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       # taz.de -- Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr: Bitte auf Wiedervorlage
       
       > Endlich werden Regelverstöße von Autofahrer:innen teurer. Das reicht
       > aber nicht: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren.
       
   IMG Bild: Ab sofort teurer: Auto auf Radweg
       
       Das wurde aber auch Zeit: Rasen und Falschparken ist für
       Autofahrer:innen mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs ab sofort
       viel teurer als bisher. Das ist überfällig, denn zu hohe Geschwindigkeiten
       und falsch parkende Autos gehören für Fußgänger:innen und Radfahrende
       zu den größten Risikofaktoren. Autofahrende, die zu schnell abbiegen und
       andere gefährden, verlieren künftig den Führerschein. Autos dürfen nicht
       mehr auf Radstreifen halten. Parken auf Geh- und Radwegen kostet jetzt 110
       Euro – für notorisch Falschparkende ist das durchaus schmerzhaft.
       
       Ob die höheren Bußgelder etwas bringen, hängt allerdings davon ab, ob die
       Kommunen die Straßenverkehrsregeln auch engmaschig kontrollieren. Daran
       haben sie ab sofort ein größeres Interesse: Denn viele Bußgelder liegen
       jetzt bei mehr als 50 Euro und damit über der Grenze, ab der die Strafe den
       Kommunen mehr Geld bringt, als sie an Verwaltungsaufwand kostet.
       
       Gleichzeitig ist der neue Bußgeldkatalog eine der letzten Gelegenheiten, um
       sich über Noch-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kräftig zu
       ärgern – und zwar nicht nur, weil er das Inkrafttreten des neuen
       Bußgeldkatalogs bis nach der Bundestagswahl verschleppt hat. Scheuer hatte
       die im Februar 2020 vom Bundesrat verabschiedete Reform der
       Straßenverkehrsordnung nach kurzer Geltungsdauer [1][wegen eines von seinem
       Haus verschuldeten Formfehlers gestoppt].
       
       Dann hat er bei Nachverhandlungen im Bundesrat erreicht, dass
       Raser:innen nicht so schnell den Führerschein abgeben müssen wie
       vorgesehen. Wer durch die Tempo-30-Zone an der Schule mit 51 brettert oder
       außerorts 35 Stundenkilometer zu schnell ist, bekommt den Führerschein
       leider doch nicht abgenommen.
       
       Die Novelle hat nicht nur dieses Manko. Um die Straßen sicherer zu machen,
       ist viel mehr nötig: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren, die
       Straßenverkehrsordnung braucht eine neue Logik. Der oder die künftige
       Verkehrsminister:in darf sich nicht mit den jetzigen Neuerungen
       begnügen, sondern sollte die Reform auf Wiedervorlage legen.
       
       9 Nov 2021
       
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