# taz.de -- Österreichs Ex-Bundeskanzler Kurz: Jetzt darf die Justiz ran
> Die Aufhebung der rechtlichen Immunität von Sebastian Kurz ist auf dem
> Weg. Das hat der entsprechende Ausschuss einstimmig beschlossen.
IMG Bild: Sebastian Kurz, ÖVP-Fraktionschef und Ex-Kanzler, bei einer Sondersitzung des Nationalrats
Wien taz | Sebastian Kurz wird an die Justiz ausgeliefert. Am Dienstag hat
der Immunitätsausschuss des Nationalrats einstimmig beschlossen, die
parlamentarische Immunität des Abgeordneten und ÖVP-Fraktionschefs
aufzuheben. Die Bestätigung durch das Plenum des Nationalrats am Donnerstag
ist Formsache.
Gegen den Ex-Bundeskanzler darf dann die Justiz ermitteln und ihn
gegebenenfalls vor Gericht stellen. Kurz trat Anfang Oktober als
Regierungschef zurück, nachdem die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unter anderem das Kanzleramt
durchsucht hatte. Danach wechselte er als Fraktionschef der ÖVP ins
Parlament. Abgeordnete genießen Immunität für Handlungen, die sie im Rahmen
ihres Mandates gesetzt haben. Deshalb mussten die Ermittlungen ruhen. Die
Untersuchungen der WKStA betreffen Kurzens Zeit als Außenminister –
Minister sind nicht von Immunität geschützt. Kurz selbst hat um den Schritt
zur Aufhebung seiner Immunität ersucht, er will seine Unschuld beweisen
können.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem 35-jährigen
Altkanzler [1][Korruption und Untreue] vor. Er soll in die Bezahlung
manipulierter Umfragen mit Steuergeld im Jahr 2017 involviert gewesen sein.
Es besteht der dringende Verdacht, dass seine Clique innerhalb der ÖVP
damit den parteiinternen Putsch gegen den damaligen Parteichef und
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner generalstabsmäßig vorbereitet hat.
Seit seinem Auftritt als einstimmig gewählter Fraktionschef ist Kurz in der
Öffentlichkeit kaum mehr präsent gewesen. Vieles deutet darauf hin, dass er
[2][ein politisches Comeback] vorbereitet. Vor wenigen Tagen hat er ein
Privatgutachten eines Strafrechtsdozenten präsentiert, das in den
Boulevardmedien und von ÖVP-Sprechern als Persilschein für den Exkanzler
gefeiert wurde.
## Strafrechtler zerpflücken das Gutachten
Der Jurist Peter Lewisch sieht darin das, was die WKStA als strafwürdiges
Delikt untersucht, als „sozialadäquates Verhalten außerhalb des Rahmens von
Korruption“. Lewisch beging dabei den Fehler, seine Rechtsinterpretation
auf dem offiziellen Briefpapier der Universität Wien zu veröffentlichen.
Das hat der Rektor prompt verurteilt. Es handle sich um eine private
Nebentätigkeit und kein Gutachten der Uni.
Prominente Strafrechtler zerpflücken das Papier auch inhaltlich. Fachleute
bezeichnen das Lancieren gewogener Privatgutachten als „Litigation-PR“, als
Versuch, ein Strafverfahren über die Medien zu beeinflussen.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sieht das als zulässig, weist aber
darauf hin, dass es im Rahmen des Rechtsstaates auch andere Arten gebe,
eine Amtshandlung anzufechten.
Der Publizistik-Professor Fritz Hausjell zeigt sich in einem Tweet
erstaunt, „dass niemand im Journalismus auf Basis der bisherigen Gutachten
von Lewisch in litigation-pr-Verfahren die Qualität seiner Expertisen zum
Thema macht.“ Lewisch habe nämlich auch für den ehemaligen EU-Abgeordneten
Ernst Strasser (ÖVP) und den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Rechtsgutachten verfasst, in denen er die Strafbarkeit der Taten
ausschloss. Beide wurden inzwischen wegen Bestechlichkeit verurteilt.
Grassers erstinstanzliche Verurteilung zu acht Jahren Haft ist noch nicht
rechtskräftig.
Rechtlich umstritten ist, ob die Justiz für eine Festnahme oder
Hausdurchsuchung ein zusätzliches Votum des Nationalrates einholen muss.
Der Überraschungseffekt für eine Hausdurchsuchung wäre damit schwerlich
gegeben. Es ist aber davon auszugehen, dass Kurz, der durch peinliche bis
kompromittierende Chats aus dem Handy seines Freundes Thomas Schmid
belastet wird, seine Festplatten längst gesäubert hat.
16 Nov 2021
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DIR Ralf Leonhard
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