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       # taz.de -- Kreuzberger Stadtrat zu Vorkaufsrecht: „Den Menschen nicht vermittelbar“
       
       > Baustadtrat Florian Schmidt kritisiert die Entscheidung des
       > Bundesverwaltungsgerichts scharf. Er betont aber: Sie ließe sich leicht
       > korrigieren.
       
   IMG Bild: „Ein Baustein einer progressiven Stadtpolitik ist geschwächt worden“: Florian Schmidt
       
       taz: Herr Schmidt, Ihr Name steht schon fast als Synonym für die Nutzung
       des Vorkaufsrechts durch die Bezirke in Berlin – Sie haben [1][damit
       mehrere tausend Wohnungen in landeseigene Hand gebracht.] Sind Sie nach der
       Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts arbeitslos? 
       
       Florian Schmidt (lacht): Natürlich nicht. Die Problematik, die das
       Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung am Dienstag aufgeworfen
       hat, war uns bekannt: An dieser Stelle des Gesetzes ist das Konzept des
       Gesetzgebers nicht klar genug. Wir haben also keine irreparable
       Gesetzeslage, sondern es ist allen schon länger bewusst, dass hier eine
       Klarstellung vorgenommen werden muss. Das Land Berlin hatte im November
       2020 im Bundesrat einen entsprechenden Antrag gestellt. Aber offenbar hat
       man die Problematik auf der Bundesebene unterschätzt.
       
       Es ließe sich also leicht ändern? 
       
       Ich bin ganz froh, dass mit dem Neustart auf Bundesebene diese Reparaturen
       vorgenommen werden können, damit das [2][Vorkaufsrecht, das ja in allen
       Großstädten in Deutschland seit Jahrzehnten angewandt wird,] eingesetzt
       werden kann. Alles andere ist den Menschen in den Städten auch gar nicht
       vermittelbar.
       
       Im Bund läuft es auf eine Ampel hinaus, an der auch die FDP beteiligt sein
       wird. Ich teile Ihre Hoffnung nicht, dass die neue Bundesregierung großes
       Engagement zeigen wird, eine investorenfeindliche Politik umzusetzen. 
       
       Ich glaube, dass das eine sehr spezielle Situation ist. Die bisherige große
       Koalition hat die Frist für den Vorkauf von zwei auf drei Monate
       verlängert, das Vorkaufsrecht also gestärkt. Es muss jetzt wirklich erst
       einmal jedem bewusst werden, welch' gravierender Bruch diese Entscheidung
       ist. Und hier zu sagen, das sei investorenfeindlich, kann ich überhaupt
       nicht nachvollziehen. Insofern erwarte ich, dass der Status quo
       wiederhergestellt wird – damit die Herausforderungen der Zukunft angegangen
       werden können.
       
       Was meinen Sie? 
       
       Klimaschutz in den Städten betrifft zum großen Teil die Dämmung von
       Gebäuden. Und das wird teuer. Wir können die Energiewende aber nicht
       umsetzen, wenn es gleichzeitig eine erhöhte Belastung der Menschen durch
       Spekulation gibt. Wir brauchen eine Atempause für die Mieterinnen und
       Mieter. Deshalb ist der Milieuschutz nicht nur für uns Grüne von extremer
       Bedeutung. Es müsste es auch für die SPD sein, weil sie ja stets das
       Soziale betont.
       
       Was können Sie tun, bis das Gesetz eventuell angepasst wurde? Das
       Vorkaufsrecht war ja, wie gesagt, ein wichtiges Instrument. 
       
       Richtig, mit dem Vorkaufsrecht ist ein Baustein einer progressiven
       Stadtpolitik erst mal geschwächt worden. Aber es gibt andere wichtige
       Baustellen. Wir müssen zum Beispiel schauen, welcher Schaden schon
       angerichtet wurde auf dem Wohnungsmarkt, etwa bei jenen Häusern, die
       bereits in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden sind. Das wird ein großes
       Problem. Wir brauchen ganz neue Instrumente, um Eigenbedarfskündigungen
       einzuschränken.
       
       Aber das heißt jetzt, man kann das Vorkaufsrecht erst einmal nicht mehr
       ziehen. Sehe ich das richtig? 
       
       Zunächst müssen wir das schriftliche Urteil insgesamt abwarten und genau
       prüfen. Aber so, wie es aussieht, ist das jetzt wohl so. Das oberste
       Gericht hat eine Interpretation vorgelegt, die denen der Vorinstanzen
       widerspricht und die auch wir für falsch halten.
       
       Ist denn nachvollziehbar, warum das oberste Bundesgericht jetzt von den
       Vorinstanzen abgewichen ist? 
       
       Es ist leider nicht das erste Mal, dass das Bundesverwaltungsgericht
       Gesetze zum Mieterschutz kippt, die langjährige Praxis der Kommunen waren.
       Es sind eben verschiedene Auslegungen der Gesetzeslage möglich. Das
       Bundesverwaltungsgericht hat sich streng am Wortlaut orientiert; es ist
       daher eine Präzisierung des Vorkaufkonzepts im Baugesetzbuch notwendig. Das
       ist schnell umsetzbar.
       
       Befürchten Sie denn Auswirkungen für die Häuser, für die das Vorkaufsrecht
       schon gezogen wurde, wo die Verträge also abgeschlossen sind? 
       
       Vorkaufsbescheide, die rechtskräftig sind, werden Bestand haben, insofern
       ist unsere Politik auch nicht umsonst gewesen. Wie es sich mit Abwendungen
       verhält, müssen wir noch prüfen.
       
       Vor einem möglichen Vorkauf durch den Bezirk gibt es das Angebot einer
       Abwendungsvereinbarung. Wenn der Investor die unterzeichnet und sich
       entsprechenden sozialen Zielen verpflichtet, wird nicht vorgekauft. Wenn er
       aber nicht unterzeichnet, ist das doch bereits ein klares Zeichen für
       angestrebte Wertsteigerungen durch den Kauf: Warum also reichte dies dem
       Gericht nicht als Beleg dafür, dass der Investor Verdrängungsabsichten hat? 
       
       Wir müssen jetzt das schriftliche Urteil abwarten. Hauptansatzpunkt des
       Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Idee, dass es einen Ausschlussgrund
       im Baugesetzbuch gibt – den wir jedoch für sinnentleert halten. In Paragraf
       26.4 heißt es, dass ein Vorkaufsrecht ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung
       einer Liegenschaft den Zielen einer städtebaulichen Maßnahme entspricht,
       und dies sei bei Wohnhäusern in Milieuschutzgebieten immer der Fall. Das
       ist aus meiner Sicht eine falsche Auslegung des Gesetzes, denn beim
       Milieuschutz geht es nicht darum, eine noch anstehende Entwicklung zu
       erreichen, sondern den Bestand zu erhalten.
       
       10 Nov 2021
       
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