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       # taz.de -- Mangelhafter Datenschutz an Uni: Videokonferenz als Datenkrake
       
       > Die Freie Universität Berlin arbeitet mit einem Videokonferenzsystem,
       > dessen Nutzung rechtswidrig ist. Die Uni weiß das, informiert darüber ab
       > nicht.
       
   IMG Bild: Auch Despoten nutzen Videokonferenzen – sicher mit besserem Datenschutz als an der FU
       
       Berlin taz | Zu den wenigen positiven Seiten der Coronapandemie gehört,
       dass Videokonferenzen [1][Teil des (Berufs-)Alltags vieler Menschen
       geworden sind]. Zwar ruckelt manchmal noch das Bild, und ab und an vergisst
       man, die Stummschaltung beim Sprechen zu deaktivieren. Aber im Großen und
       Ganzen funktioniert diese Art von Onlinezusammenkunft, zumindest
       oberflächlich betrachtet.
       
       Im Hintergrund bleiben zahlreiche Probleme: Das bekommt jetzt die Freie
       Universität (FU) Berlin zu spüren. Ihre Nutzung des unter anderem für
       Vorlesungen und Seminare umfassend eingesetzten Videokonferenzdiensts Cisco
       Webex ist rechtswidrig. Das hat die Berliner Datenschutzbeauftragte nach
       einer mehrere Monate dauernden Prüfung entschieden. Anlass war eine
       Beschwerde des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Hochschule.
       Die FU steht damit vor einem Riesenproblem.
       
       Dabei kommt die Entscheidung von Berlins oberster Datenschützerin nicht
       einmal besonders überraschend. Bereits im ersten Jahr der Pandemie hatte
       sie den meisten großen Anbietern von Videokonferenzsystemen bescheinigt,
       nicht datenschutzfreundlich zu arbeiten – etwa weil die Unternehmen häufig
       personenbezogene Daten auch für eigene Zwecke verwenden dürfen.
       
       Auch [2][die überarbeitete Liste aus dem Jahr 2021] stellt unter anderem
       den Anwendungen Cisco Webex, Google Meet, Microsoft Teams, Skype und Zoom
       durchweg schlechte Noten in dieser Hinsicht aus. Dennoch sind sie in vielen
       Universitäten und Unternehmen weit verbreitet – weil sie oft stabiler
       laufen als andere Systeme.
       
       An der FU dürfte es damit zumindest auf mittlere Sicht vorbei sein. Bereits
       im November hatte die Datenschutzbeauftragte die Hochschule darüber
       informiert, dass „die von der FU Berlin unter https:\\fu-berlin.webex.com
       genutzte Lösung sich derzeit nicht datenschutzkonform einsetzen lässt“, wie
       es in einem Schreiben der Datenschützerin an den AStA vom 8. Dezember
       heißt. Die Uni solle nun klären, so der Brief weiter, ob durch
       organisatorische und technische Maßnahmen „die Verletzung der Grundrechte
       der betroffenen Personen entscheidend“ verringert werden könne. Gelinge
       dies, könnte der weitere Einsatz von Webex zumindest über einen gewissen
       Zeitraum „tolerierbar“ werden.
       
       Das Schreiben der Datenschutzbeauftragten veröffentlichte der AStA am
       Mittwoch, weil die FU – [3][anders als von der Datenschutzgrundverordnung
       (DSGVO]) vorgeschrieben – bisher weder die Gremien der Hochschule noch die
       Mitglieder der Uni über die Entscheidung informiert habe. „Dieses
       Versäumnis muss umgehend nachgeholt werden“, fordert Janik Besendorf,
       AStA-Referent für Datenschutz und Kommunikation. Auch Tobias Schulze,
       Linken-Abgeordneter und Experte seiner Fraktion für Digitalisierung und
       Hochschulen, kritisiert die fehlende Information der Betroffenen durch die
       Hochschulen und behält sich eine Vorladung der Hochschulleitung in den
       zuständigen Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vor.
       
       Der AStA der FU stellt der Hochschule im Hinblick auf Datenschutz generell
       kein gutes Zeugnis aus und nennt als Beispiel die fehlerhafte Konfiguration
       des Notensystems Campus-Management vor einem Jahr, wodurch die Noten von
       Studierenden öffentlich einsehbar wurden. „Die Entscheidung der Berliner
       Datenschutzbeauftragten ist ein Korrektiv für das Versagen der FU“,
       kommentiert Janik Besendorf. Statt Webex sollte die FU laut dem AStA eine
       „datensparsame Lösung“ einsetzen, „idealerweise auf eigenen Servern“.
       Andere Hochschulen, darunter die Humboldt-Universität (HU), sowie einige
       FU-Fachbereiche zeigten, dass dies möglich sei.
       
       Tatsächlich sind die Schwierigkeiten bei der von der FU konfigurierten
       Version von Webex umfassend, wie Simon Rebiger, Sprecher der
       Datenschutzbeauftragen, auf taz-Anfrage erläutert. Problematisch an der
       Verwendung sei unter anderem, „dass Cisco die rechtswidrigen Übermittlungen
       personenbezogener Daten in die USA bisher nicht beendet hat“.
       
       Ebenso bestehe das Problem der nach europäischem Recht unzulässigen
       Zugriffsbefugnisse US-amerikanischer Behörden: Danach muss Cisco
       Nutzungsdaten auf Anfrage etwa an US-Geheimdienste liefern, auch wenn diese
       auf Servern in Deutschland liegen. Schließlich, so Rebiger weiter, würden
       „zur Leistungserbringung nicht vertraglich zugelassene Subunternehmer
       eingesetzt“. Die FU soll nun einen Zeitplan erstellen, wann mögliche
       Änderungen umgesetzt werden könnten. Ansonsten drohten Sanktionen.
       
       ## FU weist Vorwürfe zurück
       
       Die FU reagierte erst am Donnerstag mit einer Stellungnahme. Darin weist
       sie die Vorwürfe zurück. Ein abschließendes Ergebnis der
       datenschutzrechtlichen Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftrage zum
       konkreten Einsatz von Webex liege bisher nicht vor. „Folglich kann auch
       nicht von einem rechtswidrigen Einsatz gesprochen werden“, teilte ein
       Sprecher auf taz-Anfrage mit. Die FU prüfe und bearbeite die Anforderungen
       des Datenschutzes beim Einsatz von Cisco Webex „sehr sorgfältig“.
       
       Zugleich wies der FU-Sprecher auf die technische Herausforderung hin, die
       für ein Videokonferenzsystem besteht, das in Hochzeiten pro Tag bis zu
       30.000 Nutzer*innen gleichzeitig verbinden muss. Eine eigene Plattform
       zu betreiben, die dies leisten könne, „und den Anforderungen an die
       IT-Sicherheit genügt, ist praktisch und wirtschaftlich nicht durch eigene
       Infrastruktur herzustellen“.
       
       Bei der Berliner Datenschutzbeauftragten stieß die Arumentation der FU auf
       Irritation. Ihr Sprecher Rebiger bestätigte zwar, dass das
       Prüfungsverfahren rein formal erst abgeschlossen sei, wenn die FU auf die
       Hinweise der Datenschutzbeauftragen eingegangen ist. Rebiger betonte aber
       zugleich: „Der Befund steht.“
       
       5 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Volkssport-Zoom-Konferenzen/!5823282
   DIR [2] https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf
   DIR [3] /Datenschutz-Grundverordnung/!5572748
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bert Schulz
       
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