# taz.de -- Wahlchaos in Berlin am 26. September: Weiterer Einspruch gegen die Wahl
> Auch Berlins Landeswahlleitung legt Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl
> am 26. September ein. Konkret geht es um zwei
> Abgeordnetenhaus-Wahlkreise.
IMG Bild: Manche Wähler*innen warteten bis zu zwei Stunden, um ihre Stimme abgeben zu können
Berlin taz | Nach dem Bundeswahlleiter legt auch Berlins stellvertretende
Landeswahlleiterin Einspruch gegen einige Ergebnisse der Wahl am 26.
September ein. Wie die Landesgeschäftsstelle auf taz-Anfrage bestätigte,
sei der Einspruch am Montagmorgen beim zuständigen Landesverfassungsgericht
abgegeben worden.
Bei der Vierfachabstimmung über die Zusammensetzung des Bundestags, des
Berliner Abgeordnetenhauses, der zwölf Bezirksparlamente und über den
Volksentscheid von [1][Deutsche Wohnen und Co. Enteignen] hatte es
zahlreiche Pannen gegeben. So wurden keine oder falsche Stimmzettel
ausgegeben, teilweise mussten Wähler*innen stundenlang im Wahllokal
warten.
Der Vorstoß der Landeswahlleitung kommt nicht überraschend. Bereits Mitte
Oktober hatte die damals bereits zurückgetretene Landeswahlleiterin [2][den
Einspruch angekündigt]: „Ich werde von diesem Einspruchsrecht Gebrauch
machen“, so Petra Michaelis damals. Sie selbst hatte zuvor die Konsequenzen
aus den vielen Fehlern am Wahltag gezogen und ihr Amt zur Verfügung
gestellt. Derzeit nimmt ihre Stellvertreterin Ulrike Rockmann die Aufgaben
wahr.
Konkret betrifft der Einspruch der Landeswahlleitung die Ergebnisse im
Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und im Wahlkreis 1 in
Marzahn-Hellersdorf. Bei beiden sei der Abstand zwischen Erst- und
Zweitplatzierten bei den Direktkandidat*innen für das
Abgeordnetenhaus so gering und die Fehler am Wahltag so eklatant, dass es
sich auf die Verteilung der Mandate ausgewirkt haben könnte, hatte
Michaelis Mitte Oktober erklärt.
## Entscheidung erst im Frühjahr 2022
Den Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf hatte der AfD-Abgeordnete [3][Gunnar
Lindemann knapp gewonnen]. Er holte lediglich 70 Stimmen mehr als
SPD-Kandidat Gordon Lemm. Der linke Bewerber Björn Tielebein wiederum lag
um lediglich 292 Stimmen hinter dem AfD-Politiker auf dem dritten Platz. In
4 Wahllokalen wurden über „einen gewissen Zeitraum keine Erststimmzettel
für die Abgeordnetenhauswahl, obwohl vorhanden, ausgegeben“, begründete
Rossmann den Einspruch in diesem Fall laut einer am Montag versandten
Pressemitteilung.
Im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf wiederum wurden 10 falsche
Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben, so
Rossmann. Der Stimmenabstand zwischen der erstplatzierten Person und der
erstunterlegenen Person ist dort mit 19 Stimmen noch geringer.
Am Freitag hatte [4][bereits der Bundeswahlleiter Einspruch] gegen die
Ergebnisse in sechs Bundestagswahlkreisen eingelegt. Auch Marcel Luthe,
einstiger FDP-Abgeordneter und bei der Wahl als Spitzenkandidat der wenig
erfolgreichen Freien Wähler angetreten, hat dies getan. Bis Freitag sind
weitere Einsprüche möglich.
Doch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird laut Innensenator
Andreas Geisel (SPD) erst im Frühjahr erwartet. Falls die Richter den
Einsprüchen der stellvertretenden Landeswahlleiterin folgen, sei „eine
Nachwahl für die Erststimme in den betreffenden Wahlkreisen vor der
Sommerpause 2022 möglich“, hatte Geisel [5][im Oktober der taz gesagt]. Bis
dahin behalten alle siegreichen Abgeordneten ihre Direktmandate für das
Abgeordnetenhaus.
22 Nov 2021
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## AUTOREN
DIR Bert Schulz
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