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       # taz.de -- Urteil gegen Jérôme Boateng: Verurteilt wegen Körperverletzung
       
       > Eine Ex-Freundin beschuldigt den Fußballer Boateng, sie geschlagen und
       > gebissen zu haben. Nun soll er 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen.
       
   IMG Bild: Boateng bestritt die Vorwürfe seiner Ex-Freundin vor Gericht
       
       München afp/dpa | Der ehemalige Fußball-Nationalspieler und Bayern-Profi
       [1][Jérôme Boateng] ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung und
       Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt
       worden. Die Geldstrafe entspricht 60 Tagessätzen in der Höhe von je 30.000
       Euro. Der [2][langjährige Star vom FC Bayern München] wurde schuldig
       gesprochen, seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner
       Zwillingstöchter verletzt zu haben.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren
       gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Sie wirft ihm vor,
       seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und
       Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie
       geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden
       geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Außerdem soll er nach
       Angaben der Staatsanwaltschat „in voller Wucht“ eine Glaslaterne und eine
       Kühltasche auf sie geworfen haben. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung und
       Körperverletzung.
       
       Boateng selbst bestreitet die Vorwürfe und sagte aus, er habe seine
       Ex-Freundin nie geschlagen. Ein medizinischer Sachverständiger hält anhand
       von dokumentierten blauen Flecken bei der Ex-Freundin allerdings eher ihre
       Version für wahrscheinlich – und nicht die von Boateng.
       
       Das Gericht ging schlussendlich in seinem Urteil von einem Faustschlag ins
       Gesicht aus und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
       Boatengs Verteidiger beantragte Freispruch. Das Urteil ist zum jetzigen
       Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
       
       10 Sep 2021
       
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