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       # taz.de -- Gerichtsurteil zu Straßenausbau-Kosten: Anlieger muss 190.000 Euro zahlen
       
       > Ein Landwirt muss massiv zuzahlen für den Ausbau einer Straße, die an
       > seinem Grundstück vorbeiführt – und nicht da endet, wo sie hätte enden
       > sollen.
       
   IMG Bild: Teure Angelegenheit für die Anwohner*innen: die Straße Nienthal, die mal ein Feldweg war
       
       Neumünster taz | Im Einzelfall ungerecht, trotzdem rechtens: Der Landwirt
       Ulrich Albert aus Lütjenburg muss rund 190.000 Euro für den Ausbau einer
       Straße zahlen, die an seinem Wohngrundstück und mehreren Äckern
       vorbeiführt. Das entschied das Schleswiger Oberverwaltungsgericht und
       beendete damit [1][einen seit 2014 laufenden Rechtsstreit]. Albert ist
       trotz der Niederlage froh, das Verfahren geführt zu haben.
       
       Die Straße Nienthal schlängelt sich zwischen Ackerland und Wiesen entlang.
       Nur sechs Anlieger*innen besitzen Grundstücke dort. Die meisten Flächen
       gehören dem Ehepaar Albert. Der heute 65-jährige Landwirt hatte vor Jahren
       mit der Stadt getauscht: Gegen Land neben seinem Wohnhaus gab er eine
       denkmalgeschützte Scheune ab, die die Stadt zu einem „Erlebniszentrum“
       ausbauen wollte.
       
       Die Attraktion auf dem platten Land sollte Busgruppen anziehen, also musste
       eine besonders breite und gut ausgebaute Straße mit zahlreichen Laternen
       her. Gut 600.000 Euro kostete der Ausbau des 900 Meter langen früheren
       Feldwegs. Doch das geplante Erlebniszentrum kam nie zustande. Die Straße
       endet heute an einem kleinen Eiszeitmuseum.
       
       Laut Satzung der Stadt wurden dennoch drei Viertel der Kosten auf die
       Anlieger*innen umgelegt. Schließlich, so die Begründung, profitieren
       die von neuen Straßen am meisten. 2014 flatterte den Alberts daher eine
       Forderung über 217.000 Euro ins Haus. Der Landwirt war empört: „Ich sehe
       ein, dass wir etwas zahlen sollen – aber nicht in der massiven Höhe.“
       
       Er nahm einen Kredit auf, zahlte unter Vorbehalt und klagte. Nun, nachdem
       er in zwei Instanzen verloren hat, nimmt er die Sache mit bitterem Humor:
       „Andere bauen ein Haus oder leisten sich anderen Luxus. Ich zahle die
       Straße.“ Grundstücke verkaufen müsse er aber nicht, sagt er. Aber noch rund
       zehn Jahre werde er den laufenden Kredit abstottern müssen.
       
       ## Kosten für Laternen rausgerechnet
       
       Alles in allem geht es um rund 220.000 Euro: Zwar hatte die erste
       Gerichtsinstanz die ursprüngliche Summe um rund 30.000 Euro reduziert –
       unter anderem wurden Kosten für die Laternen herausgerechnet –, dafür kam
       im Lauf der Jahre ein ähnlich hoher Betrag für Gerichts- und Anwaltskosten
       dazu. Finanziell hätte er sich den langen Gerichtsweg also sparen können,
       sagt Albert: „Aber ich konnte nicht Ja und Amen dazu sagen.“
       
       Der Fall hat in Schleswig-Holstein zu Debatten über die
       Straßenausbaubeträge geführt. Der Verband „Haus und Grund“ sprach nach dem
       Urteil von „Abzocke“ und forderte die Jamaika-Regierung auf, Kommunen
       finanziell besser zu stellen, damit sie Wege aus eigener Kraft sanieren
       können. Seit 2017 dürfen Kommunen in Schleswig-Holstein entscheiden, ob sie
       Straßensanierungen aus Rücklagen zahlen, Kosten auf alle umlegen oder die
       Anlieger*innen beteiligen. Sein Fall habe durchaus etwas bewirkt,
       glaubt Albert: „Ich habe von mehreren Gemeinden gehört, die
       Sanierungskosten nun über die Steuern abrechnen, weil sie sich den Ärger
       ersparen wollen.“
       
       5 Nov 2021
       
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