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       # taz.de -- Häusliche Gewalt und Missbrauch: UN-Experten machen Spanien Vorwürfe
       
       > Das Land müsse Kinder besser vor gewalttätigen Vätern schützen, heißt es.
       > Die Justiz favorisiere auch in solchen Fällen oft das männliche
       > Elternteil.
       
   IMG Bild: Spanien muss mehr tun, um Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen, sagen UN-Experten
       
       Madrid taz | Der Vorwurf wiegt schwer: „Die Minderjährigen in Spanien
       werden durch ein Gerichtssystem, das sie nicht vor den missbrauchenden
       Vätern schützt, der Gewalt und dem sexuellem Missbrauch ausgesetzt“, heißt
       es in einem [1][Schreiben der Vereinten Nationen]. Unterzeichnet ist es von
       acht UN-Sonderberichterstattern und deren Mitarbeitern unterschiedlicher
       Themenbereiche. Sie fordern die spanischen Justiz auf, „die Vorurteile
       gegen Frauen zu überwinden“ und „sich auf die Genderperspektive und die der
       Kinder zu konzentrieren“. Die Experten untersuchen Spaniens Justiz seit
       nunmehr zehn Jahren.
       
       Die Gerichte würden immer wieder den Vätern das geteilte oder gar das
       alleinige Sorgerecht zusprechen, obwohl die Mütter häusliche Gewalt und
       sexuellen Missbrauch gegen die Kleinen nachweisen könnten. Das Schreiben
       hebt den Fall von Diana Garcia M. besonders hervor: Der jungen Mutter wurde
       das Sorgerecht für ihre sechsjährige Tochter von einem Gericht in einem
       Madrider Vorort aberkannt. Sie habe die Beziehung zwischen dem Kind und
       ihrem Vater behindert, heißt es zur Begründung. Obwohl es eine
       Vorgeschichte von häuslicher Gewalt sowie Indizien gab, die darauf
       hindeuten, dass er seine Tochter jahrelang sexuell missbraucht hatte, wurde
       dem Vater das volle Sorgerecht zugesprochen.
       
       „Trotz klarer gegenteiliger Leitlinien in der Kinderrechtskonvention
       urteilen Gerichte weiterhin, es sei im besten Interesse des Kindes, den
       Kontakt zu einem Elternteil aufrechtzuerhalten, auch wenn dieser Elternteil
       gewalttätig ist oder Missbrauch übt“, schreiben die UN-Experten. Sie werfen
       den spanischen Gerichten „eine diskriminierende Voreingenommenheit
       gegenüber Frauen“ vor, die dazu führe, „dass ihre Aussagen als weniger
       glaubwürdig wahrgenommen werden als die der Männer“. Weiter heißt es: „Noch
       seltener wird Frauen geglaubt, wenn sie körperliche und sexuelle Gewalt von
       Vätern gegen sich selbst und ihre Kinder melden.“
       
       Spaniens Richter sprechen immer wieder vom „elterlichen
       Entfremdungssyndrom“. Die Kinder würden sich unter dem Einfluss der Mütter
       von den Vätern lossagen und diese gar beschuldigen. Mit dieser
       wissenschaftlich nicht belegten Theorie als Grundlage der Rechtssprechung
       würden „die Frauen vom Gericht bestraft, anstatt den Schutz ihres
       Nachwuchses zu gewährleisten“.
       
       Im Mai hatte eine Gruppe von 20 Frauen eine Beschwerde beim
       [2][UN-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung (CEDAW)] eingereicht. Die
       Arbeit des Ausschusses war eine der Grundlagen für das jetzige Schreiben
       der UN-Experten. Spanien wurde in den vergangenen Jahren immer wieder vom
       CEDAW untersucht.
       
       2014 hat der Ausschuss Spanien aufgefordert, eine Frau als Justizopfer zu
       entschädigen, die 50 Mal vor Gericht gezogen war, um zu verhindern, dass
       ihre Tochter unbeaufsichtigte väterliche Besuche erhielt, wie es der
       Scheidungsrichter angeordnet hatte. Sie sprach von Gewalt und Missbrauch –
       vergebens. Schließlich ermordete der Vater bei einem Besuch die Kleine und
       brachte sich anschließend selbst um.
       
       „Jetzt ist die spanische Regierung gefragt. Ich hoffe, dass das Ganze nicht
       einfach in irgendeiner Schublade verschwindet“, erklärt Chelo Alvárez,
       Sprecherin der Gruppe Beschützender Mütter (Plataforma de Madres
       Protectoras). Sie verlangt „Entschädigung für die betroffenen Frauen und
       Kinder“, sowie, „dass alle betroffenen Kinder unverzüglich zu ihren Müttern
       zurückkönnen“.
       
       10 Dec 2021
       
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   DIR [1] https://www.ohchr.org/FR/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=27935&LangID=F
   DIR [2] https://www.ohchr.org/en/hrbodies/cedaw/Pages/CEDAWIndex.aspx
       
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