URI:
       # taz.de -- Berlins heikle Entfristungspläne
       
       > Erst der Mietendeckel, jetzt das Hochschulgesetz? Rot-Rot-Grün wollte mit
       > der Hochschulnovelle für mehr unbefristete Jobs in der Wissenschaft
       > sorgen. Jetzt könnte auch dieses Vorhaben scheitern
       
       Von Marilena Piesker
       
       Hat Berlin sich mal wieder verhoben? Wie aus einem Rechtsgutachten vom
       Montag hervorgeht, könnte die jüngste Reform des Hochschulgesetzes
       verfassungswidrig sein. „Für eine solche Regelung fehlt dem Land Berlin die
       Gesetzgebungskompetenz“, heißt es in dem Gutachten der Berliner
       Humboldt-Universität (HU). Im Mittelpunkt der Kritik steht der Paragraf
       110, der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mehr unbefristete
       Stellen garantieren soll.
       
       Laut dem Gutachten handelt es sich bei dem Paragrafen um eine
       arbeitsrechtliche, nicht jedoch eine hochschulrechtliche Regelung, sie
       fällt damit in den Kompetenzbereich des Bundes. Hätte der rot-rot-grüne
       Senat diese Novelle also gar nicht eigenmächtig umsetzen dürfen? Die
       Berliner CDU jedenfalls kündigte bereits rechtliche Schritte an. „Die
       CDU-Fraktion unterstützt die Forderung und wird das Verfahren über die
       Bundestagsfraktion auf den Weg bringen“, sagte der forschungspolitische
       Sprecher Adrian Grasse am Montag. Im schlimmsten Fall scheitert das Gesetz
       wie zuletzt der Mietendeckel vor Gericht.
       
       Für die Betroffenen wäre das eine herbe Enttäuschung: Die Reform hätte die
       Arbeitsbedingungen für eine Mehrzahl von Wissenschaftler*innen
       deutlich verbessern können. Derzeit sind rund 92 Prozent aller
       wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen unter 45 befristet angestellt.
       „Das ist für viele Betroffene ein großes Problem: Sie wissen nicht, wo und
       wann sie den nächsten Job oder die nächste Projektzusage erhalten, und im
       schlimmsten Fall nicht einmal, wie sie ihre Miete bezahlen sollen“, klagt
       Amrei Bahr, Mitinitiatorin des Protestes #IchbinHanna – die Aktion hatte
       die prekären Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung in die
       breite Öffentlichkeit getragen.
       
       Schon vor dem Rechtsgutachten sorgte die Hochschulnovelle für Unmut.
       HU-Präsidentin Sabine Kunst war vergangene Woche aus Protest gegen die
       Reform von ihrem Amt zurückgetreten – und wurde dafür scharf kritisiert.
       Demnach sperre sich Kunst mit allen Mitteln gegen die Einführung
       unbefristeter Stellen für sogenannte Postdoktoranden. „Tatsächlich hat das
       von Frau Kunst geleitete Präsidium in den letzten fünf Jahren entsprechende
       Initiativen für bessere Arbeitsbedingungen des Mittelbaus ausgebremst“,
       moniert etwa Reinhard Flogaus, Privatdozent und Sprecher des Mittelbaus im
       Akademischen Senats der Humboldt-Uni.
       
       Kunst steht mit ihrem Widerstand gegen die Novelle nicht allein da. Auch
       die Freie Universität sperrt sich gegen die Reform und hatte beschlossen,
       zunächst keine promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mehr
       einzustellen und bestehende Verträge nicht zu verlängern.
       
       Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter Anja
       Karliczek (CDU) scheint die prekäre Arbeitssituation wissenschaftlicher
       Mitarbeiter*innen nicht anzuerkennen. Erst Ende Juni verteidigte
       Karliczek im Bundestag ausdrücklich jenes Wissenschaftszeitvertragsgesetz,
       das die Anreihung befristeter Arbeitsverträge überhaupt erst möglich macht.
       „Wären die Stellen nicht befristet, bekämen deutlich weniger Menschen dazu
       die Chance“, sagte die Ministerin. Auf Anfrage der taz wollte das BMBF zur
       Berliner Hochschulnovelle keine Stellung nehmen, betonte aber ausdrücklich,
       dass es „die klare Erwartung an Länder und Hochschulen nach mehr
       Dauerstellen“ habe. Wie die Länder das aber umsetzen sollen, lässt das BMBF
       offen.
       
       Dass eine mögliche Klage tatsächlich durchgeht, hält zumindest
       HU-Senatsmitglied Flogaus für unwahrscheinlich. „Dieses Rechtsgutachten
       darf nicht überbewertet werden“, sagt er. „Auch die Senatskanzlei verfügt
       über ausgewiesene Fachjuristen, die selbstverständlich die Novelle vorher
       geprüft haben.“
       
       3 Nov 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marilena Piesker
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA