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       # taz.de -- Coronamaßnahmen in Deutschland: Kommt der Lockdown?
       
       > Am Donnerstag läuft die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus. Was
       > ist zu tun, wenn Expert:innen dennoch Kontaktbeschränkungen empfehlen?
       
   IMG Bild: Ausgangssperre statt Weihnachtsmarkt? Wie reagieren die Länder auf die steigenden Inzidenzzahlen?
       
       Seit zwei Wochen verkündet das Robert-Koch-Institut täglich neue
       Covid-Höchstwerte. Inzwischen liegt die bundesweite 7-Tage-Inzidenz bei
       rund 400 (Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner:innen).
       [1][Doch ausgerechnet jetzt läuft nach dem Willen von SPD, FDP und Grünen
       die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus.] Das heißt, ab Donnerstag
       können die Bundesländer die folgenden Beschränkungsmaßnahmen nicht mehr
       beschließen: Ausgangssperren und Reiseverbote, Schließung von Gastronomie,
       Einzelhandel, Hotels und Schulen. Damit wollte vor allem die FDP die
       Grundrechte von Bürger:innen und Wirtschaft schonen. Was aber ist zu
       tun, wenn Expert:innen in den kommenden Tagen dennoch einen harten
       Lockdown empfehlen?
       
       Erstens können sich die Bundesländer selbst helfen. Alle Verordnungen, die
       an diesem Mittwoch bereits in Kraft sind, dürfen laut
       Infektionsschutzgesetz bis zum 15. Dezember weiter gelten.
       Landesregierungen können also an diesem Mittwoch noch entsprechende
       Verordnungen als Rechtsgrundlage für Ausgangssperren und Shutdowns
       beschließen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Länder dazu ausdrücklich
       ermuntert. Baden-Württemberg hat die neue Verordnung schon am Dienstag
       beschlossen.
       
       Zweitens kann der Bundestag den Ländern helfen, indem er die „epidemische
       Lage nationaler Tragweite“ erneut feststellt. Dazu ist nur ein einfacher
       Beschluss des Parlaments erforderlich. Dann könnten die Länder wieder alle
       oben aufgezählten Maßnahmen anordnen. Für die FDP wäre dieses „Raus-Rein
       aus der epidemischen Lage“ zwar peinlich, aber sie kann es als
       „Re-Parlamentarisierung“ der Coronapolitik verkaufen. Nachteil: Die nächste
       Bundestagssitzung ist erst am 6. Dezember.
       
       Drittens kann der Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern und zum
       Beispiel selbst Ausgangssperren und Shutdown anordnen. Das ist aber etwas
       aufwändiger, ein neues Gesetz braucht zwei Plenardebatten und eine
       Ausschussberatung. Binnen einiger Tage müsste dies aber machbar sein,
       frühestens nach dem 6. Dezember.
       
       Viertens können die Länder Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung beschließen, zu
       denen sie weiterhin befugt sind. Zum Beispiel können besonders strenge
       „Kapazitätsbeschränkungen“ und „Hygienekonzepte“ angeordnet werden, sodass
       es sich für Gastronomie, Handel und Hotels einfach nicht mehr lohnt zu
       öffnen. Statt Ausgangssperren könnten die Länder strenge
       „Kontaktbeschränkungen“ beschließen, sodass man bei Verlassen des Hauses
       nur noch Personen des eigenen Haushalts treffen darf.
       
       24 Nov 2021
       
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