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       # taz.de -- EuGH und Vorratsdatenspeicherung: Gutachten für Persönlichkeitsrechte
       
       > Generalanwalt Sánchez-Bordona hält die anlasslose Speicherung von
       > Internetverkehrsdaten für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof dürfte
       > dem folgen.
       
   IMG Bild: Hier sollen die Computer ins Rödeln kommen: Rechenzentrum des Landeskriminalamts Bayern
       
       Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht und muss
       abgeschafft oder geändert werden. Zu diesem Schluss kommt in einem
       Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der unabhängige
       Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona. Das endgültige Urteil wird in
       einigen Wochen verkündet.
       
       Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man die anlasslose Speicherung der
       Telefon- und Internetverbindungsdaten der gesamten Bevölkerung. Die
       Provider müssen dabei etwa festhalten, wer wann wen angerufen oder
       angeschrieben hat und wer wann sich wo mit welcher IP-Adresse ins Internet
       eingeloggt hat. Bei Mobiltelefonen wird auch der Standort gespeichert.
       Inhalte werden jedoch nicht erfasst. So soll ein riesiger Datenfundus
       entstehen, auf den die Polizei bei Bedarf zugreifen kann.
       
       [1][Seit rund zwanzig Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung einer der
       zentralen Streitpunkte der deutschen Innenpolitik.] Das aktuelle Gesetz
       wurde 2015 von der Großen Koalition eingeführt. Es wurde aber bis heute
       nicht angewandt. Denn die Provider Space Net und Deutsche Telekom klagten
       gegen das Gesetz. Mit Blick auf die strenge EuGH-Rechtsprechung zu anderen
       Staaten wurde das deutsche Gesetz auch alsbald von der Bundesnetzagentur
       ausgesetzt und steht nur auf dem Papier. 2019 fragte das
       Bundesverwaltungsgericht dann den EuGH, was er von den deutschen Regelungen
       hält. In diesem Verfahren gab nun der unabhängige Generalanwalt
       Sánchez-Bordona seine Empfehlungen ab.
       
       Nach Ansicht des Generalanwalts verstößt die deutsche Regelung gegen
       EU-Recht, denn sie ermögliche eine umfassende Bildung von
       Persönlichkeitsprofilen. Die Verkehrsdaten, die von allen Menschen
       gespeichert werden sollen, erlauben Einblicke in Gewohnheiten und soziale
       Beziehungen, so Sánchez-Bordona. Jede präventive Vorratsdatenspeicherung
       verstoße deshalb prinzipiell gegen die EU-Richtlinie zum Datenschutz für
       elektronische Kommunikation.
       
       ## Interesse bei den Ampel-Parteien
       
       Der Generalanwalt hält nur drei Ausnahmen für zulässig. So könnte eine
       allgemeine Vorratsdatenspeicherung zeitweise eingeführt werden, solange es
       eine Bedrohung der „nationalen Sicherheit“ gibt. Beispiele nannte
       Sánchez-Bordona nicht.
       
       Auch eine „gezielte“ Vorratsdatenspeicherung gegen bestimmte Gruppen oder
       in bestimmten Regionen sei möglich, so der Generalanwalt. Dies dürfe aber
       niemanden diskriminieren, sei also schwer umzusetzen.
       
       Die dritte Ausnahme ist die relevanteste: Wenn nur die IP-Adressen
       gespeichert werden, mit denen sich die Nutzer ins Internet einwählen, dann
       wäre ein zentraler Wunsch der Polizei erfüllt. So könnte etwa die
       Verbreitung von Missbrauchsabbildungen besser bekämpft werden.
       
       Der EuGH wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, denn der
       Generalanwalt hat hier eins zu eins das letzte EuGH-Urteil zur
       Vorratsdatenspeicherung von Oktober 2020 zitiert.
       
       Dass die Speicherdauer in Deutschland mit zehn Wochen kürzer ist als in
       anderen EU-Staaten (wo sechs Monate gespeichert wird), sei zwar ein
       „lobenswerter Fortschritt“, könne das deutsche Gesetz aber nicht retten.
       Denn auch aus einer zehnwöchigen Speicherung von Verkehrsdaten könne ein
       umfassendes Persönlichkeitsbild erstellt werden, so Sánchez-Bordona.
       
       Das Urteil des EuGH wird wohl auch von den Ampelfraktionen mit Interesse
       erwartet. [2][Denn bei den Koalitionsverhandlungen ist die
       Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Streitthema.] Grüne und FDP wollen
       sie abschaffen, die SPD-Innenminister der Länder halten sie für notwendig.
       
       18 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vorratsdatenspeicherung-vor-EuGH/!5800851
   DIR [2] /Innere-Sicherheit-von-Rot-Gruen-Gelb/!5810795
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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