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       # taz.de -- Gewalttat im Oberlinhaus in Potsdam: „Explosion angestauter Aggression“
       
       > Am neunten Prozesstag um die Morde im Oberlinhaus sagte die
       > psychologische Gutachterin aus. Sie berichtet von drastischen
       > Gewaltfantasien.
       
   IMG Bild: Die Angeklagte am 26 Oktober im Landgericht Potsdam
       
       Potsdam taz | „Nach der Begutachtung von Frau R. sehe ich die Aussagen
       meiner Patientinnen auch anders.“ Am Landgericht Potsdam wurde am
       Donnerstag der [1][Mordprozess gegen eine frühere Mitarbeiterin einer
       Wohneinrichtung des Oberlinhauses] fortgesetzt. Im neunten Prozesstag sagte
       die psychiatrische Gutachterin umfassend aus.
       
       Die Gerichtspsychiaterin Cornelia Mikolaiczyk führte zwei längere
       persönliche Gespräche mit der Angeklagten Ines R. Diese habe sich, wie auch
       schon zu Prozessbeginn, ausführlich zu ihrer Kindheit geäußert, berichtete
       von Suizidversuchen und von Aufenthalten in Kliniken. Auch über die Tat
       sprach die Angeklagte mit der Gutachterin. Die Expertin hatte schon vor
       Prozessbeginn in einem Gutachten festgestellt, dass die Angeklagte die Tat
       im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen habe.
       
       Der 52-jährigen ehemaligen Pflegerin Ines R. wird vorgeworfen, dass sie am
       28. April 2021 [2][vier Menschen mit einer schweren Behinderung in einer
       Wohneinrichtung in Potsdam getötet habe.] Sie soll die Menschen im Alter
       von 31 bis 56 Jahren, die vollständig oder halbseitig gelähmt waren, mit
       einem Messer so schwer verletzt haben, dass sie verbluteten. Eine 43 Jahre
       alte Bewohnerin überlebte die Tat durch eine Notoperation.
       
       Bislang schwieg die Angeklagte zur Tat und es wurde angegeben, dass sie
       sich nicht an den Ablauf der Tat erinnert. Vor allem [3][über ihre
       familiäre Situation] und die [4][Belastung in der Pflegearbeit] hatte die
       Angeklagte zum Prozessauftakt jedoch ausführlich ausgesagt.
       
       ## Gewaltfantasien lange vor der Tat
       
       Gutachterin Mikolaiczyk empfahl dem Gericht am Donnerstag, die Angeklagte
       im Maßregelvollzug unterzubringen. Für die Bewertung des Strafmaßes ist die
       Einschätzung der Steuerungsfähigkeit der Angeklagten relevant. Die
       Gutachterin diagnostizierte der Angeklagten eine Borderline-Störung.
       Außerdem läge bei Ines R. ein missbräuchlicher Konsum von Alkohol und
       Medikamenten vor.
       
       Eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund der Erlebnisse in ihrer
       Kindheit diagnostizierte sie nicht. Henry Timm, der Verteidiger der
       Angeklagten, beantragte, dass hierzu weitere Fachgutachten eingeholt
       werden. Ob dem stattgegeben wird ist noch nicht klar. Die Angeklagte habe
       in den Gesprächen mit der Gutachterin angegeben, dass es „zwei Ines“ gebe
       und sie Stimmen im Kopf hörte. Eine Schizophrenie liegt laut der
       Gutachterin aber nicht vor.
       
       Besonders eindrücklich waren die Ausführungen der Gerichtspsychiaterin über
       die Gewaltfantasien, die die Angeklagte schon seit vielen Jahren gegen
       verschiedene Personen hatte. Darunter war ihre eigene Mutter, die sie nach
       eigener Aussage „hasste wie die Pest“, und auch gegen ihren Sohn, der eine
       Behinderung hat. Sie habe geglaubt, dass wenn sie ihn erwürgen würde, so
       die Aussage der Angeklagten im Gespräch mit der psychologischen
       Gutachterin, ihre Probleme gelöst gewesen wären. Um Mitleid, etwa aufgrund
       einer Behinderung einer Person, sei es der Angeklagten in ihren
       Gewaltfantasien demnach nie gegangen. Im Verlauf der Prozess war die
       Angeklagte von Zeug*innen mehrfach als liebevoll und mütterlich
       beschrieben worden. Um die Bewohner*innen des Thusnelda-von-Saldern
       Hauses [5][hätte sie sich aufopferungsvoll] gekümmert.
       
       Die Gutachterin berichtete, dass die ehemalige Pflegerin jedoch stets sehr
       ich-zentriert sprach und immer von ihren eigenen Problemen ausging. Mit den
       getöteten Menschen aus der Wohneinrichtung in Potsdam, die sie alle
       jahrelang gepflegt hatte, habe sie wenig Empathie gezeigt. Nach aktuellem
       Stand sei sie auch nicht bereit, sich öffentlich für die Tat zu
       entschuldigen und äußerte keine Reue. In dem persönlichen Gespräch mit der
       Gutachterin über die Tat habe sie berichtet, wie überraschend anstrengend
       es gewesen sei, zwei der Bewohner*innen zunächst zu würgen. Das Messer
       habe sie schließlich geholt, weil Andreas S., den sie durch das Würgen tot
       geglaubt habe, „die Frechheit besessen hatte, noch zu leben.“
       
       Eine Woche vor der Tat soll Ines R. versucht haben, eine Bewohnerin zu
       vergiften, sagte die Gutachterin mit Bezug auf Aussagen der Angeklagten. In
       dem Prozess am Landgericht Potsdam soll auch geklärt werden, ob die
       [6][mutmaßliche Täterin geplant vorging.]
       
       ## Aggressives Verhalten auch gegen Ärzte
       
       In einem vorangegangenen Prozesstag war auch die langjährige Therapeutin
       der Angeklagten vor Gericht als Zeugin befragt worden. Diese berichtete
       ebenfalls von den Gewaltfantasien, sie habe die die Vorstellung, dass diese
       in die Tat umgesetzt werden, damals aber als unwahrscheinlich bewertet.
       
       Im Rahmen der Ausführung von Mikolaiczyk am Donnerstag wurde auch deutlich,
       dass die Angeklagte nach der Tat in der Klinik mehrfach aggressives
       Verhalten gegen Personen und Gegenstände zeigte. Zwei Mal soll sie
       behandelnde Ärzte angegriffen haben, nachdem ihr mitgeteilt wurde, dass sie
       länger in der Klinik bleiben muss. Daraufhin wurde sie fixiert und stand
       längere Zeit unter Beobachtung.
       
       In dieser Situation fand auch das zweite Gespräch mit der Gutachterin
       statt, in dem die Angeklagte den für die Gerichtspsychiaterin
       erschütternden Satz „So einen kranken Kopf kann man nur auf den Müll
       werfen“, über sich selbst äußerte. Die 52-jährige Angeklagte ist in der
       Einschätzung der Expertin stark suizidgefährdet und stelle aufgrund von
       fehlendem Reflexionsverhalten auch eine Gefahr für andere dar. Durch die
       Gewalttat habe sie „eine Grenze durchbrochen“, die zuvor in ihrem Leben
       tabuisiert gewesen war. Gewalt richtete sie bis zur Tat vor allem gegen
       sich selbst. Mikolaiczyk nannte die Tat vor Gericht eine „Explosion ihrer
       jahrzehntelangen angestauten Aggressionen“. Die Tat habe Ines R. ihr
       gegenüber mechanisch beschrieben, sie hätte sie wie „in einem Vakuum, unter
       einer Käseglocke“ erlebt und währendessen „nichts empfunden.“
       
       Wie schon in den Prozesstagen zuvor wirkte die Angeklagte während der
       mehrstündigen Aussagen der Gutachterin apathisch und zeigte wenige
       Reaktionen auf die Schilderungen. Einmal runzelte sie ihre Stirn und
       schüttelte empört den Kopf als die Sachverständige von einem kumpelhaften
       Umgang der Angeklagten mit dem Personal in der Klinik berichtete, in der
       sie seit der Tat untergebracht ist. Dieser stand für Mikolaiczyk im
       Kontrast zu der Schwere der Vorwürfe gegen Ines R..
       
       Zu Beginn des Prozesstags am Donnerstag referierte der Vorsitzende Richter
       Theodor Horstkötter außerdem das mögliche Strafmaß, das für die schwere
       Misshandlung von Schutzbefohlenen gilt, und stellte in Auszügen das
       Gutachten des Sachverständigen vor, der die DNA-Spuren in den Zimmern der
       getöteten Menschen sowie an der Kleidung der Angeklagten analysiert hatte.
       Am Freitag sollen in Potsdam voraussichtlich die Plädoyers der
       Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gehört werden.
       
       16 Dec 2021
       
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