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       # taz.de -- Wahlchaos in Berlin am 26. September: Weiterer Einspruch gegen die Wahl
       
       > Auch Berlins Landeswahlleitung legt Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl
       > am 26. September ein. Konkret geht es um zwei
       > Abgeordnetenhaus-Wahlkreise.
       
   IMG Bild: Manche Wähler*innen warteten bis zu zwei Stunden, um ihre Stimme abgeben zu können
       
       Berlin taz | Nach dem Bundeswahlleiter legt auch Berlins stellvertretende
       Landeswahlleiterin Einspruch gegen einige Ergebnisse der Wahl am 26.
       September ein. Wie die Landesgeschäftsstelle auf taz-Anfrage bestätigte,
       sei der Einspruch am Montagmorgen beim zuständigen Landesverfassungsgericht
       abgegeben worden.
       
       Bei der Vierfachabstimmung über die Zusammensetzung des Bundestags, des
       Berliner Abgeordnetenhauses, der zwölf Bezirksparlamente und über den
       Volksentscheid von [1][Deutsche Wohnen und Co. Enteignen] hatte es
       zahlreiche Pannen gegeben. So wurden keine oder falsche Stimmzettel
       ausgegeben, teilweise mussten Wähler*innen stundenlang im Wahllokal
       warten.
       
       Der Vorstoß der Landeswahlleitung kommt nicht überraschend. Bereits Mitte
       Oktober hatte die damals bereits zurückgetretene Landeswahlleiterin [2][den
       Einspruch angekündigt]: „Ich werde von diesem Einspruchsrecht Gebrauch
       machen“, so Petra Michaelis damals. Sie selbst hatte zuvor die Konsequenzen
       aus den vielen Fehlern am Wahltag gezogen und ihr Amt zur Verfügung
       gestellt. Derzeit nimmt ihre Stellvertreterin Ulrike Rockmann die Aufgaben
       wahr.
       
       Konkret betrifft der Einspruch der Landeswahlleitung die Ergebnisse im
       Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und im Wahlkreis 1 in
       Marzahn-Hellersdorf. Bei beiden sei der Abstand zwischen Erst- und
       Zweitplatzierten bei den Direktkandidat*innen für das
       Abgeordnetenhaus so gering und die Fehler am Wahltag so eklatant, dass es
       sich auf die Verteilung der Mandate ausgewirkt haben könnte, hatte
       Michaelis Mitte Oktober erklärt.
       
       ## Entscheidung erst im Frühjahr 2022
       
       Den Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf hatte der AfD-Abgeordnete [3][Gunnar
       Lindemann knapp gewonnen]. Er holte lediglich 70 Stimmen mehr als
       SPD-Kandidat Gordon Lemm. Der linke Bewerber Björn Tielebein wiederum lag
       um lediglich 292 Stimmen hinter dem AfD-Politiker auf dem dritten Platz. In
       4 Wahllokalen wurden über „einen gewissen Zeitraum keine Erststimmzettel
       für die Abgeordnetenhauswahl, obwohl vorhanden, ausgegeben“, begründete
       Rossmann den Einspruch in diesem Fall laut einer am Montag versandten
       Pressemitteilung.
       
       Im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf wiederum wurden 10 falsche
       Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben, so
       Rossmann. Der Stimmenabstand zwischen der erstplatzierten Person und der
       erstunterlegenen Person ist dort mit 19 Stimmen noch geringer.
       
       Am Freitag hatte [4][bereits der Bundeswahlleiter Einspruch] gegen die
       Ergebnisse in sechs Bundestagswahlkreisen eingelegt. Auch Marcel Luthe,
       einstiger FDP-Abgeordneter und bei der Wahl als Spitzenkandidat der wenig
       erfolgreichen Freien Wähler angetreten, hat dies getan. Bis Freitag sind
       weitere Einsprüche möglich.
       
       Doch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird laut Innensenator
       Andreas Geisel (SPD) erst im Frühjahr erwartet. Falls die Richter den
       Einsprüchen der stellvertretenden Landeswahlleiterin folgen, sei „eine
       Nachwahl für die Erststimme in den betreffenden Wahlkreisen vor der
       Sommerpause 2022 möglich“, hatte Geisel [5][im Oktober der taz gesagt]. Bis
       dahin behalten alle siegreichen Abgeordneten ihre Direktmandate für das
       Abgeordnetenhaus.
       
       22 Nov 2021
       
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   DIR Bert Schulz
       
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