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       # taz.de -- Abtreibung in Polen: Schwangerschaft mit Todesfolge
       
       > Eine Frau stirbt bei einer Frühgeburt, weil die Ärzte ihr medizinische
       > Hilfe verweigern. Schuld daran ist das restriktive Abtreibunsgrecht.
       
   IMG Bild: Protest in Warschau gegen das neue Abtreibungsrecht am 1. November
       
       Warschau taz | [1][Polens Frauen gehen wieder auf die Straße]. Abends, wenn
       es dunkel wird und die Überwachungskameras keine Chance haben, von den
       Gesichtern klare Aufnahmen zu machen. Die meist jungen Frauen tragen
       flackernde Kerzen in den Händen, die mutigen auch Spruchbänder oder Plakate
       mit Aufschriften wie „Keine einzige mehr!“ oder „Auch ihr Herz schlug“. In
       Warschau und Krakau, Lodz, Posen und Breslau protestieren sie gegen den Tod
       der 30jährigen Izabela, die noch leben könnte, wenn die Ärzte ihr geholfen
       hätten.
       
       Aber nachdem bei Izabela das Fruchtwasser viel zu früh abgegangen war –
       schon in der 22. Schwangerschaftswoche – und ihr Körper den nicht
       überlebensfähigen Fötus abstoßen wollte, unterstützten die Ärzte nicht den
       natürlichen Vorgang des Aborts, sondern „stabilisierten“ die Schwangere
       nur.
       
       Dann warteten sie auf den Tod des Fötus in der fruchtwasserlosen
       Gebärmutter. Als sie endlich keine Herztöne mehr hörten, schafften sie es
       nicht, den Leichnam rechtzeitig aus dem Bauch Izabelas zu schneiden. Die
       junge Frau, die bereits ein kleine Tochter hat, erlitt einen septischen
       Schock. Da war es zu spät, sie noch zu retten.
       
       Die Staatsanwaltschaft im oberschlesischen Kattowitz ermittelt inzwischen
       auf Antrag der Familie gegen das Krankenhaus in Pszczyna (Pleß).
       Wahrscheinlich wird sie den Vorwurf „unterlassene Hilfeleistung bei Gefahr
       für Leib und Leben einer Schwangeren“ erheben.
       
       ## Radikales Verbot
       
       Doch die Ärzte in Pszczyna verweisen auf das neue radikale
       Abtreibungsverbot, das das polnischen Verfassungsgericht vor rund einem
       Jahr über junge Polinnen verhängte. Auf Antrag einiger Abgeordneter der
       Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) strichen die Richter die
       medizinische Indikation eines schwerst fehl gebildeten oder nicht
       überlebensfähigen Fötus für einen Schwangerschaftsabbruch und verschärften
       so das ohnehin sehr restriktive Abtreibungsrecht in Polen ein weiteres Mal.
       
       Hätten die Ärzte in Pszczyna sich dazu durchringen können, den bereits auf
       natürlichem Wege in Gang gekommenen Abort des kranken Fötus voranzutreiben,
       hätte die Staatsanwaltschaft wohl ebenfalls gegen sie ermittelt.
       
       Denn seit dem Urteil des Verfassungsgerichts müssen todkranke Kinder zur
       Welt gebracht werden – auch gegen den Willen der Mutter. Egal wie Polens
       Ärzte sich in so einem Konflikt entscheiden – sie stehen immer mit einem
       Bein im Gefängnis.
       
       Auf Nachfragen polnischer Journalistinnen wiesen PiS-Politiker, die vor
       einem Jahr die Verschärfung des Abtreibungsrechts gefordert hatten, jede
       Verantwortung für den Tod der jungen Frau zurück. Das „Verbrechen der
       Abtreibung“ sei mit der polnischen Verfassung nicht vereinbar, lächelte
       Piotr Uściński von der PiS hämisch in die Kamera.
       
       Marek Suski, ebenfalls von der PiS, zuckte nur mit den Schultern: „Es kommt
       eben vor, dass Frauen bei der Geburt ihres Kindes sterben.“ Am Todestag von
       Izabela reichte [2][eine katholische Gruppe fanatischer
       „Pro-Life-Aktivisten] einen Gesetzesentwurf beim Parlament ein, der ein
       Totalverbot der Abtreibung fordert, also auch bei Vergewaltigung und
       Todesgefahr für die Mutter. „Kinds-Mörder und –Mörderinnen“ sollen künftig
       zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden können.
       
       5 Nov 2021
       
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