops geht. Das
       wäre sicher nicht schlecht. Auch beim Data Governance Act sind die
       Mitgliedstaaten zuständig – das wird extrem herausfordernd, hier eine
       einheitliche Auslegung zu finden.
       
       19 Jan 2022
       
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