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       # taz.de -- Revision zu NSU-Urteil abgewiesen: Erneutes Entsetzen bei Angehörigen
       
       > Der BGH hat die milde Haftstrafe für den NSU-Helfer André Eminger
       > bestätigt. Freunde und Familien der Terror-Opfer sind wütend und
       > enttäuscht.
       
   IMG Bild: Der Dritte Strafsenat verkündete sein Urteil zum NSU-Komplex
       
       Karlsruhe taz | Edith Lunnebach hatte es befürchtet. „Jetzt rächt sich,
       dass sich das Münchner Oberlandesgericht derart auf das Konstrukt eines
       [1][NSU-Trios] fokussiert hat und nicht weiter nach links und rechts auf
       die Helfer schaute“, erklärt die Anwältin einer Deutschiranerin, die einen
       NSU-Anschlag 2001 in Köln überlebte, am Mittwochmittag. Da hatte der
       Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gerade verkündet, die Revisionen zum
       Urteil gegen den treuesten NSU-Helfer André Eminger zurückzuweisen. „Eine
       Enttäuschung“, so Lunnebach zur taz. „Es ist absolut weltfremd, dass
       Eminger von nichts gewusst hat.“
       
       Mit der Entscheidung des BGH sind nun alle fünf NSU-Urteile rechtskräftig.
       Der „Nationalsozialistische Untergrund“ hatte von 2000 bis 2007 neun
       migrantische Gewerbetreibende und eine Polizistin ermordet. Im Kern bestand
       er aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Erstere hatten sich
       beim Auffliegen 2011 getötet, Zschäpe war im Juli 2018 vom
       Oberlandesgericht (OLG) München zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
       Vier Helfer bekamen mehrjährige Haftstrafen.
       
       Eminger kam dabei am mildesten davon, obwohl er dem Trio vom Anfang bis zum
       Ende zur Seite stand: mit 2,5 Jahren Haft wegen Unterstützung einer
       terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft hatte 12 Jahre
       gefordert. Sie sah Eminger wegen der engen ideologischen Verbundenheit eher
       als viertes NSU-Mitglied an. Als Emingers Urteil 2018 verkündet wurde,
       jubelten Gesinnungskamerad:innen im Gerichtssaal.
       
       Das OLG sah es damals nicht als erwiesen an, dass Eminger von Beginn an von
       den Morden des Trios Kenntnis hatte, sondern erst ab 2007. Deshalb hatte es
       ihn letztlich nur wegen des Überlassens von je einer Bahncard für Zschäpe
       und Böhnhardt 2009 verurteilt. Freigesprochen wurde Eminger dagegen für das
       dreimalige Anmieten von Wohnmobilen in den NSU-Anfangsjahren 2000 bis 2003.
       Damals habe Eminger nicht wissen können, dass das Trio damit zwei
       Raubüberfälle in Chemnitz und den Anschlag in Köln verübt.
       
       ## Auch Eminger selbst ging in Revision
       
       Die Bundesanwaltschaft [2][hatte gegen Emingers Teilfreispruch Revision
       eingelegt.] Die Begründung des OLG sei „lückenhaft und widersprüchlich“.
       Diese Revision hat der BGH nun abgelehnt. Die Beweiswürdigung der Münchener
       Richter sei in der Revision grundsätzlich zu akzeptieren. Rechtsfehler
       seien ihnen keine nachzuweisen.
       
       So habe das OLG durchaus bedacht, dass Eminger, der sich „Die Jew Die“ auf
       den Bauch tätowierte und bis heute als Gefährder eingestuft ist, die
       ideologisch motivierte Tötung von Menschen befürwortete und die
       Ausländerfeindlichkeit des Trios teilte. „Das OLG hat hieraus nur andere
       Schlüsse gezogen als die Bundesanwaltschaft“, erklärte der Vorsitzende
       BGH-Richter Jürgen Schäfer.
       
       Auch habe das OLG plausibel erklärt, warum es erst ab 2006 von einem
       engeren Kontakt des Trios mit Eminger ausging. „Nun hatte sich Beate
       Zschäpe mit André Emingers Ehefrau Susann angefreundet“, so Richter
       Schäfer. „Die Kinder Emingers waren für Zschäpe wie Ersatzkinder.“
       
       Auch Eminger hatte Revision eingelegt und für sich einen Freispruch
       gefordert. Doch auch diese Revision wies der BGH zurück. Der Kauf einer
       Bahncard für Zschäpe und Böhnhardt sei „objektiv nützlich“ gewesen, auch
       als eine Art Ersatzausweis. Auf den Gebrauch kam es nicht an.
       
       ## „Lebensfremd und empörend“
       
       Schäfer erinnerte auch an die verletzten Opfer des NSU und die Angehörigen
       der Getöteten. „Es ist zu hoffen und zu wünschen, dass diese Personen die
       Kraft gefunden haben oder noch finden werden, ihr Leben zu meistern.“ Die
       Revisionen von Zschäpe und den übrigen Helfern hatte der BGH bereits im
       August abgelehnt.
       
       Opferanwältin Lunnebach hatte schon in der Revisionsverhandlung in
       Karlsruhe kritisiert, dass das OLG den Aussagen Zschäpes gefolgt sei,
       obwohl diese offensichtlich Eminger schützen wollte. Das OLG hätte im
       NSU-Prozess mehr Beweise zu Helfern erheben und mehr Druck auf mauernde
       Neonazi-Zeugen machen müssen. „Nun gibt es ein schlimmes Signal an die
       rechte Szene. Wer den Mund hält und sich wegduckt, kommt davon und kann
       jetzt weitermachen.“
       
       Auch Gamze Kubaşık, deren Vater Mehmet 2006 in Dortmund erschossen wurde,
       zeigte sich tief enttäuscht. „Ich bin überzeugt, dass André Eminger beim
       NSU voll dabei war.“ Schon das Münchner Urteil mache sie „heute noch
       wütend“. „Wie deutsche Richter dieses Urteil nun bestätigen können, ohne
       rot zu werden, kann ich nicht fassen. Ich habe das Vertrauen in die Justiz
       verloren und irgendwie das Gefühl, dass Nazis besser in Deutschland
       behandelt werden, als andere Angeklagte.“
       
       Seda Başay-Yıldız, Anwältin der Familie des getöteten Enver Şimşek, nannte
       es „fatal“, dass Eminger mit seiner Erzählung, von nichts gewusst zu haben,
       durchgekommen sei. „Das ist lebensfremd und empörend“, so Başay-Yıldız zur
       taz.
       
       Barbara John, Ombudsfrau der NSU-Opfer, erinnerte, wie empört die
       Hinterbliebenen 2018 auf das Urteil gegen Eminger reagierte. „Das Entsetzen
       war ihnen ins Gesicht geschrieben. Alle wussten, das konnte nicht rechtens
       sein.“ Eminger sei „ein bekennender Nationalsozialist, auf dessen
       praktische Unterstützung das Tätertrio bei seinen Verbrechen immer rechnen
       konnte“. Die Bestätigung des Urteils löse bei den Betroffenen „Zweifel,
       scharfen Widerspruch und Erbitterung aus“.
       
       Tatsächlich dürfte die BGH-Entscheidung Folgen haben. Denn noch immer
       laufen Verfahren bei der Bundesanwaltschaft gegen neun mutmaßliche
       NSU-Helfer. Wenn aber nicht mal der engste NSU-Vertraute verurteilt werden
       kann, drohen nun in diesen Fällen Einstellungen. Die juristische
       Aufarbeitung des NSU-Terrors wäre damit abgeschlossen. Auch Eminger selbst
       muss wohl nicht mehr in Haft: Seine 2,5 Jahre hat er bereits mit der U-Haft
       weitgehend abgesessen, der Rest dürfte zur Bewährung ausgesetzt werden.
       
       15 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] /NSU-erneut-vor-Gericht/!5815879
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
   DIR Christian Rath
       
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