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       # taz.de -- Hamburgs Konzept gegen Jugendgewalt: Für wen Datenschutz nicht gilt
       
       > Nach dem eskalierten Konflikt zwischen Schülern und einem Polizisten
       > wussten Medien viel Persönliches über ein Kind. Datenschützer kritisieren
       > das.
       
   IMG Bild: Nach einer Auseinandersetzung mit einem Schulpolizisten wurden elf Schüler beurlaubt
       
       Hamburg taz | Nach der zum Teil handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen
       Schülern und einem Cop4U-Polizisten vor der Ida-Ehre-Schule im Hamburger
       Stadtteil Eimsbüttel hat es offenbar Suspendierungen gehagelt. Gleich elf
       Schüler wurden durch die Schulleitung „vorläufig“ beurlaubt, das geht aus
       der Antwort auf eine [1][Anfrage der Linksfraktion] hervor. Wie berichtet,
       hatte der Elternrat kritisiert, dass Schüler „auf Anweisung der Behörde“
       suspendiert worden seien, ohne zuvor gehört zu werden.
       
       Eine vorläufige Beurlaubung dauert laut Schulgesetz bis zu zehn Tage. Sie
       soll sogar Schüler treffen, die die Auseinandersetzung nur gefilmt hatten.
       Schulbehördensprecher Peter Albrecht sagte der taz, alle Schüler, die den
       Anweisungen der Lehrer an jenem Nachmittag umgehend Folge geleistet hätten,
       seien „nicht suspendiert worden“. An der Nachbarschule sei nur der Schüler
       beurlaubt worden, „von dem der Vorfall ausging“.
       
       Die Rede ist von einem 13-Jährigen, der auf einem [2][vom NDR
       veröffentlichen Video zappelnd unter dem Schulpolizisten] liegt. Er soll
       sich laut Polizei zuvor geweigert haben, seine Hände zu zeigen, weswegen
       der Cop4U ihn fixierte und zu Boden brachte. Dort bekam der Beamte wohl
       auch Tritte von umstehenden Schülern an den behelmten Kopf.
       
       Über den zu Boden Gebrachten hieß es unter anderem, er sei „Intensivtäter“
       und „verhaltensauffällig“ und vom benachbarten Gymnasium einst suspendiert
       worden. Die Bild gab sogar an, die „Gewaltakte“ dieses Kindes zu haben,
       mehrere Blätter nannten den Namen der Schule, die der Junge heute besucht.
       Die Zeitungen berichteten, dass ein Verwandter des Kindes vor Gericht stehe
       und dass sie wüssten, in welcher Jugendeinrichtung es lebe.
       
       Es stellt sich die Frage, ob Polizei und Schulbehörde in ihrer Pressearbeit
       angemessen Zurückhaltung übten, da es hier um Kinder geht. Die
       Polizeimitteilung „Schüler greifen Polizei-Beamten in Hamburg-Eimsbüttel
       an“ vom 19. August bot den Ausgangsstoff für zahlreiche Berichte. Der Junge
       sei der Polizei „bereits bekannt“, stand darin.
       
       Polizeisprecherin Sandra Levgrün sagt, es gab die Pressemitteilung, weil
       hier ein „öffentliches Interesse“ vermutet wurde. Es finde bei der
       Pressearbeit immer eine Einzelfallprüfung statt „unter Berücksichtigung des
       besonderen schutzwürdigen Interesses von minderjährigen Beteiligten“.
       
       ## Kinder unter 14 auf „Obachtliste“
       
       Dennoch besteht in Hamburg seit 2011 [3][eine „Obachtliste“, auch
       Ampeldatei] genannt, die sehr umstritten ist. Auf ihr werden aktuell 159
       junge Menschen unter 21 Jahren geführt, die durch eine Straftat auffielen
       und bei der die Annahme besteht, dass sie weitere begehen. In diese Datei
       speisen [4][Jugendhilfe], Schulbehörde, Staatsanwaltschaft,
       Jugendgerichtshilfe und Polizei Daten ein und erzeugen damit in ihren
       Handlungsfeldern eine der drei Farben Rot, Gelb, Grün.
       
       Zurzeit sind auch sechs Kinder unter 14 Jahren in dieser Datei, die die
       Polizei koordiniert. Zugriffsberechtigt sind etwa 32 Personen. Die Sache
       soll auch abschrecken. „Ich kann in die Liste hineinschauen, die die
       Polizei angelegt hat und immer aktualisiert“, schrieb zum Beispiel ein
       Mitarbeiter der Gewaltpräventionsstelle der Schulbehörde 2019 [5][in einem
       Blog].
       
       Nur hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte von Anfang an starke
       Bauchschmerzen mit dem Verfahren, das schrieb er [6][2013 in seinem 24.
       Tätigkeitsbericht]. Denn erfasst wird dort die Wertung, zu den
       strafrechtlich auffälligsten Gewalttätern unter 21 Jahre zu gehören, und
       das Merkmal „Intensivtäter“. Und neben diesen in die Vergangenheit
       gerichteten, aber gleichwohl „höchst sensiblen“ Wertungen, werde in der
       Datei zugleich eine Prognose in die Zukunft vorgenommen und mit jeder neuen
       Ampelfarbe wieder eine Wertung getroffen. Die Daten hätten folglich einen
       „hohen Schutzbedarf“. Statt der Polizei, so empfahl er dringend, sollte die
       Sozialbehörde das Verfahren koordinieren.
       
       Die taz nahm die jüngsten Medienberichte über ein Kind zum Anlass, beim
       Datenschutzbeauftragten nachzuhaken, ob die damalige Kritik noch aktuell
       sei. Die Antwort ist ja. Trotz intensiver Erörterung mit Polizei und
       Innenbehörde seien die im 24. Tätigkeitsbericht aufgeführten Mängel „nicht
       beseitigt“, sagt Sprecher Martin Schemm. Man habe die Sache zuletzt 2016
       überpüft und sich nicht angenähert, vor allem bei der Einschätzung des
       „Schutzbedarfs“. Läge die Koordinierung bei der Sozialbehörde, wäre dies
       „datenschutzrechtlich unkritischer“.
       
       Die Sozialbehörde selbst sagt, sie habe kein Problem damit, dass die
       Polizei die Sache koordiniere. Die Innenbehörde sagt, der Schutzbedarf der
       Ampeldaten sei ihrer Einschätzung nach als „normal“ zu bewerten. Sie sehe
       im Gegensatz zum Datenschützer also keinen „hohen Schutzbedarf“.
       
       Wie aus zwei Briefen von Eltern der Ida-Ehre-Schule hervorgeht, die der taz
       anonymisiert vorliegen, sehen diese auch ihre Kinder zu wenig geschützt und
       stigmatisiert. Zum Beispiel weil unterstellt wurde, dass das Filmen mit
       Handy die Situation eskalierte. Dabei könnte eine bildliche Dokumentation
       sehr wichtig sein.
       
       ## „Spontane und reflexhafte Vorverurteilung“
       
       Schulsenator Ties Rabe (SPD) hatte in einem Pressestatement „Konsequenz und
       Härte“ angekündigt und das Verhalten der Jugendlichen verurteilt. Die
       Schulpolitikerin Sabine Boeddinghaus (Die Linke) nennt das nun eine
       „spontane und reflexhafte Vorverurteilung“, mit der Rabe nach dem
       „Top-Down-Prinzip“ Druck ausübe. „Natürlich ist Gewalt nicht das Mittel der
       Wahl und muss geahndet werden“, sagt sie. Sie hinterfrage aber diese
       Suspendierungen. Obwohl bekannt sei, dass nur ein Teil der Schüler von der
       Ida-Ehre-Schule kam, konzentrierten sich „alle Maßnahmen auf diese
       Stadtteilschule mit ausgeprägtem politischem Profil“.
       
       Boeddinghaus will nun das gesamte Konzept „Handeln gegen Jugendgewalt“, zu
       dem auch Cop4U und Obachtslisten gehören, überprüft und mindestens
       überarbeitet wissen, damit „das Primat der Pädagogik gehört“.
       
       3 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76950/macht_die_schulbehoerde_polizeiarbeit_fragen_zum_konflikt_zwischen_cop4u_und_minderjaehrigen_hamburger_innen.pdf
   DIR [2] https://www.ardmediathek.de/video/hamburg-journal/hamburg-journal-oder-23-08-2021/ndr-hamburg/Y3JpZDovL25kci5kZS83MDY5N2FjNi0wNDM5LTRkYmMtOTU5MC1kMGVmNjM0YmExY2Q/
   DIR [3] https://www.hamburg.de/handeln-gegen-jugendgewalt/4340296/obachtverfahren-fallkonferenzen/
   DIR [4] https://www.dijuf.de/files/downloads/2014/Dokumentation%20BuFo%202014/Vortraege%20und%20Foren/Forum%202_Siemering_Praesentation.pdf
   DIR [5] http://blog.pfennigschmidt.net/obachtverfahren-intensivtaeter-hamburg/
   DIR [6] https://datenschutz-hamburg.de/taetigkeitsberichte/TB-D-2012-2013/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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