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       # taz.de -- Geringere Einnahmen in Pandemie: Corona bremst Kulanz der Bahn AG
       
       > Die Deutsche Bahn tut sich schwer mit der Schlichtungsstelle für die
       > Branche. Der Konzern akzeptiert weniger Schlichtungsvorschläge.
       
   IMG Bild: Auch wenn es oft nicht so aussieht: Die Fahrgastzahlen der Bahn sind massiv eingebrochen
       
       Nürnberg taz | Es war am 10. März 2021, als Verena K. nachmittags am
       Fürther Hauptbahnhof die S-Bahn nach Nürnberg nehmen wollte. Der Zug war
       bereits auf dem gewohnten Gleis eingefahren, also stieg sie schnell ein und
       freute sich drauf, zeitnah zu ihren Kindern zu kommen. Weil sie auf ihr
       Smartphone guckte, wurde der Psychologin, die in Wirklichkeit anders heißt,
       ihren richtigen Namen aber nicht in der Zeitung lesen möchte, erst nach
       zwei Stationen bewusst, dass sie in die falsche Richtung fuhr. Für diesen
       Bereich reichte das gelöste Ticket der Preisstufe A nicht. Als sie am
       nächsten Haltepunkt aussteigen wollte, wurde sie von Kontrolleuren daran
       gehindert. Bevor sie die Bahn an der Station Erlangen-Eltersdorf verlassen
       durfte, erhielt sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro
       aufgedrückt.
       
       Weil sie sich unfair behandelt fühlte, legte die Bahncard-50-Besitzerin
       Widerspruch ein, den die [1][Deutsche Bahn AG] aber abwies. Verärgert
       schrieb Verena K. an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen
       Personenverkehr, kurz „söp“ genannt. Der in Berlin ansässige Verein, der
       seit Dezember 2009 besteht, ist inzwischen mit rund 60 Jurist:innen für
       rund 400 Verkehrsunternehmen und Reiseveranstalter als Schlichter tätig und
       für Beschwerdeführer:innen kostenlos.
       
       Die unabhängige Schlichtungsstelle sucht außergerichtliche Lösungen, was
       laut Statistik insgesamt in über 80 Prozent der Fälle einvernehmlich
       gelingt. 2020 sorgte Corona mit rund 41.000 Anträgen für ein absolutes
       Rekordjahr – 58 Prozent mehr als 2019 und über 11-mal so viel wie im ersten
       Jahr 2010. 84 Prozent betrafen den Flugverkehr, 11 Prozent die Bahn, 3
       Prozent den ÖPNV, je 1 Prozent Fernbus und Reise.
       
       Im Fall von Verena K. stand für die söp fest, dass die Deutsche Bahn zwar
       rein juristisch im Recht war, weil K. keine gültige Fahrkarte für die
       zusätzliche Preisstufe hatte, die 2,60 Euro mehr gekostet hätte. Da es sich
       nicht um „klassisches Schwarzfahren“, sondern um „ein Versehen und
       einmaliges Vorkommnis“ handelte und der Schaden für die Bahn gering war,
       hielten die Schlichter:innen K.s Wunsch aber für nachvollziehbar. Ende
       April regten sie das Unternehmen an, den Betrag „aus Kulanz“ und mit Blick
       auf die „Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit von 60 auf 10 Euro zu
       reduzieren.
       
       Die Bahn lehnte den Vorschlag „bedauernd“ ab. Auf Anfrage der taz verwies
       ein Sprecher darauf, dass im Schreiben alles gesagt sei. Mehr könne er zu
       dem konkreten Fall auch nicht berichten.
       
       Bei der söp schüttelt man darüber die Köpfe. Die Frage sei doch: „Geht man
       so mit Kund:innen um?“, betont Geschäftsführer Heinz Klewe. Deshalb hakte
       die söp noch einmal nach – mit einem Teilerfolg: Die Bahn reduzierte am
       Ende das erhöhte Beförderungsentgelt auf 30 Euro.
       
       Verena K. reicht das nicht. „Dass ausgerechnet in diesen Coronakrisenzeiten
       die Kulanz nachlässt, finde ich fatal. Gerade jetzt muss man sich als
       Mensch und als Unternehmen fragen: Was sind die Werte, für die ich stehe?“,
       sagt sie. Sie verbinde die Bahn „nun eher mit Machtgehabe, teuer sein und
       Kundenunfreundlichkeit, neben der allgemeinen Unzuverlässigkeit“, und sehe
       „wenig Zukunftsweisendes beziehungsweise Zeitgemäßes“.
       
       Klewe kann die Verärgerung der Bahnkundin gut verstehen. Dass die Bahn
       „einen Minifehler beharrlich so teuer bestraft, ist unmöglich“, sagt er.
       Zugleich sei der Ausgang dieses Falls ein Musterbeispiel für die negative
       Entwicklung in Coronazeiten: Akzeptierte die Deutsche Bahn 2018 und 2019
       noch 79 bis 80 Prozent der Schlichtervorschläge, sank die Zustimmung 2020
       auf 63 Prozent, im ersten Halbjahr 2021 sogar weiter auf 60 Prozent.
       
       ## Geringere Einnahmen wegen Corona
       
       Als Hauptgründe für diese deutlich gesunkene Kulanz gelten die geringeren
       Einnahmen der Bahn, weil in Pandemiezeiten deutlich weniger Fahrgäste die
       Züge nutzten, aber auch die Kurzarbeit in der Bahnverwaltung. Klewe hat
       festgestellt, dass die Ablehnung oft postwendend kam und sich Juristen des
       Unternehmens offensichtlich nicht mit den Argumenten der Schlichtungsstelle
       auseinandergesetzt hatten.
       
       Deutlich anders reagierten die Unternehmen aus der Luftfahrtbranche auf die
       söp-Vorschläge: 86 Prozent wurden angenommen, was laut Klewe auch daran
       lag, dass es sich meist um Ticketrückerstattungen handelte, bei denen der
       Fall klar zu gunsten der Kund:innen sprach.
       
       Ginge es nach ihm, der inzwischen in Ruhestand gegangen ist, sollten alle
       Personenverkehrsbetriebe inklusive der Deutschen Bahn und der Lufthansa
       umdenken und grundsätzlich die Vorschläge der söp-Jurist:innen übernehmen,
       weil sich dadurch gezielt Geld sparen ließe. Schließlich könne man dann auf
       juristisches Personal verzichten. Bisher sind dazu nur drei Luftfahrtfirmen
       bereit: Ryanair, LaudaMotion und Eurowings. Womöglich sorgt das gute Image
       der söp, die stabil 4,9 von 5 Sternen bei Google-Rezensionen erhält, früher
       oder später für ein Umdenken.
       
       21 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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