# taz.de -- BGH bestätigt lebenlange Haftstrafe: Zschäpes „hohes Tatinteresse“
> Auch der Bundesgerichtshof hält Beate Zschäpe für eine „Mittäterin“ der
> NSU-Morde. Die Richter haben deshalb die lebenslange Haftstrafe
> bestätigt.
IMG Bild: Beate Zschäpe
Freiburg taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat [1][die Revision von Beate
Zschäpe] gegen ihre Verurteilung als Mittäterin der zehn NSU-Morde
verworfen. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig, die vom
Oberlandesgericht (OLG) München [2][im Juli 2018 verhängt] worden war.
Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den
Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen
Kleingewerbetreibenden), zwei Sprengstoffanschläge in Köln und 15
Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund. Die
NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich 2011 selbst.
Die heute 46-jährige Zschäpe hatte zwar keinen der Morde und Raubüberfälle
selbst begangen. Doch schon der damalige Generalbundesanwalt Harald Range
klagte Zschäpe 2012 als „Mittäterin“ der Morde an. Sie sei nicht nur
Gehilfin von Mundlos und Böhnhardt gewesen.
Das [3][OLG München verurteilte Zschäpe] nach einem fünfjährigen Prozess
dann auch als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle zu lebenslanger
Freiheitsstrafe und stellte eine „besondere Schwere der Schuld“ fest. Das
heißt, Zschäpe hat höchstwahrscheinlich keine Chance, bereits nach 15
Jahren entlassen zu werden.
## „Maßgeblich“ an der Planung der Taten beteiligt gewesen
Der Staatsschutzsenat des BGH wertete Zschäpes Rechtsmittel als
„offensichtlich unbegründet“. Die Revision konnte daher ohne mündliche
Verhandlung abgelehnt werden. Es genügte ein einstimmiger schriftlicher
Beschluss des fünfköpfigen BGH-Senats, der an diesem Donnerstag
veröffentlicht wurde.
Auch in der Revision ging es zentral um die Frage, ob Zschäpe wegen
Mittäterschaft oder nur wegen Beihilfe zu verurteilen ist. Der BGH teilte
nun im Ergebnis die Auffassung des OLG, dass Zschäpe Mittäterin war. Eine
„Gesamtbetrachtung“ ergebe, dass sie „gewichtige Tatbeiträge“ geleistet und
ein „hohes Tatinteresse“ hatte.
Anwesenheit am Tatort sei nach ständiger BGH-Rechtsprechung nicht
erforderlich. Zschäpe habe sich zum einen „maßgeblich“ an der Planung der
Taten beteiligt, so der BGH, sowie das Leben im Untergrund getarnt. Vor
allem aber habe sie die Taten durch ihre Zusage psychisch unterstützt, am
Ende der Mordserie das vorbereitete Bekenner-Video zu verschicken.
Der Zweck der gesamten Deliktserie „stand und fiel“ mit dieser Zusage
Zschäpes, so der BGH. Zschäpes Tatbeiträge waren daher für Mundlos und
Böhnhardt „sinnstiftend“, heißt es in dem 31-seitigen BGH-Beschluss. Dass
die NSU-Tatbekennung zu der Mordserie erst am Ende erfolgt, sollte die
Gesellschaft besonders stark destabilisieren.
## Revisionen abgelehnt
Die Tatmotivation Zschäpes sei ebenso hoch gewesen wie die von Mundlos und
Böhnhardt. Auch sie wollte die migrantischen Opfergruppen einschüchtern, um
sie zur Auswanderung zu bewegen, stellte der BGH fest. Ihr Fernziel sei
ebenfalls eine „nationalsozialistisch-völkische“ Herrschaftsordnung
gewesen.
Abgelehnt hat der BGH auch die Revisionen der vom OLG München als
Terror-Helfer verurteilten Ralf Wohlleben (10 Jahre Freiheitsstrafe) und
Thomas Gerlach (3 Jahre). Hier verzichtete der BGH sogar auf jede
Begründung.
Nur im Fall von André Eminger wird es am 2. Dezember in Karlsruhe eine
mündliche Verhandlung geben. Weil hier die Bundesanwaltschaft Revision
gegen das unerwartet milde Urteil für Eminger (2,5 Jahre) eingelegt hatte,
muss der BGH laut Strafprozessordnung öffentlich verhandeln.
Dabei wird auch über Emingers eigene Revision gegen das OLG-Urteil
entschieden. Bei Eminger, der ein enger Freund des NSU-Trios war, ist
entscheidend, ab wann er von welchen Taten wusste. Der BGH will sein Urteil
im Fall Eminger voraussichtlich am 15. Dezember verkünden.
19 Aug 2021
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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