# taz.de -- Berliner Coronaregeln: Wieder neue Fragezeichen
> Der Impfnachweis muss jetzt digital sein – aber nur bei 2G. Damit sorgt
> der Berliner Senat mal wieder für unnötige Aufregung.
IMG Bild: QR-Code statt Impfausweis – aber nur bei 2G
Was soll das? Warum kommt es beim rot-rot-grünen Senat in Sachen Corona
immer wieder zu Entscheidungen, die einen nur Fragezeichen sehen lassen?
[1][Erst vor einer Woche] ließ die Landesregierung bei ihrem
2G-Optionsmodell die Unter-12-jährigen erst außen vor, um sich dann tags
darauf mit viel Asche aufs Haupt zu korrigieren.
Die dürften daraus gelernt haben, sollte man meinen. Aber nein, an diesem
Dienstag folgte in der Senatssitzung mit der Pflicht zum digitalen
Impfnachweis der nächste Fauxpas. Dass der papierene gelbe Impfausweis als
Beleg für eine Schutzimpfung gegen Corona nicht mehr ausreicht und [2][ab
Sonntag ein Nachweis] übers Handy oder mit ausgedrucktem QR-Code Vorschrift
ist, mag ja Sinn haben.
Vielleicht (hoffentlich jedenfalls ist diese Idee nicht aus reinem
Bauchgefühl heraus entstanden) hat die Landesregierung vom
Landeskriminalamt konkrete Hinweise erhalten, dass hier Fälschungen in
signifikantem Ausmaß im Umlauf sind.
Aber wenn das so ist – wieso ist dieser digitale Nachweis dann nur Pflicht
im Zusammenhang mit der 2G-Regelung? In einem Restaurant, das sich für 2G
entschieden hat, also drinnen nur Geimpfte und Genesene bewirtet, ist nun
der digitale Nachweise nötig. Aber beim Lokal gleich nebenan, das sich für
3G entschieden hat und also auch Getestete reinlässt, reicht weiter der
gelbe Ausweis, der angeblich fälschungsanfälliger ist?
Soll das eine Werbung für 2G-Gaststätten und Veranstaltungsorte sein? Weil
man und frau dort sicherer vor Menschen sind, die genug kriminelle Energie
besitzen, ihren gelben Impfausweis zu fälschen? Und warum soll es
beispielsweise bei Sportveranstaltungen nicht genauso wichtig sein, die
Besucher vor anderen Zuschauern oder Mitsportlern zu schützen, die
eigentlich gar nicht geimpft sind?
Grundsätzlich setzt das ganze System ohnehin voraus, dass alle Inhaber und
Betreiber wirklich jeden Nachweis genau kontrollieren. Das passiert
manchmal tatsächlich, manchmal aber auch nicht, so wie im Zug bei der
Kontrolle der Bahncard als Ermäßigungsnachweis.
Zurück lässt die Senatsentscheidung Menschen, die sich all diese Fragen
stellen und nun vielleicht teilweise noch mehr am ganzen Regelwerk
zweifeln. Nötig war das nicht.
25 Sep 2021
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Stefan Alberti
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