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       # taz.de -- Schlappe für NRW: Hambi-Räumung bleibt rechtswidrig
       
       > Genugtuung für WaldbesetzerInnen: Ein Gerichtsurteil, das die Räumung des
       > Hambacher Waldes für rechtswidrig erklärt, hat Bestand.
       
   IMG Bild: Ein Aktivist baut ein Baumhaus in acht Meter Höhe im Hambacher Forst
       
       Aachen taz | Die Stadt Kerpen nahe Köln wird gegen den erklärten Willen der
       NRW-Landesregierung ihre Berufung gegen das [1][Urteil des
       Verwaltungsgerichts Köln] zurückziehen. Anfang September hatte das VG Köln
       die Räumung des Hambacher Waldes im Herbst 2018 für rechtswidrig erklärt,
       weil die Begründung Brandschutz der Baumhäuser offensichtlich vorgeschoben
       war, um RWE das Gelände zur Abholzung freizulegen.
       
       Die NRW-Regierung hatte die Stadt Kerpen damals angewiesen, die Räumung
       durchzuführen. Es wurde mit Kosten von (nicht dementierten) 50 Millionen
       Euro die wohl teuerste Steuergeldvernichtung in der Geschichte des
       Bundeslandes.
       
       Anfang Oktober hatte die CDU-geführte Stadt Kerpen noch eilig im
       Hauptausschuss eine Berufung beschlossen, auch dank AfD-Stimmen, ohne den
       Rat anzuhören. Am Dienstagabend beschloss der Kerpener Stadtrat nun mit
       Mehrheit der Stimmen aus SPD, Linken, Grünen und Unabhängiger
       Wählergemeinschaft (UWG), alle Rechtsmittel zu stoppen. Der Beschluss ist
       auch ein weiterer Meilenstein des gerade zurückgetretenen
       Ministerpräsidenten [2][Armin Laschet auf dem Weg in die politische
       Bedeutungslosigkeit].
       
       Auf der Ratssitzung war es nach Darstellung von Beteiligten weniger hoch
       hergegangen, als man vermuten könnte. Der Grund: Grünen-Geschäftsführer
       Bernd Krings hatte die Mehrheitenfindung vorher intensiv organisiert, wie
       sein Fraktionsvorsitzender Peter Abels sagt: „Wir sind jetzt höchst
       glücklich, dass wir das politisch erreicht haben. Das letzte Mittel ist
       immer der gewählte Stadtrat.“ Das müsse auch die Landesregierung einsehen.
       
       ## Schuldfragen auf Laschet abwälzen
       
       Entscheidend war am Dienstag auch die Enthaltung der beiden
       FDP-Abgeordneten. Damit haben sie sich gegen ihre Landesregierung gestellt.
       „Bei der FDP weiß man nie“, sagt Abels, „aber die sind hier in Kerpen schon
       immer sehr autark.“ Jedenfalls sei CDU-Bürgermeister Dieter Spürck vom Rat
       „jetzt angewiesen, die Berufung bei Gericht zurückzuziehen“.
       
       Ob aus Düsseldorf noch ein Weisungskonter folgt? „Das wäre eine politische
       Bankrotterklärung“, sagt Krings. Sein Parteikollege Abels glaubt, der neue
       Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) werde das Ratsvotum „geräuschlos
       hinnehmen“, Schuldfragen könne er ja auf seinen Vorgänger Laschet abwälzen.
       
       Ebenfalls rechtskräftig ist ein Urteil des Landgerichts Aachen, wonach das
       Land NRW 3.350 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen des illegalen
       Gewaltangriffs eines Polizisten im Hambacher Wald 2016 an den
       [3][Filmemacher Todde Kemmerich] zahlen muss. Das Land ließ die
       Berufungsfrist verstreichen.
       
       Kemmerichs Anwalt teilte derweil mit, die Gegenseite habe „um Geduld
       gebeten wegen der Zahlung des ausgeurteilten Betrages“. Kemmerich
       kommentiert spöttisch: „Schon ulkig, das wirkt, als müssten die bei der
       Polizei für ihren Kollegen erst sammeln gehen.“ Strafrechtlich hat das
       Zivilurteil für den Hundertschaftsführer Dietmar Z. keine Konsequenzen:
       Alle Staatsanwaltschaften in Aachen und Köln hatten Ermittlungen abgelehnt.
       
       27 Oct 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Bernd Müllender
       
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