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       # taz.de -- Rechtsextreme Polizei-Chats in Osnabrück: Immer wieder Einzelfälle
       
       > Die Polizeidirektion Osnabrück hat Probleme mit rechtsextremen Äußerungen
       > einiger Beamter. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden eingestellt.
       
   IMG Bild: Einzelfälle oder strukturelles Problem? Die Frage stellt sich nicht nur bei der Osnabrücker Polizei
       
       Osnabrück taz | Seit Herbst 2020 krankt die Polizeidirektion Osnabrück an
       [1][sechs Verdachtsfällen auf „rechtsextreme Gesinnung“] in den eigenen
       Reihen. Vier aktive und ein ehemaliger Polizeibeamter gerieten ins Visier
       der Ermittler, dazu ein aktiver Verwaltungsbeamter. Der Auslöser war eher
       ein Zufall: Gegen einen der Polizisten lief ein Strafverfahren wegen des
       Verrats von Dienstgeheimnissen.
       
       Mobiltelefone und Speichermedien wurden sichergestellt, PCs und Tablets.
       Man habe „über eine Million Inhalte“ bewertet, sagt Marco Ellermann,
       Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück, „überwiegend Bilder, aber auch
       Videos, Audios und Textinhalte, sowohl strafrechtlich als auch
       dienstrechtlich“. Die Funde waren keine Einzelfälle: „Am Ende blieben
       mehrere Hundert Bilder und Videos mit verdächtigen Inhalten“, sagt
       Ellermann.
       
       „Verstörende und indiskutable Bilder“ seien gefunden worden, „die teilweise
       das Dritte Reich oder das Führerprinzip verherrlichen bzw.
       verfassungsfeindliche Symbole darstellen und darüber hinaus auch teilweise
       fremdenfeindliche Darstellungen zeigen“. Die Kommunikation reiche teils
       Jahre zurück.
       
       Juristisch also eine klare Sache? Nein. Mitte letzter Woche stand fest: Die
       Staatsanwaltschaft Osnabrück sah darin kein strafrechtlich relevantes
       Verhalten. Alle sechs Ermittlungen sind nun eingestellt. „Es lag offenbar
       keine Verbreitung des Materials vor“, sagt Oberstaatsanwalt Alexander
       Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er bezieht sich auf Paragraf 86
       Strafgesetzbuch, der sich mit dem Verbreiten von Propagandamitteln und
       Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen befasst.
       Unter Strafe steht hier lediglich, Material zu verbreiten und der
       Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
       
       Aber was heißt das genau: verbreiten? Die betroffenen Beamten hätten sich
       die Bilder und Videos „über einen Messenger im Rahmen der
       Eins-zu-eins-Kommunikation zugesandt“, sagt Polizeisprecher Ellermann. Eine
       gemeinsame Chatgruppe, ein gemeinsames Netzwerk, habe es nicht gegeben.
       Neben den strafrechtlichen Ermittlungen wurden auch die dienstrechtlichen
       Verfahren gegen einen Verwaltungsbeamten und einen Pensionär eingestellt.
       Einer der Polizisten ist aus seiner Suspendierung in den Dienst
       zurückgekehrt.
       
       ## Unabhängige Melde- und Ermittlungsstelle gefordert
       
       Ganz vorbei ist die Sache aber noch nicht. Gegen drei aktive Polizeibeamte
       wird weiterhin dienstrechtlich ermittelt. „Ihnen wird vorgeworfen, unter
       anderem gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben“, sagt
       Ellermann. Mögliche Sanktionen reichen von der Kürzung der Bezüge bis zur
       Entfernung aus dem Dienst. Man nehme das Thema „sehr ernst“, so Ellermann,
       und habe „lückenlose Aufklärung“ betrieben: „Generell sind wir sehr aktiv,
       um extremistischen Tendenzen in den eigenen Reihen vorzubeugen und
       entsprechende Gesinnungsansätze frühzeitig zu erkennen.“
       
       „Die Verfassungstreue ist ein unverzichtbarer Grundsatz“, sagt Michael
       Maßmann, Präsident der Polizeidirektion Osnabrück. „Demokratiekompetenz ist
       das Fundament unserer Arbeit.“ Man habe sich „ein genaues Bild verschafft“
       und könne sagen, „dass es sich nicht um strukturelle Auffälligkeiten,
       sondern um Einzelfälle handelt“.
       
       Heidi Reichinnek, Osnabrücker Bundestagsabgeordnete der Linken, ist
       skeptisch – und sagt gegenüber der taz sarkastisch: „[2][Einzelfälle!] Dann
       muss man sich ja keine Sorgen machen. Gerade, da bei der niedersächsischen
       Polizei gerne mal Waffen verloren gehen, ist das sehr beruhigend.“
       Reichinnek fände es falsch, die Diskussion jetzt abzuschließen: „Wenn nicht
       endlich Rechtsextremismus in der Polizei als strukturelles Problem erkannt
       und bekämpft wird, kostet das Menschenleben!“ Sie fordert eine unabhängige
       Melde- und Ermittlungsstelle.
       
       Auch Volker Bajus, Osnabrücker Landtagsabgeordneter der Grünen, kritisiert
       die Einstellung der Verfahren. „Das vorzeitige Ende der strafrechtlichen
       Ermittlungen war schwer nachzuvollziehen. Warum das digitale Versenden
       rechtsextremer und rassistischer Inhalte kein strafbares 'Verbreiten’ sein
       soll, erschließt sich mir nicht.“ Gerade wer für sich das staatliche
       Gewaltmonopol in Anspruch nehme, müsse auch „erster Verteidiger der
       Demokratie“ sein. „Ich befürchte, dieser Fall zeigt, dass es an dieser
       Sensibilität weiterhin mangelt“, sagt Bajus. „Polizeidirektion und
       Innenministerium müssen nun zeigen, welche Konsequenzen sie aus den
       Vorfällen ziehen.“
       
       26 Oct 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Harff-Peter Schönherr
       
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