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       # taz.de -- Gekipptes Vorkaufsrecht bei Immobilien: Schmerzhafte Schelle
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat das kommunale Vorkaufsrecht für
       > Immobilien in Innenstadtlagen gekippt – und damit Mieter*innen weiter
       > geschwächt.
       
   IMG Bild: Protest von Anwohnern und MieterInnen gegen den Verkauf eines Hauses in Berlin-Neukölln
       
       Einen Umzug in Berlin oder München kann man sich eigentlich nur noch ab
       einem Richtergehalt leisten. Vielleicht lässt sich so erklären, warum das
       Bundesverwaltungsgericht das [1][kommunale Vorkaufsrecht] faktisch gekippt
       hat – und damit eine der letzten wirksamen Schutzmaßnahmen für
       Mieter*innen in von Wohnungsnot geplagten Städten abgeschafft hat. In
       der [2][kurzen Begründung] des Gerichts dazu heißt es lediglich, dass man
       einem Investor nicht automatisch unterstellen könne, dass dieser künftig
       gegen soziale Standards handeln wird. Wie realitätsfern kann man eigentlich
       sein?
       
       Natürlich kaufen Immobilienunternehmen Häuser in Innenstadtlagen mit der
       Aussicht auf saftige Rendite. Und im konkret verhandelten Fall gibt es
       dafür sogar unmissverständliche Belege. Die Käufer*innen hatten niemals
       die Absicht, den Wohnraum im Sinne des Milieuschutzes und damit der
       Mieter*innen zu bewirtschaften: Eine Verpflichtung auf soziale Ziele
       lehnte die klagende Wohnungsfirma ausdrücklich ab, indem sie sich weigerte,
       eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Erst dann dürfen Kommunen,
       Gemeinden und Bezirke überhaupt das Vorkaufsrecht ziehen.
       
       Nach dem Leipziger Urteil müssen Städte und Mieter*innen der Verdrängung
       weiter tatenlos zuschauen. Nach dem im April vom Verfassungsgericht
       gekippten Berliner Mietendeckel ist das die nächste schmerzhafte Schelle
       für Menschen ohne Immobilieneigentum und mit Durchschnittseinkommen.
       
       Entsprechend schockiert äußerten sich Politiker*innen aus Landes- und
       Kommunalpolitik, die viel Zeit und Energie in eine sozial gerechtere
       Wohnungspolitik stecken. Ihre Fassungslosigkeit ist Ausdruck ihrer
       beschnittenen Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Und für Mieter*innen
       bleibt es folgenlos, dass sie progressive Parteien in kommunale
       Verwaltungen oder Parlamente gewählt haben, wenn diese angesichts der
       drängendsten sozialen Frage unserer Zeit ohnmächtig sind und wirksame
       Regelungen auf der Bundesebene weiter blockiert werden – bisher von der
       CDU, bald wohl von der FDP.
       
       Der Berliner Mietendeckel scheiterte ebenfalls auf Bundesebene, obwohl er
       angesichts der Wohnungsnot im Bundesland eine demokratische Mehrheit hat.
       Das ist dysfunktionaler Föderalismus. Inwiefern mit der FDP in einer
       Ampelkoalition eine Reform des Baugesetzes oder wirksamer
       Mieter*innenschutz machbar sein soll, ist angesichts dieser
       Bund-Länder-Schieflage überaus fraglich.
       
       10 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Gerichtsentscheidung-zum-Vorkaufsrecht/!5814462
   DIR [2] https://www.bverwg.de/de/pm/2021/70
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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