URI:
       # taz.de -- BGH bestätigt lebenlange Haftstrafe: Zschäpes „hohes Tatinteresse“
       
       > Auch der Bundesgerichtshof hält Beate Zschäpe für eine „Mittäterin“ der
       > NSU-Morde. Die Richter haben deshalb die lebenslange Haftstrafe
       > bestätigt.
       
   IMG Bild: Beate Zschäpe
       
       Freiburg taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat [1][die Revision von Beate
       Zschäpe] gegen ihre Verurteilung als Mittäterin der zehn NSU-Morde
       verworfen. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig, die vom
       Oberlandesgericht (OLG) München [2][im Juli 2018 verhängt] worden war.
       
       Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den
       Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen
       Kleingewerbetreibenden), zwei Sprengstoffanschläge in Köln und 15
       Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund. Die
       NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich 2011 selbst.
       
       Die heute 46-jährige Zschäpe hatte zwar keinen der Morde und Raubüberfälle
       selbst begangen. Doch schon der damalige Generalbundesanwalt Harald Range
       klagte Zschäpe 2012 als „Mittäterin“ der Morde an. Sie sei nicht nur
       Gehilfin von Mundlos und Böhnhardt gewesen.
       
       Das [3][OLG München verurteilte Zschäpe] nach einem fünfjährigen Prozess
       dann auch als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle zu lebenslanger
       Freiheitsstrafe und stellte eine „besondere Schwere der Schuld“ fest. Das
       heißt, Zschäpe hat höchstwahrscheinlich keine Chance, bereits nach 15
       Jahren entlassen zu werden.
       
       ## „Maßgeblich“ an der Planung der Taten beteiligt gewesen
       
       Der Staatsschutzsenat des BGH wertete Zschäpes Rechtsmittel als
       „offensichtlich unbegründet“. Die Revision konnte daher ohne mündliche
       Verhandlung abgelehnt werden. Es genügte ein einstimmiger schriftlicher
       Beschluss des fünfköpfigen BGH-Senats, der an diesem Donnerstag
       veröffentlicht wurde.
       
       Auch in der Revision ging es zentral um die Frage, ob Zschäpe wegen
       Mittäterschaft oder nur wegen Beihilfe zu verurteilen ist. Der BGH teilte
       nun im Ergebnis die Auffassung des OLG, dass Zschäpe Mittäterin war. Eine
       „Gesamtbetrachtung“ ergebe, dass sie „gewichtige Tatbeiträge“ geleistet und
       ein „hohes Tatinteresse“ hatte.
       
       Anwesenheit am Tatort sei nach ständiger BGH-Rechtsprechung nicht
       erforderlich. Zschäpe habe sich zum einen „maßgeblich“ an der Planung der
       Taten beteiligt, so der BGH, sowie das Leben im Untergrund getarnt. Vor
       allem aber habe sie die Taten durch ihre Zusage psychisch unterstützt, am
       Ende der Mordserie das vorbereitete Bekenner-Video zu verschicken.
       
       Der Zweck der gesamten Deliktserie „stand und fiel“ mit dieser Zusage
       Zschäpes, so der BGH. Zschäpes Tatbeiträge waren daher für Mundlos und
       Böhnhardt „sinnstiftend“, heißt es in dem 31-seitigen BGH-Beschluss. Dass
       die NSU-Tatbekennung zu der Mordserie erst am Ende erfolgt, sollte die
       Gesellschaft besonders stark destabilisieren.
       
       ## Revisionen abgelehnt
       
       Die Tatmotivation Zschäpes sei ebenso hoch gewesen wie die von Mundlos und
       Böhnhardt. Auch sie wollte die migrantischen Opfergruppen einschüchtern, um
       sie zur Auswanderung zu bewegen, stellte der BGH fest. Ihr Fernziel sei
       ebenfalls eine „nationalsozialistisch-völkische“ Herrschaftsordnung
       gewesen.
       
       Abgelehnt hat der BGH auch die Revisionen der vom OLG München als
       Terror-Helfer verurteilten Ralf Wohlleben (10 Jahre Freiheitsstrafe) und
       Thomas Gerlach (3 Jahre). Hier verzichtete der BGH sogar auf jede
       Begründung.
       
       Nur im Fall von André Eminger wird es am 2. Dezember in Karlsruhe eine
       mündliche Verhandlung geben. Weil hier die Bundesanwaltschaft Revision
       gegen das unerwartet milde Urteil für Eminger (2,5 Jahre) eingelegt hatte,
       muss der BGH laut Strafprozessordnung öffentlich verhandeln.
       
       Dabei wird auch über Emingers eigene Revision gegen das OLG-Urteil
       entschieden. Bei Eminger, der ein enger Freund des NSU-Trios war, ist
       entscheidend, ab wann er von welchen Taten wusste. Der BGH will sein Urteil
       im Fall Eminger voraussichtlich am 15. Dezember verkünden.
       
       19 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Beate-Zschaepe-legt-Revision-ein/!5688671
   DIR [2] /Urteil-im-NSU-Prozess/!5521706
   DIR [3] /Analyse-der-NSU-Urteilsgruende/!5678676
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Rechter Terror
   DIR NSU-Prozess
   DIR Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
   DIR Rechtsextremismus
   DIR Schwerpunkt Rechter Terror
   DIR Zschäpe
   DIR Rechtsextremismus
   DIR Schwerpunkt Rechter Terror
   DIR Schwerpunkt Rechter Terror
   DIR Grüne Hessen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Rechtsterroristin Beate Zschäpe: Mit Beschwerde gescheitert
       
       Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist gescheitert. Sie hatte
       Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes eingelegt.
       
   DIR Verfassungsbeschwerde eingelegt: Zschäpe geht gegen NSU-Urteil vor
       
       Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Beate Zschäpe bestätigt. Die
       NSU-Terroristin legt dagegen nun eine Verfassungsbeschwerde ein.
       
   DIR Rechtskräftige NSU-Urteile: Zu früh für einen Schlussstrich
       
       In die Erleichterung über die rechtskräftigen NSU-Urteile mischt sich ein
       bitteres Fazit. Zu viele Fragen und die Dimension des NSU sind ungeklärt.
       
   DIR Reaktionen auf BGH-Urteil zum NSU: „Es wurde Zeit“
       
       Die NSU-Urteile sind rechtskräftig. Während die Verteidiger verbittert
       reagieren, sind die Betroffenen erleichtert – und fordern weitere
       Ermittlungen.
       
   DIR NSU-Entscheidung von Bundesgerichtshof: Helfer muss zittern
       
       Am Donnerstag könnte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen André Eminger
       kippen. Die Bundesanwaltschaft drängt auf eine höhere Strafe.
       
   DIR Künstlerin über NSU-Aufarbeitung: „Männer mit schlechtem Gedächtnis“
       
       In der Hamburger Ausstellung „Rechtsradikale Realitäten“ zeigt Katharina
       Kohl Porträts von Menschen, die an den NSU-Ermittlungen beteiligt waren.
       
   DIR Offenlegung der NSU-Akten: Sture grüne Beamtenlogik
       
       Die hessischen Grünen blockieren die Offenlegung der NSU-Akten. Damit
       konterkarieren sie das, wofür die Grünen anderswo stehen.