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       # taz.de -- „Kinderbräute“-Erlass in Dänemark: Knast für Ex-Ministerin
       
       > Dänemarks frühere Einwanderungsministerin Støjberg wird zu 60 Tagen Haft
       > ohne Bewährung verurteilt. Sie reagiert geschockt auf das Urteil.
       
   IMG Bild: Inger Støjberg kommentiert ihre Verurteilung in Kopenhagen
       
       Stockholm taz | Dänemarks Reichsgericht, das „Rigsretten“, hat am Montag
       die ehemalige Einwanderungs- und Integrationsministerin Inger Støjberg
       wegen Amtsvergehen zu einer Haftstrafe von 60 Tagen ohne Bewährung
       verurteilt. Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil gibt es nicht.
       
       In der [1][Begründung des Urteils] wird Støjberg vorgeworfen, wissentlich
       geltendes dänisches und internationales Recht gebrochen zu haben. 25 der 26
       RichterInnen waren sich in dieser Bewertung einig. Bei der Frage der
       Strafbemessung hatte sich eine Minderheit von 9 RichterInnen für eine
       Bewährungsstrafe ausgesprochen.
       
       Damals Mitglied der rechtsliberalen Venstre, hatte sich Støjberg in den
       vier Jahren ihrer Amtszeit als Einwanderungsministerin von 2015 bis 2019
       einen soliden Ruf als flüchtlingspolitische Hardlinerin und populistische
       Provokateurin erworben. Der Strafvorwurf galt Støjbergs
       „Kinderbräute“-Erlass. Am 10. Februar 2016 hatte die Ministerin die
       Trennung aller nach Dänemark geflüchteten Paare mit einem Partner unter 18
       Jahren angeordnet. Offiziell hatte sie das damit begründet, sie wolle
       minderjährige Mädchen vor erzwungener Partnerschaft schützen. Daraufhin
       waren 23 Frauen zwangsweise von ihren Partnern getrennt worden, darunter
       fünf Schwangere, vier Frauen, die Kinder hatten und einige, die krank
       waren.
       
       Es kam zu teils dramatischen Szenen: Mehrere der jungen Frauen hätten
       „panisch reagiert“, „geweint und sich gewehrt“, seien „völlig
       zusammengebrochen“, einige hätten gar versucht, sich das Leben zu nehmen
       und mussten ins Krankenhaus, konstatierte ein Untersuchungsbericht im
       Dezember 2020. In dem wurde ebenfalls festgestellt, dass allenfalls nach
       einer gründlichen Einzelfallprüfung eine Trennung von Paaren zulässig
       gewesen wäre. Die pauschale Anordnung der Ministerin aber sei eindeutig
       illegal gewesen: Ein Verstoß gegen dänisches Recht, gegen die Europäische
       Menschenrechtskonvention und gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
       
       ## War der Rechtsverstoß bewusst und gewollt?
       
       Die entscheidende Frage, die die 26 RichterInnen des „Rigsretten“ nun 5
       Jahre später zu beantworten hatten: War der Rechtsverstoß von Inger
       Støjberg bewusst und gewollt – oder hatte sie nur fahrlässig ihre
       Amtspflichten verletzt und ihre Anordnung nicht ausreichend auf
       Übereinstimmung mit dem geltenden Recht geprüft? Sie bejahten erstere
       Alternative, was einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren Haft möglich machte.
       Die Anklage hatte vier Monate Haft, die Verteidigung Freispruch gefordert.
       
       „Ich bin sehr, sehr überrascht“, erklärte Støjberg nach Verlassen des
       Gerichtssaals. Nach Beobachtungen anwesender JournalistInnen reagierte die
       frühere Ministerin „deutlich geschockt“ auf das Urteil. „Nicht nur ich,
       sondern auch dänische Werte haben verloren“, sagte sie. „Ich nehme meine
       Strafe auf mich, ohne den Nacken zu beugen.“
       
       Es war [2][ein historisches Verfahren, bei dem das dänische Parlament die
       Rolle einer Art Anklagebehörde übernimmt], wenn einem Mitglied der
       Regierung Amtsvergehen vorgeworfen werden. Das war in den vergangenen 110
       Jahren nur ein einziges weiteres Mal vorgekommen: 1994 war der ehemalige
       Justizminister Erik Ninn-Hansen vom Reichsgericht [3][wegen der
       „Tamilen-Sache“] zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung
       verurteilt worden. Ähnlich wie jetzt bei Støjberg war es auch damals um die
       Verletzung geltenden Rechts im Bezug auf die Behandlung von Flüchtlingen
       gegangen. Das Folketing hat nun auch noch zu entscheiden, ob Støjberg ihr
       Mandat als Abgeordnete behalten kann.
       
       „Es ist gut, sie im Gefängnis zu sehen“, äußerte sich Alnour Alwan im
       dänischen Rundfunk. Seine Frau Remaz Alkayal war im März 2016 von ihm
       zwangsweise getrennt und in ein anderes Asyllager verlegt worden, obwohl
       sie mit Sohn Azuz schwanger war. Erst nach einer gewonnen Klage durfte das
       Paar vier Monate später wieder zusammen leben. „Wir dachten, dass die
       dänische Regierung sich verhält wie Assads Regime“, sagt der syrische
       Flüchtling: „Nun haben wir den Beweis, dass es einen Unterschied gibt.“
       
       13 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://rigsretten.dk/media/of4lp4dn/rigsrettens-dom-af-13-december-2021.pdf
   DIR [2] /Rechte-Politikerin-Inger-Stjberg/!5745063
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