# taz.de -- „Kinderbräute“-Erlass in Dänemark: Knast für Ex-Ministerin
> Dänemarks frühere Einwanderungsministerin Støjberg wird zu 60 Tagen Haft
> ohne Bewährung verurteilt. Sie reagiert geschockt auf das Urteil.
IMG Bild: Inger Støjberg kommentiert ihre Verurteilung in Kopenhagen
Stockholm taz | Dänemarks Reichsgericht, das „Rigsretten“, hat am Montag
die ehemalige Einwanderungs- und Integrationsministerin Inger Støjberg
wegen Amtsvergehen zu einer Haftstrafe von 60 Tagen ohne Bewährung
verurteilt. Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil gibt es nicht.
In der [1][Begründung des Urteils] wird Støjberg vorgeworfen, wissentlich
geltendes dänisches und internationales Recht gebrochen zu haben. 25 der 26
RichterInnen waren sich in dieser Bewertung einig. Bei der Frage der
Strafbemessung hatte sich eine Minderheit von 9 RichterInnen für eine
Bewährungsstrafe ausgesprochen.
Damals Mitglied der rechtsliberalen Venstre, hatte sich Støjberg in den
vier Jahren ihrer Amtszeit als Einwanderungsministerin von 2015 bis 2019
einen soliden Ruf als flüchtlingspolitische Hardlinerin und populistische
Provokateurin erworben. Der Strafvorwurf galt Støjbergs
„Kinderbräute“-Erlass. Am 10. Februar 2016 hatte die Ministerin die
Trennung aller nach Dänemark geflüchteten Paare mit einem Partner unter 18
Jahren angeordnet. Offiziell hatte sie das damit begründet, sie wolle
minderjährige Mädchen vor erzwungener Partnerschaft schützen. Daraufhin
waren 23 Frauen zwangsweise von ihren Partnern getrennt worden, darunter
fünf Schwangere, vier Frauen, die Kinder hatten und einige, die krank
waren.
Es kam zu teils dramatischen Szenen: Mehrere der jungen Frauen hätten
„panisch reagiert“, „geweint und sich gewehrt“, seien „völlig
zusammengebrochen“, einige hätten gar versucht, sich das Leben zu nehmen
und mussten ins Krankenhaus, konstatierte ein Untersuchungsbericht im
Dezember 2020. In dem wurde ebenfalls festgestellt, dass allenfalls nach
einer gründlichen Einzelfallprüfung eine Trennung von Paaren zulässig
gewesen wäre. Die pauschale Anordnung der Ministerin aber sei eindeutig
illegal gewesen: Ein Verstoß gegen dänisches Recht, gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention und gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
## War der Rechtsverstoß bewusst und gewollt?
Die entscheidende Frage, die die 26 RichterInnen des „Rigsretten“ nun 5
Jahre später zu beantworten hatten: War der Rechtsverstoß von Inger
Støjberg bewusst und gewollt – oder hatte sie nur fahrlässig ihre
Amtspflichten verletzt und ihre Anordnung nicht ausreichend auf
Übereinstimmung mit dem geltenden Recht geprüft? Sie bejahten erstere
Alternative, was einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren Haft möglich machte.
Die Anklage hatte vier Monate Haft, die Verteidigung Freispruch gefordert.
„Ich bin sehr, sehr überrascht“, erklärte Støjberg nach Verlassen des
Gerichtssaals. Nach Beobachtungen anwesender JournalistInnen reagierte die
frühere Ministerin „deutlich geschockt“ auf das Urteil. „Nicht nur ich,
sondern auch dänische Werte haben verloren“, sagte sie. „Ich nehme meine
Strafe auf mich, ohne den Nacken zu beugen.“
Es war [2][ein historisches Verfahren, bei dem das dänische Parlament die
Rolle einer Art Anklagebehörde übernimmt], wenn einem Mitglied der
Regierung Amtsvergehen vorgeworfen werden. Das war in den vergangenen 110
Jahren nur ein einziges weiteres Mal vorgekommen: 1994 war der ehemalige
Justizminister Erik Ninn-Hansen vom Reichsgericht [3][wegen der
„Tamilen-Sache“] zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung
verurteilt worden. Ähnlich wie jetzt bei Støjberg war es auch damals um die
Verletzung geltenden Rechts im Bezug auf die Behandlung von Flüchtlingen
gegangen. Das Folketing hat nun auch noch zu entscheiden, ob Støjberg ihr
Mandat als Abgeordnete behalten kann.
„Es ist gut, sie im Gefängnis zu sehen“, äußerte sich Alnour Alwan im
dänischen Rundfunk. Seine Frau Remaz Alkayal war im März 2016 von ihm
zwangsweise getrennt und in ein anderes Asyllager verlegt worden, obwohl
sie mit Sohn Azuz schwanger war. Erst nach einer gewonnen Klage durfte das
Paar vier Monate später wieder zusammen leben. „Wir dachten, dass die
dänische Regierung sich verhält wie Assads Regime“, sagt der syrische
Flüchtling: „Nun haben wir den Beweis, dass es einen Unterschied gibt.“
13 Dec 2021
## LINKS
DIR [1] https://rigsretten.dk/media/of4lp4dn/rigsrettens-dom-af-13-december-2021.pdf
DIR [2] /Rechte-Politikerin-Inger-Stjberg/!5745063
taz.de:70 /!5819108:82: line too long