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       # taz.de -- Prozess gegen KZ-Wachmann: SS-Mitgliedschaft bestritten
       
       > Der 101-jährige Angeklagte steht wegen Beihilfe zu tausendfachen Mord vor
       > Gericht. Er streitet bisher jede Schuld ab.
       
   IMG Bild: Der Angeklagte zu Prozessbeginn im Oktober mit seinem Anwalt
       
       Brandenburg/Havel epd | Im Prozess wegen [1][Beihilfe zu tausendfachem Mord
       im KZ Sachsenhausen] hat der Angeklagte vor dem Landgericht Neuruppin
       bestritten, Mitglied eines SS-Totenkopf-Wachbataillons gewesen zu sein.
       Laut Anklage soll der mittlerweile 101 Jahre alte Josef S. zwischen Oktober
       1941 und Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als Wachmann gearbeitet haben.
       
       Am elften Verhandlungstag am Donnerstag sagte der Angeklagte: „Ich war
       nicht in der SS“. Auch habe er keine entsprechende Tätowierung zu seiner
       Blutgruppe am Arm, sagte er auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden
       Richters Udo Lechtermann. (AZ: 11 Ks 4/21)
       
       Wegen des Gesundheitszustandes des Angeklagten wurde die Verhandlung nach
       Brandenburg an der Havel verlegt, um dessen Anreisezeit zu verringern. Der
       Hochbetagte ist nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig.
       
       Lechtermann äußerte „erhebliche Zweifel“ an den Äußerungen des Angeklagten
       in den vorangegangenen Verhandlungstagen. Josef S. streitet eine Schuld
       bisher ab. Sein Verteidiger, Stefan Waterkamp, stellte am Donnerstag erneut
       eine Erklärung des Angeklagten im Laufe des Verfahrens in Aussicht. Zudem
       zeigte sich der Angeklagte mit einer körperlichen Untersuchung wegen einer
       möglichen Tätowierung einverstanden.
       
       Josef S. muss sich laut Anklage wegen Beihilfe zum grausamen und
       heimtückischen Mord in 3.518 Fällen verantworten. Dazu werteten die
       Ermittler unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem
       Bundesarchiv Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde aus. Die Tätigkeit von
       S. ist demnach auf verschiedenen Unterlagen aus der Zeit vermerkt, auch die
       Beförderung zum SS-Rottenführer. In der Zeit kamen laut Kriminalpolizei
       nachweislich Zehntausende Häftlinge ums Leben.
       
       ## Ermordung von Häftlingen durch Giftgas
       
       In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer
       Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von
       Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und
       Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen.
       
       In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte sich der Angeklagte zu Beginn
       des Verfahrens zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen,
       Kriegsgefangenschaft und DDR-Zeit geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen
       der Staatsanwaltschaft. Mögliche Hinweise auf die Identität des Angeklagten
       gibt etwa ein Foto aus dem Bundesarchiv. Es zeigt einen jungen Mann in
       Zivilkleidung, angeblich den späteren SS-Rottenführer Josef S. bei seiner
       Einbürgerung im Jahre 1938. Da der Angeklagte in Litauen geboren ist,
       könnte das Einbürgerungsfoto die Identität belegen. Allerdings will der
       Angeklagte sich nach Angaben seines Anwalts auf dem Bild nicht wieder
       erkannt haben.
       
       ## Fortsetzung des Prozesses am Freitag
       
       Als Sachverständiger setzte der Historiker Stefan Hördler am Donnerstag
       seine Erläuterungen zum KZ-System in der NS-Zeit weiter fort. Dabei
       beschrieb er detailliert unter anderem Aufgaben und Befehle der
       Wachmannschaften. Hördler legte auch eine Namensliste der 9. Kompanie des
       Totenkopfsturmbann Sachsenhausen vor, auf der der Name Josef S. auftaucht.
       Der Prozess soll am Freitag mit Ausführungen des Historikers fortgesetzt
       werden.
       
       25 Nov 2021
       
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