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       # taz.de -- Häusliche Gewalt: Frauenhäusern platzt der Kragen
       
       > In Niedersachsen protestieren Frauenhäuser und Beratungsstellen: Ihre
       > Finanzierung bleibt prekär – dabei steigt der Bedarf.
       
   IMG Bild: Mehr als 100 Frauen protestierten vor dem Landtag
       
       Hannover taz | Bei den Frauenhäusern und Beratungsstellen in Niedersachsen
       brodelt es. Das wurde am Donnerstag bei einer Protestaktion vor dem Landtag
       deutlich. Unter dem Motto „Lasst uns nicht im Regen stehen“ versammelten
       sich Berater*innen und Unterstützer*innen auf dem
       Hannah-Arendt-Platz.
       
       In diesen Tagen geschehen zwei Dinge, die ihre Arbeit betreffen: Zum einen
       ist das Sozialministerium dabei, die Finanzierungsrichtlinie zu
       überarbeiten, zum anderen stehen die Haushaltsberatungen an.
       
       In beiden Diskussionen fühlen sich die Praktiker*innen gegängelt und
       über den Tisch gezogen – und das, obwohl in den vergangenen Monaten immer
       wieder berichtet wurde, wie [1][die Pandemie zu einem Anstieg häuslicher-
       und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder beigetragen hat.]
       
       Die Ausgangslage ist kompliziert. Das liegt daran, dass sich seit
       Jahrzehnten Bund, Land und Kommunen die Verantwortung hin und her schieben
       und die Finanzierung an jedem Ort anders aussieht.
       
       Und nicht nur das: „Eines unserer zentralen Probleme ist, dass dies sowohl
       beim Land als auch bei den Kommunen immer noch als freiwillige Leistung
       gilt“, erläutert Marion Lenz, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der
       Gleichstellungsbeauftragten. „Dadurch sind wir ständig von Kürzungen
       bedroht.“ Spätestens seit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention müsse
       das eine staatliche Pflichtaufgabe sein.
       
       ## Sollen die Frauen nach 3 Monaten vor die Tür gesetzt werden?
       
       Eigentlich, sagt Lenz, sei es ja schon bezeichnend, dass man hier nun auch
       wieder mit der Sozialministerin spreche und nicht mit der Justizministerin.
       Sonst gehöre der Schutz von Gewaltopfern ja eigentlich in ihr Ressort, aber
       häusliche Gewalt werde eben immer noch als privates, bestenfalls soziales
       Problem begriffen – anders als „richtige“ Kriminalität.
       
       Es geht den Frauen hier aber nicht nur um Grundsatzkritik. Der Gesamtetat
       für diesen Bereich hat sich seit 2017 nicht wesentlich geändert. Und
       während Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) darauf verweist, dass sie
       immerhin Kürzungsbegehren abgewehrt hat und den Etat gehalten hat,
       verweisen die betroffenen Praktiker*innen darauf, dass dies de facto
       eben auf Kürzungen hinausläuft.
       
       Die Kostensteigerungen bei Lohn, Bau und Lebenshaltungskosten werden
       nämlich so nicht aufgefangen. Gleichzeitig sei jedoch nicht nur der Bedarf
       gestiegen, sondern auch die Anzahl der Plätze, weil Kommunen dafür
       Fördermittel vom Bund beantragen konnten.
       
       Auch bei den Details der überarbeiteten Richtlinie gibt es aus Sicht der
       Berater*innen einiges zu beanstanden: So sieht das Papier
       beispielsweise eine Begrenzung des Frauenhausaufenthalts auf drei Monate
       vor.
       
       In dieser Zeit, argumentieren die Frauenhäuser, könne man vielleicht ein
       paar Anträge ausfüllen und den Lebensunterhalt absichern, aber eine neue
       Wohnung zu finden, werde in Ballungsräumen schon schwierig. Von einer
       soliden psychosozialen Betreuung und Stabilisierung der Frauen und ihrer
       häufig traumatisierten Kinder könne da gar keine Rede sein.
       
       Das Sozialministerium argumentiert, es handele sich lediglich um eine
       Soll-Bestimmung, letztlich entscheide das Frauenhaus. Niemand werde vor die
       Tür gesetzt und auch finanziell habe eine Überschreitung keine
       Konsequenzen. Warum diese Bestimmung dann überhaupt sein müsse, fragen die
       Aktivist*innen misstrauisch. Nun ja, man habe eben signalisieren
       wollen, dass Frauenhäuser eine Einrichtung zur Akutversorgung und keine
       Dauerlösung sein sollen, lautet die Antwort.
       
       ## Hoffen auf den großen Wurf
       
       Einige argwöhnen, dass diese Regelungen vor allem die autonomen
       Frauenhäuser treffen soll. Dort ist die Verweildauer oft länger, weil das
       dem Konzept von Selbstbestimmtheit entspricht. Mit dem angestrebten
       Personalschlüssel von einer Vollzeitkraft für acht Frauen haben aber auch
       andere ein Problem, denn häufig haben diese Frauen ja auch noch mehrere
       Kinder, die ebenfalls betreut werden müssen.
       
       Der Entwurf der Richtlinie gehe jetzt erst in die Beratungen, versucht
       Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) ihre Kritiker*innen zu
       beschwichtigen. Auch die Interessenverbände hätten da etwas zu sagen.
       
       Im Übrigen setze sie große Hoffnungen auf die nächsthöhere Ebene. [2][Bund
       und Länder haben sich im Frühjahr darauf geeinigt], dass es ein eigenes
       Gesetz geben soll, in dem der Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz
       festgelegt wird und mit dem dann auch die Finanzierung neu geregelt werden
       müsste. Das muss die kommende Bundesregierung dann allerdings erst einmal
       umsetzen.
       
       17 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Conti
       
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