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       # taz.de -- Debatte um Heilpraktiker:innen: Von Bachblüten bis Feng Shui
       
       > In der Heilpraktikerbranche fachen neue Rechtsgutachten die Diskussion um
       > Wirksamkeit und Ausbildungen an. Verbände fordern mehr Regularien.
       
   IMG Bild: Die Fachausbildungen sind kaum reglementiert und müssen bei privaten Trägern absolviert werden
       
       Berlin taz | Silke Blumenthal litt schon als Kind unter einer erblich
       bedingten Neurodermitis, mit Hautausschlag, blutenden Wunden, quälendem
       Juckreiz. „Ich bekam immer wieder Cortison, viel Cortison, mit allen
       Nebenwirkungen“, erzählt die 48-jährige Verwaltungsangestellte.
       
       Vor drei Jahren begann sie eine Behandlung bei einer Heilpraktikerin, mit
       ausführlichen Gesprächen und einer Ernährungsberatung unter Zuhilfenahme
       der sogenannten Bioresonanzmethode. „Die Symptomatik besserte sich
       erheblich“, erzählt Blumenthal, „der letzte Krankheitsschub ist Jahre her“.
       Cortison nimmt sie derzeit nicht.
       
       Blumenthal ist eine von Millionen von Patient:innen, die zu
       Heilpraktiker:innen gehen. Viele davon haben chronische Erkrankungen
       und schon lange Behandlungen durch die Schulmedizin hinter sich. Die
       Hautärztin hatte Blumenthal erklärt, sie sei „austherapiert“, es gebe als
       Behandlungsoption nur noch Cortison und Bestrahlungen.
       
       „Da wusste ich, es geht schulmediznisch nicht weiter, ich brauche eine
       Alternative“, erzählt die Patientin, die in Wirklichkeit anders heißt, aber
       nicht mit Krankheitsgeschichte und ihrem richtigen Namen in der Zeitung
       stehen möchte.
       
       In der Praxis von Heilpraktikerin Petra Linnenbrügger im westfälischen
       Halle bekam Blumenthal ein langes Erstgespräch. Dann wurde sie über
       Elektroden an ein Bioresonanzgerät angeschlossen, das ihre
       „elektromagenetischen Felder“ aufzeichnete. Das Gerät glich ihre Messwerte
       mit Messwerten von bestimmten Lebensmitteln ab.
       
       Der Test ergab Unverträglichkeiten von Milch, Eiern, Weizenmehl,
       Zitrusfrüchten. Blumenthal verzichtete in der Folge auf diese Lebensmittel
       und aß mehr Gemüse, Kartoffeln, Dinkelbrot und süßte mit Stevia.
       Zwischenzeitlich ließ sie sich immer wieder an das Gerät anschließen, um
       innere „Blockaden“ zu lösen.
       
       Heute hat sie einige der vorher verbannten Lebensmittel wieder in den
       Speiseplan aufgenommen. In größeren Abständen geht sie weiterhin zu
       Linnenbrügger, zu stützenden Gesprächen darüber, wie sie mit aktuellen
       Stresssituationen besser umgehen kann. „Diese psychologische Hilfestellung
       ist ganz wichtig“, sagt Blumenthal, „das entlastet mich“. Für einen
       anderthalbstündigen Termin zahlt sie 83 Euro. Etwa die Hälfte davon
       übernimmt die private Krankenkasse.
       
       Für Petra Linnenbrügger ist die Verwaltungsangestellte eine ihrer
       langjährigen Patient:innen. „Da weiß ich dann einiges über den
       psychologischen Hintergrund, da findet dann auch etwas Lebensberatung
       statt“, erzählt die Heilpraktikerin der taz.
       
       Ob auch nur eine Ernährungsumstellung, gekoppelt mit geduldiger Zuwendung
       und stützenden Gesprächen, einen Behandlungserfolg ergeben hätte, ohne
       Anwendungen mit dem Bioresonanzgerät, kann niemand sagen. Heilversprechen
       gibt Linnenbrügger nicht.
       
       Auf [1][ihrer Webseite] steht unter jedem Verfahren ein relativierender
       Hinweis, zum Beispiel: „Die Bioresonanzmethode gehört zur Alternativmedizin
       und wird von der evidenzbasierten Medizin, landläufig auch Schulmedizin
       genannt, nicht anerkannt. Wissenschaftlich anerkannte Beweise für die
       Wirkung und Wirksamkeit dieses Verfahrens liegen mit Ausnahme der
       Allergiebehandlung nicht vor.“ Es erinnert ein bisschen an den Warnhinweis
       auf einer Zigarettenschachtel.
       
       Die Verfahren bei den rund [2][47.000 Heilpraktiker:innen] in
       Deutschland werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen bezahlt.
       Mit der Frage, ob diese Behandlungen nicht vielleicht in die Irre führen
       und vielleicht sogar in großem Stil schaden und man den Beruf der
       Heilpraktiker:in daher abschaffen solle, beschäftigt sich ein unlängst
       veröffentlichtes [3][Rechtsgutachten im Auftrag des
       Bundesgesundheitsministeriums].
       
       Gutachter Christof Stock, Jurist, kam zu dem Schluss, dass es sich in
       einigen bekannten und vor Gericht verhandelten Fällen schädlicher
       Behandlungen nur um wenige Einzelfälle handele. Für eine Abschaffung des
       Heilpraktikerwesens bestehe kein „verfassungsrechtlich legitimer“ Grund. Er
       erklärte, man müsse den Wunsch von Teilen der Bevölkerung respektieren,
       „Maßnahmen der Alternativheilkunde auch von nichtärztlich Berufstätigen zu
       erhalten“.
       
       Ein „Register der Alternativheilkunde“ sei „denkbar“, das „probate Methoden
       auflistet oder auch vor der Anwendung gesundheitsschädlicher Methoden
       warnt“, heißt es in dem Gutachten, das sich aber nicht näher mit einzelnen
       Verfahren und deren Wirksamkeit beschäftigt. Stock forderte eine
       „Neuregelung der fachlichen Voraussetzungen“ im Heilpraktikerberuf mit klar
       formulierten „positiven Zugangsvoraussetzungen“.
       
       Heilpraktiker:innen brauchen bisher nur eine amtsärztliche Erlaubnis,
       um praktizieren zu dürfen. In der Prüfung in einem Gesundheitsamt werden
       keine konkreten Behandlungsverfahren abgefragt, die Anwärter:innen
       müssen in der Prüfung vor allem nachweisen, dass sie wissen, welche
       Krankheiten sie nicht behandeln dürfen. Zur Vorbereitung dienen teure zum
       Beispiel zweijährige Teilzeitstudiengänge an privaten Schulen, die man
       selbst bezahlen muss.
       
       Die Fachausbildungen in den verschiedenen Verfahren müssen darüber hinaus
       bei privaten Trägern absolviert werden. Sie sind kaum reglementiert und
       reichen von Akupunktur und Autogenem Training über Bachblüten-Therapie,
       Bioresonanz, Chiropraktik, Gesprächstherapie, Homöopathie, Lymphdrainage,
       Klangtherapie, Feng Shui, Pflanzenheilkunde bis hin zu Schamanismus und
       Yoga.
       
       Dabei wird immer wieder über Wirksamkeit und Unwirksamkeit debattiert.
       Einigen Verfahren wie zum Beispiel autogenem Training, Lymphdrainage,
       visuellen Entspannungsphantasien, Musiktherapie, Yoga und der Anwendung von
       Johanniskraut und Knoblauch hat der Arzt und Medizinforscher [4][Edzard
       Ernst] in einem kürzlich erschienenen Buch mit Verweis auf Studien
       Wirksamkeit attestiert. Das ist insofern bemerkenswert, da Ernst ansonsten
       als scharfer Kritiker der Alternativmedizin gilt.
       
       Der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker hat seinerseits ein
       Gutachten bei Rechtsanwalt René Sasse in Auftrag gegeben. Dabei geht es
       aber explizit nicht darum, vermeintlich „wirksame“ von „unwirksamen“
       Verfahren zu unterscheiden.
       
       „Ausbildungsvorschriften für die Alternativmedizin müssen berücksichtigen,
       dass diesem Sektor das Bestreben nach medizinischer Evidenz fremd ist“,
       schreibt Sasse ganz offen. Die „Binnenanerkennung“ der Verfahren innerhalb
       der Heilpraktikerschaft ersetze „weitgehend die wissenschaftliche Evidenz“.
       
       Sasse hält aber eine „staatliche Teil-Reglementierung der Ausbildung“ in
       „Bezug auf medizinisches Grundlagenwissen“ für machbar. Anwärter könnten
       etwa verpflichtet werden, zur Überprüfungsvorbereitung „an bestimmten
       Ausbildungskursen über schulmedizinisches Grundlagenwissen“ teilzunehmen
       und darob an einer Heilpraktikerschule eine „Erfolgskontrolle“ zu
       absolvieren. Auch schlägt Sasse vor, dass man vor der Ausbildung ein
       mehrmonatiges „Pflichtpraktikum“ in einer bestehenden Heilpraktikerpraxis
       durchläuft.
       
       Siegfried Kämper, Vizepräsident des Bundes Deutscher Heilpraktiker (BDH),
       fände mehr Reglementierung in der Ausbildung gut. „Es wäre schon hilfreich,
       wenn in der Prüfung etwa bestimmte Verfahren, wie die Akupunktur,
       regelmäßig abgefragt würden. Auch der Nachweis, invasive Verfahren, zum
       Beispiel mit Spritzen, zu beherrschen, müsste reglementiert werden können“,
       sagte er der taz. Ob es zu mehr staatlicher Regulierung in der
       Heilpraktikerausbildung kommt, bleibt abzuwarten. Keine der Parteien hat
       sich in ihren Wahlprogrammen dazu geäußert. Das Thema ist heikel und ein
       Feld für Glaubenskämpfe.
       
       Stock betonte in seinem Gutachten das „Selbstbestimmungsrecht“ der
       Patient:innen, [5][die in der Mehrzahl ihre Behandlungen selbst bezahlen].
       Silke Blumenthal musste sich von ihren Bekannten, von denen einige
       Ärzt:innen sind, kritische Fragen zu ihrer Behandlung anhören. Sie
       akzeptiere, wenn jemand sage, für ihn sei das nichts, meint sie. Für sie
       zähle das gute Ergebnis, „ob das über die Psyche passiert oder organisch,
       ist mir egal. Mir hilft das Gefühl, etwas gegen meine Krankheit unternehmen
       zu können“.
       
       10 Oct 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.pelinn.de/willkommen.html
   DIR [2] https://www.heilpraktiker-fakten.de/heilpraktikerfakten/heilpraktiker-in-deutschland/
   DIR [3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Rechtsgutachten_Heilpraktikerrecht_April_2021.pdf
   DIR [4] https://edzardernst.com/
   DIR [5] https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/25-Patienten-die-Woche-fuer-Heilpraktiker-oft-die-Regel-313338.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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