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       # taz.de -- Urteil in Straßburg: Teilsieg türkischer Jurist:innen
       
       > Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hat die Inhaftierung von
       > Mitgliedern der türkischen Justiz für rechtswidrig erklärt.
       
   IMG Bild: Während des Putschversuchs in der Türkei am 15. Juli 2016
       
       Berlin taz | Die Türkei hat die Rechte von 427 inhaftierten türkischen
       Richter:innen und Staatsanwält:innen verletzt. Dies hat der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag
       entschieden. Die Betroffenen erhalten je eine Entschädigung von (nur) 5.000
       Euro.
       
       Nach dem Putschversuch vom Juli 2016, für den die Türkei den in den USA
       lebenden Prediger Fetullah Gülen verantwortlich macht, wurde etwa ein
       Viertel der türkischen [1][Richter:innen und Staatsanwält:innen
       entlassen]: mehr als 4.000 Personen. Einige hundert wurden auch inhaftiert.
       Ihnen wird die Mitgliedschaft in der angeblichen Gülen-Terrororganisation
       FETÖ vorgeworfen. Dabei kamen auch schwarze Listen zum Einsatz, die bereits
       vor dem Putschversuch vorbereitet worden waren.
       
       Das konservative Gülen-Netzwerk war ursprünglich mit dem türkischen
       Staatschef Recep Tayyip Erdoğan (AKP) verbündet, ab 2012 hatte jedoch ein
       Machtkampf begonnen, den die Regierungspartei nach dem gescheiterten
       Militärputsch für sich entschied. Viele Mitglieder der türkischen Justiz
       waren tatsächlich Gülenist:innen.
       
       Im konkreten Fall hatten 427 türkische Richter:innen und
       Staatsanwält:innen den Straßburger Gerichtshof angerufen. Auch sie
       waren 2016 unter Terrorverdacht verhaftet und die meisten von ihnen
       inzwischen verurteilt worden.
       
       ## Fast alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig
       
       Die türkischen Urteile gegen die Richter:innen und
       Staatsanwält:innen sind fast alle noch nicht rechtskräftig. Die
       Betroffenen warten noch auf das Urteil der zweiten Instanz. Sie sitzen wohl
       überwiegend immer noch in Haft.
       
       Die türkische Regierung hatte geltend gemacht, dass eine Klage in Straßburg
       noch gar nicht möglich sei, weil zunächst der Ausgang des türkischen
       Rechtswegs abgewartet werden müsse. Diesen Einwand wies der Straßburger
       Gerichtshof jedoch zurück. Es sei klar, mit welchen Entscheidungen die
       Betroffenen rechnen müssen.
       
       Es war absehbar, dass die Massenklage in Straßburg gute Chancen haben
       würde. In drei Piloturteilen zu einzelnen Richtern (Hakan Baş, Alparslan
       Altan und Erdal Tercan) hatte der EGMR ab April 2019 deutlich gemacht, dass
       die Inhaftierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß,
       weil sie „ohne vernünftigen Verdacht“ erfolgte. Ihnen konnte keine konkrete
       Verwicklung in den Putsch nachgewiesen werden.
       
       Im jetzigen Verfahren ging es vor allem um die Frage, ob die 427
       Richter:innen und Staatsanwält:innen in Untersuchungshaft genommen
       werden durften. Eigentlich schützt das türkische Recht die Mitglieder der
       Justiz vor solchen Eingriffen. Doch es gibt eine Ausnahme, wenn sie auf
       frischer Tat ertappt werden. Auf diese Ausnahme berief sich die türkische
       Regierung. Die Mitgliedschaft in der Gülen-Terrororganisation FETÖ sei eine
       andauernde Tat, die bis zum Zeitpunkt der Verhaftung währte.
       
       Diese Logik wies der EGMR nun als abwegig zurück. Die Mitgliedschaft in
       einer Organisation könne keine „in flagranti“-Tat sein. Die Inhaftierung
       der 427 Jurist:innen sei daher schon nach türkischem Recht illegal und
       verletzte das Freiheitsrecht der Betroffenen. Auf die Prüfung anderer
       Vorwürfe verzichtete der Gerichtshof.
       
       Beim Straßburger Gerichtshof sind noch über 500 ähnliche Klagen von
       türkischen Richter:innen und Staatsanwält:innen anhängig. Gegen das
       Urteil der siebenköpfigen EGMR-Kammer kann die türkische Regierung noch die
       17-köpfige Große Kammer des EGMR anrufen.
       
       23 Nov 2021
       
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