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       # taz.de -- Schuldspruch gegen Linken-Abgeordneten: „Eine politische Agenda“
       
       > Der wegen Hausfriedensbruchs verurteilte Linken-Politiker Lorenz Gösta
       > Beutin fürchtet eine Kriminalisierung der Klimabewegung. Und er hat
       > Fragen an Armin Laschet.
       
   IMG Bild: Lorenz Goesta Beutin spricht im Juni 2021 im Bundestag zum Thema Klimaschutz
       
       Herr Beutin, Sie wurden am Donnerstag wegen Hausfriedensbruchs schuldig
       gesprochen. Sind Sie jetzt vorbestraft? 
       
       Lorenz Gösta Beutin: Zum Glück nicht, die Grenze liegt bei 90 Tagessätzen
       oder 3 Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht hat mich zu 25 Tagessätzen
       verurteilt. Dennoch habe ich nicht mit einem Schuldspruch gerechnet. Das
       Urteil ist ein Skandal und ich werde Revision einlegen.
       
       Sie haben im Februar 2020 als Parlamentarischer Beobachter an einer Aktion
       von Klimaschützern gegen das geplante Kohlekraftwerk Datteln IV
       teilgenommen. Was ist an dem Tag passiert? 
       
       Ich habe gemeinsam mit drei, vier Journalist:innen eine Gruppe von Ende
       Gelände begleitet, die gegen die Inbetriebnahme von Datteln IV
       protestierten. Begleitet heißt, wir waren nicht Teil der Aktion, sondern
       sind mitgegangen. Wir sind mit dem Bus angereist und den Aktivist:innen
       durch das offene Tor auf das Gelände und auf eine Aussichtsplattform
       gefolgt. Als die Polizei kam, haben sowohl die Journalist:innen als
       auch ich uns vorgestellt. Ich mich als Parlamentarischer Beobachter.
       Zunächst hieß es, wir sollten uns entfernen. Dann habe ich nachgefragt und
       die Polizei teilte mir auch nach Absprache mit der Betreiberfirma Uniper
       mit, dass ich mich als Beobachter auf dem Gelände frei bewegen könne.
       
       Und das ist in der Verhandlung nicht berücksichtigt worden? 
       
       Der Zeuge der Polizei hat meine Aussage bestätigt. Uniper bestreitet es
       aber.
       
       Die Betreiberfirma Uniper hat die Anzeige gegen Sie und weitere Personen
       damit begründet, dass nicht geduldet werden könne, dass die Sicherheit der
       Mitarbeiter oder die Funktionsfähigkeit von Anlagen gefährdet werden könne.
       Haben Sie Menschen oder Anlagen gefährdet? 
       
       Nein, durch meine Anwesenheit auf dem Gelände habe ich nichts und niemanden
       gefährdet.
       
       Waren noch andere Parlamentarische Beobachter:innen anwesend? 
       
       Ich war der einzige.
       
       Werden die Rechte von Parlamentarier:innen durch das Urteil
       eingeschränkt? 
       
       Man kann damit argumentieren, dass es sich ja um Privatbesitz handelt und
       eine Beobachtung deswegen nicht stattfinden kann. Bislang war es aber
       gängige Praxis, solche Proteste und die Polizeieinsätze zu begleiten und zu
       beobachten, auch wenn sie auf Privatgelände stattfanden. Etwa im Hambacher
       Forst aber auch bei Aktionen an Tagebauen. Das war in der Vergangenheit
       hilfreich für beide Seiten. So konnten Missverständnisse vor Ort entschärft
       werden. Es war das erste Mal, dass es eine Verurteilung in dieser Form gab.
       
       Findet hier Einschüchterung statt? 
       
       Man kann das so werten. Und das muss man diskutieren im Kontext der Politik
       in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerpräsidenten und
       Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet. Laschet hat immer auf die Karte der
       fossilen Energiekonzerne gesetzt und schränkt jetzt mit einem rigiden
       Polizeigesetz die Rechte von Protestierenden ein. Ich persönlich lasse mich
       jedenfalls nicht einschüchtern, sondern werde als Parlamentarischer
       Beobachter weiterhin Proteste begleiten.
       
       Aber Ihre Verurteilung basierte doch nicht auf dem geplanten
       Versammlungsgesetz in NRW, das massive Einschnitte, unter anderem ein
       Militanzverbot und das Tragen von uniform-ähnlicher Kleidung, vorsieht. 
       
       Das stimmt. Aber es gehört mit in den politischen Kontext, den Kampf um
       Klimaschutz und die drohende Kriminalisierung der Klimabewegung.
       
       War das Urteil politisch motiviert? 
       
       In der Verhandlung wurde sehr deutlich, dass zumindest die
       Staatsanwaltschaft eine politische Agenda verfolgte. Und die ist ja nicht
       unabhängig, sondern dem nordrhein-westfälischen Justizministerium
       unterstellt.
       
       Welche Folgen kann das Urteil haben? 
       
       Die große Gefahr ist, dass parlamentarische und journalistische Beobachtung
       in Zukunft stark eingeschränkt werden könnte. Denn viele Orte – Stadien,
       Supermärkte, aber auch Tagebaue – sind nicht mehr in öffentlicher, sondern
       in privater Hand. Diese Grauzone muss beseitigt werden und die
       parlamentarische Beobachtung im Versammlungsgesetz festgeschrieben werden.
       
       12 Aug 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Anna Lehmann
       
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