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       # taz.de -- Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft: Acht Jahre Haft für Neonazi
       
       > Sechs Jahre nach dem Anschlag auf eine Turnhalle in Nauen bei Berlin
       > verurteilt das Landgericht einen ehemaligen NPD-Mann.
       
   IMG Bild: Ist das der Abschluss eines langen juristischen Verfahrens? Im Landgericht am Montag
       
       Berlin dpa | Die Taten reichen teilweise schon mehr als sechs Jahre zurück,
       aber die juristische Aufarbeitung [1][brauchte ihre Zeit]: Das Landgericht
       Potsdam hat den ehemaligen NPD-Politiker und Turnhallen-Brandstifter Maik
       Schneider zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
       „Die Taten sind von erheblicher krimineller Energie gekennzeichnet“, sagte
       der vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen am Montag bei der
       Urteilsverkündung in dem Revisionsprozess (Az.: 23 KLs 7/21). Der
       Zeitablauf seit den Taten wirke sich aber „in erheblicher Weise“
       strafmildernd aus.
       
       In dem Prozess am Montag ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig
       ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere
       einzelne Taten entscheiden, zu denen der 34-Jährige zum ersten Mal bereits
       im Februar 2017 vom Landgericht verurteilt worden war.
       
       Schneider hat nach dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts im August
       2015 gemeinsam mit Komplizen [2][eine Turnhalle in Nauen (Havelland)
       angezündet]. Dort sollten vorübergehend etwa 150 Flüchtlinge untergebracht
       werden. Die Halle brannte komplett aus, der Wiederaufbau kostete rund 3,9
       Millionen Euro.
       
       Rund sechs Monate zuvor hatte Schneider – auch das stand nach Überzeugung
       der Potsdamer Richter im damaligen Prozess fest – für die Unterbrechung bei
       einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen (Havelland) gesorgt. Mit einer
       Gruppe von 50 Gleichgesinnten trommelte er gegen eine Fensterfront des
       Versammlungsraums und brüllte Parolen.
       
       Außerdem soll der 34-Jährige, der als „führender Kopf der rechten Szene“
       bekannt war, das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet
       haben, über den es Gerüchte wegen angeblichen Kindesmissbrauchs gab.
       
       ## Neuauflage wegen Verfahrensfehler
       
       Für diese Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Revisionsprozess
       im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten
       sowie einmal zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine
       frühere Verurteilung eine Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte
       zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen
       fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen.
       
       Schneider beteuerte am Montag im Prozess, dass er die Taten bereue. Er habe
       seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Januar 2019 keinen
       Kontakt mehr zur rechten Szene, habe keine Straftaten begangen oder sei
       politisch aktiv. „Ich bin vollkommen für meine Familie und Tochter da“,
       sagte er. Im Plädoyer betonte sein Verteidiger Mathias Noll:
       „Nazi-Schneider, die Zeit ist lange her“. Die Verteidigung forderte eine
       Strafe unter acht Jahren.
       
       Die Staatsanwaltschaft plädierte auf acht Jahre und sechs Monate. „Diese
       Taten haben öffentlich sichtbar gemacht, dass jedenfalls zu dieser Zeit die
       Regeln des Zusammenlebens nicht von allen akzeptiert wurden – jedenfalls
       nicht von dem Angeklagten“, sagte Staatsanwalt Nils Delius. Die Taten seien
       „ein Symbol“ gegen anders denkende und anders aussehende Menschen gewesen.
       
       ## Urteil ist noch nicht rechtskräftig
       
       Das Potsdamer Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schneiders weiterer
       Verteidiger, Sven-Oliver Milke, kündigte nach dem Urteil an, gegen die
       Entscheidung Revision einzulegen. Damit könnte das Verfahren, das sich
       inzwischen seit mehr als vier Jahren hinzieht, noch immer nicht zu Ende
       sein.
       
       Es ist noch offen, wie lange der zweifache Vater, der seine Haft Ende Juli
       angetreten hat, im Gefängnis bleiben muss. Da er bereits rund drei Jahre in
       Untersuchungshaft gesessen hat, wird diese Zeit angerechnet. Daneben steht
       noch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten aus einem anderen Urteil aus,
       die vermutlich widerrufen wird.
       
       16 Aug 2021
       
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