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       # taz.de -- Nach VW-Blockade: Fotograf vor Gericht
       
       > Nach einer Protestaktion gegen VW ermittelt die Polizei gegen einen
       > Fotografen. Am Montag beginnt der Prozess.
       
   IMG Bild: Umweltschutzaktivisten blockieren einen Güterzug mit Neuwagen von VW
       
       Hamburg taz | Wer die Worte „VW“ und „Numrich“ zusammen googelt, bekommt
       als ersten Treffer einen [1][taz-Artikel zu einer Klima-Protestaktion gegen
       VW] mit einem Foto des Fotografen Pay Numrich angezeigt. Doch so weit kam
       die Polizei in ihren Ermittlungen offenbar nicht.
       
       Der Beschuldigte in dem Ermittlungsverfahren ist der freie Flensburger
       Fotograf Numrich selbst. Im August 2019 hatte er [2][eine Aktion von
       Klimaaktivist*innen] journalistisch begleitet, bei der rund 80
       Personen einen Zug blockierten, der kurz zuvor das VW-Werk voll beladen mit
       Autos verlassen hatte. „Die Produktion eines jeden Autos verursacht Schäden
       in der Umwelt“, erklärte die „[3][Aktion Autofrei]“ damals und forderte,
       Autos abzuschaffen. Zehn Personen ketteten sich an die Gleise, Numrich
       fotografierte die Aktion. Die Wolfsburger Polizei nahm 27 Personen wegen
       des Verdachts der Nötigung in Gewahrsam, konnte sie jedoch zum größten Teil
       nicht identifizieren.
       
       Fast ein halbes Jahr später bekommt Numrich Post von der Polizei: eine
       Vorladung als Beschuldigter. Die Vorwürfe: gefährlicher Eingriff in den
       Bahnverkehr, Landfriedensbruch, Nötigung. Die Polizist*innen wollen ihn
       anhand eines Bildabgleichs als Täter identifiziert haben. Numrich kommt der
       Vorladung nicht nach. Wieder ein halbes Jahr später erreicht ihn ein
       Strafbefehl über 600 Euro. Der Journalist legt Widerspruch ein.
       
       Aber wie kam die Polizei überhaupt auf ihn? Vor Ort hatten die
       Beamt*innen seine Daten nicht aufgenommen, weil er für jeden erkennbar
       als Journalist da gewesen war. Allerdings beschlagnahmte die Polizei bei
       der Festnahme der Aktivist*innen einige Handys. Darin fanden sich die
       Telefonnummern des Journalisten.
       
       Eine Abfrage beim Telefonanbieter Telefonica ergab Numrichs Personalien,
       wie aus der Akte hervorgeht. Noch eine weitere Telefonnummer aus einem der
       sichergestellten Handys konnten die Ermittler*innen einer Person
       zuordnen: Hanna Poddig, ebenfalls freie Journalistin. Sie verkaufte später
       ein Foto der Aktion an die Tageszeitung Neues Deutschland. Auch sie bekam
       eine Vorladung als Beschuldigte.
       
       ## Recherche im Internet
       
       Die Beamt*innen recherchierten zu Poddig und Numrich und bekamen einiges
       zusammen. „Eine Internetrecherche ergab, dass Numrich auf diversen
       links-motivierten Internetseiten/Blogs als Schreiber und Fotograf
       auftritt“, steht im Identifizierungsvermerk der Akte. Des Weiteren sei
       Numrichs Anschrift identisch mit der des Sportvereins „Roter Stern
       Flensburg“ und der Beschuldigte selbst dort aktiv. Über den Sportverein
       wissen die Ermittler*innen: „Er beschreibt sich selbst als Alternativen
       Sportverein.“ Auf dessen Homepage seien Bilder von Personen, auf denen
       Gesichter zu erkennen seien, „szenetypisch unkenntlich gemacht“.
       
       Allerdings verleitet die festgestellte Tätigkeit als „Schreiber/Fotograf“
       die Ermittler*innen offenbar nicht dazu, anzunehmen, Numrich sei als
       Journalist bei der VW-Blockade gewesen, in der Akte taucht die
       Berufsbezeichnung nicht auf. Numrich sagt: „Die Polizei hat zu keinem
       Zeitpunkt entlastend ermittelt. Offenbar stand von Anfang an fest, dass ich
       schuldig sein soll.“ Auf einem pixeligen Schwarzweißbild von zwei
       Aktivist*innen, die auf den Schienen am blockierten VW-Zug stehen, meint
       die Polizei, Numrich und Poddig identifizieren zu können.
       
       Die Intervention eines Flensburger Beamten des Staatsschutzes führt nach
       einigen Monaten dazu, dass das Verfahren gegen Poddig eingestellt wird. Das
       sehe doch ein Blinder, dass sie nicht die Person auf dem Foto sein könne,
       habe er sinngemäß gesagt, berichtet Numrich. Poddig ist vorbestraft, die
       Polizei kennt sie, und das kommt ihr in diesem Fall zugute. Bei Numrich ist
       das nicht so, über ihn hat die Polizei noch nie etwas vermerkt.
       
       Am Montag soll es in Wolfsburg nun zur Gerichtsverhandlung kommen. Numrich
       will sich selbst verteidigen. Zwar findet er die Ermittlungen „ultra
       absurd“. Gleichzeitig ist er sich sicher, dass er kein Einzelfall ist. „Es
       ist leider ein klassisches Problem der Ermittlungsbehörden, dass der Täter
       von vornherein feststeht“, sagt Numrich. Offensichtliche Fragen blendeten
       die Ermittler*innen aus, weil es nur noch darum ginge, den
       vermeintlichen Täter zu belasten. „Es reicht dann, jemandem eine linke
       Gesinnung zuzuschreiben, und der soll es dann gewesen sein“, so der
       Journalist.
       
       ## Angeklagter sieht Pressefreiheit in Gefahr
       
       Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, ist es ihm wichtig, die
       Verhandlung zu führen – eine Einstellung wegen Geringfügigkeit lehnte er
       ab. Nicht nur, weil es ihm um Gerechtigkeit geht, auch die Pressefreiheit
       sieht Numrich durch ein solches Vorgehen der Behörden in Gefahr. „Wenn
       Journalist*innen zum Ziel von Ermittlungen werden, weil sie in Kontakt
       mit Aktivist*innen stehen, könnte das dazu führen, dass sie über
       bestimmte Themen gar nicht erst berichten, um sich selbst zu schützen“,
       sagt er.
       
       Numrich ist optimistisch, am Montag einen Freispruch zu erzielen. Für seine
       weitere Arbeit als Journalist könnte das ziemlich wichtig sein, auch
       deshalb hat er sich gegen die Einstellung des Verfahrens gewehrt. Denn das
       hätte wahrscheinlich bedeutet, dass er in den Polizeiakten als
       linkspolitisch motivierter Straftäter geführt wird. Das wiederum würde
       seine journalistische Tätigkeit einschränken. Allerdings sagt Numrich auch:
       „Falls es dafür nach diesen Ermittlungen nicht ohnehin zu spät ist.“
       
       19 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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