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       # taz.de -- Urteil zu Angriff vor Querdenkerdemo: Nah am Tötungsdelikt
       
       > Wegen des Angriffs auf Coronademonstranten verurteilt ein Stuttgarter
       > Gericht zwei Männer zu vier und fünf Jahren Haft. Ein Opfer lag
       > wochenlang im Koma.
       
   IMG Bild: Einer der Angeklagten wird vor der Verkündung des Urteils in den Gerichtssaal geführt
       
       Stuttgart taz | Das Landgericht Stuttgart hat sein Urteil über zwei linke
       Aktivisten gesprochen. Das Strafmaß dürfte wohl kaum noch jemanden
       überrascht haben, auch nicht die beiden Angeklagten. Fünf Jahre und sechs
       Monate Haft für Diyal A. und vier Jahre und sechs Monate für Joel P. wegen
       schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren
       Fall. Damit blieb das Gericht nur wenige Monate unter der Forderung der
       Staatsanwaltschaft. Die beiden jungen Männer nahmen es ohne sichtbare
       Regung auf.
       
       Die Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart sah es als erwiesen an, dass
       die beiden 21- und 26-jährigen Männer im Mai vergangenen Jahres drei
       Mitglieder [1][der rechtsextremen Gewerkschaft Automobil angegriffen] und
       so schwer verletzt haben, sodass einer der Angegriffenen einen Schädelbruch
       erlitt, lebensgefährlich verletzt wurde und mehrere Wochen im Koma lag. Der
       Zweite ist nach Schlägen auf Kopf und Gesicht auf einem Auge fast Blind.
       Ein Dritter erlitt leichtere Verletzungen.
       
       Richter Johannes Steinbach sprach bei den Angeklagten von einem „traurigen
       Fall von ideologischer Verblendung“. Joel P. habe sich [2][in seinem
       Schlusswort am letzten Prozesstag] zu „den alten Parolen“ der linken Szene
       bekannt, Diyal A. habe zwar geschwiegen, aber sei schon früher im Kampf um
       die kurdische Unabhängigkeit aufgefallen. Die beiden hätten es nicht beim
       Versuch belassen, andere von ihrer Meinung zu überzeugen. Sie hätten
       Andersdenkende als vermeintliche Faschisten bekämpft.
       
       Der Angriff auf die rechten Aktivisten des Zentrums Automobil, für den P.
       und A. nun verurteilt wurden, fand im Vorfeld einer
       Querdenker-Demonstration im Mai 2020 in Stuttgart statt. 20 bis 40
       maskierte Antifas seien in „fast militärischer Formation“ auf ihre Opfer
       losgegangen, so das Gericht. Es sei nicht die Absicht der linken Formation
       gewesen, die Mitglieder des Zentrums Automobil umzubringen, aber vor allem
       so genannte „Stampftritte“ auf den Kopf von Andreas Z. brächten die Tat in
       die Nähe eines Tötungsdelikts.
       
       ## Schwierige Beweislage
       
       Die Beweislage bezeichnete Richter Steinbach als „kompliziert“. Besonders
       bei Diyal A., der von einem V-Mann der Polizei belastet wurde, sowie von
       einem Haar auf einer Reizgaswaffe, die beim Angriff benutzt wurde. Joel P.
       wurde nach Ansicht des Gerichts durch eine DNA-Spur eines Angegriffenen auf
       seinen Handschuhen überführt.
       
       Da der linke Trupp wie eine Militärformation agiert habe, sei es für das
       Gericht möglich, auf eine Mittäterschaft der Angeklagten für alle aus der
       Gruppe begangenen Taten zu schließen. Dabei sei man aber zugunsten der
       Angeklagten davon ausgegangen, dass sie mit brutalen Tritten auf den Kopf
       des einen Opfers nicht einverstanden gewesen seien, so Steinbach.
       
       Die Kammer erlaubte sich in ihrem Urteil einen Seitenhieb auf den
       destruktiv agierenden Nebenklagevertreter Dubravko Mandic. Sie sprach den
       Opfern des Angriffs zwar einen Schmerzensgeldanspruch zu, legte aber keine
       konkrete Summe fest. Der Anwalt und frühere AfD-Politiker hatte den Prozess
       mit politisch motivierten Beweisanträgen über viele Prozesstage
       verschleppt. Ein konkretes Schmerzensgeld hätte nähere Ermittlungen
       verlangt, so Richter Steinbach, auf die man wegen einer befürchteten
       weiteren Verzögerung des Prozesses verzichtet hätte. Die
       Schmerzensgeldsumme muss nun in einem gesonderten Verfahren ermittelt
       werden.
       
       13 Oct 2021
       
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