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       # taz.de -- Vorwürfe gegen Schweinehalter: Ökosiegel trotz Bioskandal
       
       > Ein Schweinehalter in Niedersachsen soll konventionelles Fleisch als
       > Bio-Ware verkauft haben. Bioland schloss ihn aus. Dennoch darf er
       > weitermachen.
       
   IMG Bild: Künftiges Biofleisch auf der Wiese – hier nicht von dem betreffenden Hof in Niedersachsen
       
       Berlin taz | Ein vom Ökobauernverband Bioland wegen schwerwiegender
       Verstöße gegen das Öko-Recht ausgeschlossener Schweinehalter darf immer
       noch Ware mit dem EU-Biosiegel verkaufen. Dem Inhaber des Betriebs im Dorf
       Zargleben im niedersächsischen Wendland gehören mindestens zwei weitere
       Firmen, die auch drei Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den
       Landwirt biozertifiziert waren. Auch der Hof selber darf nach wie vor
       Getreide und andere pflanzliche Erzeugnisse als [1][Ökoprodukte]
       vermarkten. Die Bescheinigungen liegen der taz vor.
       
       Die Vorwürfe gegen den Landwirt – einen Pionier der Bio-Schweinehaltung –
       sind so gravierend, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein
       Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Dem Bauern werde vorgeworfen, „dass
       er Schweine geschlachtet habe ohne Fleischbeschau und dass er Fleisch als
       bio verkauft haben soll, obwohl es die Biovorschriften nicht erfüllt, weil
       möglicherweise ein unzulässiger Medikamenteneinsatz erfolgte“, sagte
       Staatsanwalt Thorsten Stein der taz. Die Schweine sollten auch im
       Ökolandbau verbotene Futtermittel bekommen haben. Am 5. Mai durchsuchten
       laut der Elbe-Jeetzel-Zeitung 40 Polizisten den Hof und einen Bioladen.
       
       „Nach aktuellen Erkenntnissen bestätigen sich schwerwiegende Vorwürfe gegen
       den Betriebsinhaber“, teilte Bioland der taz mit. Daher habe ihm der
       Verband sein Zertifikat für alle Warenarten entzogen. Mitte Juni habe man
       dann „für alle weiteren landwirtschaftlichen Bioland-Betriebe mit
       Beteiligung des Betriebsleiters die ordentliche Kündigung ausgesprochen“.
       
       Denn die Vorwürfe lassen an seiner Zuverlässigkeit als Bio-Unternehmer
       zweifeln. Sollte er auch andere Produkte aus konventioneller Erzeugung als
       bio vermarkten und sollte das erst später entdeckt werden, wäre der Schaden
       an der Glaubwürdigkeit von Bioland im Speziellen und der Biobranche im
       Allgemeinen kaum noch zu beheben.
       
       Doch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und
       Lebensmittelsicherheit (Laves) sieht bisher keine Veranlassung, den
       mutmaßlichen Betrüger zumindest vorläufig vom Bio-Markt auszuschließen. Man
       habe Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten auf dem Hof nur von der
       Staatsanwaltschaft bekommen, und die ließen lediglich zu, das Biozertifikat
       für tierische Produkte zu entziehen, schrieb das Amt der taz.
       
       ## Angst vor einer Klage
       
       Laut Laves wäre es „unverhältnismäßig“, alle anderen Unternehmen, an denen
       er beteiligt ist, aber in denen er „nicht unbedingt alleinverantwortlich
       tätig ist“, zu sperren, ohne dass auch in diesen Betrieben „konkrete
       Rechtsverstöße bewiesen werden können“. Offenbar hat das Laves Angst, vor
       dem Verwaltungsgericht zu unterliegen, wenn der Unternehmer gegen eine
       Sperre klagen sollte. Solche Verfahren machen den zuständigen, oft
       überlasteten Amtsabteilungen auch besonders viel Arbeit.
       
       Allerdings ist der Beschuldigte bei einer betroffenen Gesellschaft
       bürgerlichen Rechts einer von nur zwei Eigentümern – gegen seinen Willen
       kann dort nichts passieren. Eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung darf
       er als Geschäftsführer allein vertreten. Die Vorwürfe sind so gut bewiesen,
       dass Bioland seinen Firmen kündigen und das Laves dem Hof des Bauern das
       Biosiegel für Tiere vorläufig sperren konnte.
       
       Artikel 30 der [2][EU-Ökoverordnung 834/2007] schreibt bei schwerwiegenden
       Verstößen ausdrücklich vor, „dem betreffenden Unternehmer“ die Bio-Lizenz
       allgemein zu entziehen. Es geht also nicht nur um einzelne Unternehmen,
       sondern alle Firmen des Betreffenden. Das Laves sieht die Verantwortung
       auch bei den privaten Öko-Kontrollstellen, die mit Zulassung der Behörden
       die Biobetriebe überprüfen. Sie „können und müssen“ das Zertifikat
       aussetzen, wenn die Verstöße das angemessen erscheinen ließen. Doch die
       Kontrollstellen fürchten meist Schadenersatzforderungen, wenn nicht das
       zuständige Amt gleichzeitig den Entzug des Zertifikats anordnet.
       
       29 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Agraratlas-und-Ernaehrungsreport/!5561158
   DIR [2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32007R0834&from=DE
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jost Maurin
       
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