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       # taz.de -- Dienste beobachten Journalist*innen: Kein Einzelfall
       
       > Tim Mönch ist professioneller Fotojournalist. Sächsische Staatsschützer
       > sammeln trotzdem Daten über ihn – weil sie ihn als Linksextremisten
       > sehen.
       
   IMG Bild: Fotoreporter auf einer Demo – Auch Tim Mönch war klar als Fotojournalist zu erkennen
       
       Am 14. Dezember 2019 tut Tim Mönch das, was Fotojournalisten tun. Mönch,
       [1][dessen Fotos bereits in der taz], im Spiegel und beim ARD-Magazin
       „Monitor“ gezeigt wurden, fotografiert einen rechten „Zeitzeugenvortrag“ im
       sächsischen Leubsdorf. Das Foto des anwesenden Chemnitzer Stadtrats Robert
       Andres (ProChemnitz) veröffentlicht er auf seinem Twitter-Profil. Andres
       ist als Stadtrat eine Person des öffentlichen Lebens. Eine Veröffentlichung
       also rechtlich zulässig.
       
       Geregelt wird dies in Paragraf 23 des Kunsturhebergesetzes. Demnach dürfen
       Personen der Zeitgeschichte, so auch Politiker, fotografiert und diese
       Bilder veröffentlicht werden. „Ich bin mit der Veröffentlichung also völlig
       im Rechtsrahmen dessen geblieben, was ich als Journalist darf. Auch habe
       ich keine Fotos anderer Teilnehmer veröffentlicht“, sagt Mönch der taz.
       
       Auch vor Ort sei alles regulär abgelaufen, sagt Mönch. „Ich war als
       Journalist zu allen Zeiten erkennbar. Die Beamten haben meinen
       Presseausweis kontrolliert.“ Trotzdem speichert der sächsische
       Verfassungsschutz diese journalistische Tätigkeit in seinen Akten, welche
       der taz vorliegen. Dort steht auch, dass Mönch einige Jahre zuvor linke
       Demos besucht habe.
       
       Das Speichern der Daten von Berufsgeheimnisträgern ist rechtlich nicht
       zulässig, zudem genießen Journalist*innen auch durch die
       verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit besonderen Schutz.
       
       ## Als Extremist unterwegs
       
       Dass Mönch jedoch in Leubsdorf als Journalist tätig war, will die Behörde
       nicht anerkennen. Grund für die Speicherung soll vielmehr sein, dass Mönch
       in den Jahren 2015 und 2016 an einer Demonstration teilgenommen habe, die
       „jeweils einen linksextremistischen Charakter aufwiesen“, wie es in der
       Antwort des sächsischen Verfassungsschutzes an Mönchs Anwältin heißt.
       Mithin verstoße die Datenspeicherung auch nicht gegen geltendes Recht, da
       Mönch auch beim Fotografieren der Teilnehmer*innen des
       „Zeitzeugenvortrages“ als Linksextremist gehandelt habe.
       
       Mönch erfährt davon erst, als er beim sächsischen Datenschutzbeauftragten
       ein Auskunftsgesuch darüber stellt, was die Behörde über ihn gespeichert
       hat.
       
       Mönch beantragt schließlich mit Hilfe seiner Anwältin, dass diese Daten
       gelöscht werden. Der Verfassungsschutz gibt dem statt. Dass Mönchs Daten
       rechtswidrig gespeichert wurden, will der Verfassungsschutz dagegen nicht
       anerkennen: „Die Art von Recherchetätigkeit über den politische Gegner
       stellt eine typische Handlungsweise von Linksextremisten“, heißt es in
       einem Schreiben des sächsischen Verfassungsschutzes an Mönchs Anwältin.
       Eine Datenspeicherung sei damit rechtmäßig.
       
       Der Verfassungsschutz teilt Mönchs Anwältin Kristin Pietrzyk lediglich mit,
       dass die Daten nicht mehr benötigt würden. Mönch widerspricht diesem
       Vorgehen, auch wegen fragwürdiger Quellen. Denn dass Mönch überhaupt beim
       Fotografieren als Linksextremist gehandelt habe, begründet der
       Verfassungsschutz mit der Nennung Mönchs in einem Artikel auf der
       rechtsextremen Webseite „Einprozent“.
       
       ## Von Rechten diktiert
       
       „Zugespitzt bedeutet dies, dass das Landesamt bei der Prüfung, ob
       Datenspeicherungen erfolgen dürfen, keine eigene Prüfung vorgenommen,
       sondern sie sich von Rechtsextremisten hat diktieren lassen“, heißt es im
       Widerspruchsschreiben von Anwältin Pietrzyk.
       
       Der Verfassungsschutz weist dies in einem weiteren Schreiben zurück, Mönch
       sei bereits vor jenen Ereignissen erfasst worden. Auf Nachfrage der taz zu
       diesem Fall entgegnet eine Sprecherin der Behörde, dass sie aus
       datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu Einzelpersonen machen
       werde.
       
       Dabei ist der Fall Mönch kein Einzelfall. „Immer wieder geraten
       Journalist*innen auf fragwürdiger rechtlicher Grundlagen ins Visier des
       Verfassungsschutzes und anderer Sicherheitsbehörden“, so Monique Hofmann,
       Vertreterin der Deutschen Journalisten Union (DJU), gegenüber taz.
       
       [2][Zuletzt geriet die Fotojournalistin Marily Stroux ins Visier des
       Verfassungsschutzes.] Auch ihre Daten musste der Hamburger
       Verfassungsschutz schließlich löschen. 2013 klagte ein Göttinger Journalist
       erfolgreich gegen die rechtswidrige Speicherung von Informationen. Der
       sächsische Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann von den Grünen sieht im
       Fall Mönch einen deutlichen Rechtsbruch: „Ein solches Vorgehen ist ein
       erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit.“
       
       ## Banale Zitate
       
       Der sächsische Verfassungsschutz geriet schon im Juni dieses Jahres in die
       Kritik, weil er rechtswidrig Daten sächsischer Landtagsabgeordneter
       gespeichert hat. Betroffen waren etwa der sächsische SPD-Vorsitzende Martin
       Dulig oder der linke Landtagsabgeordnete Marco Böhme. Gespeichert wurden
       banale Zitate über das Benennen rechtsextremistischer Zustände in Sachsen.
       
       Lippmann, der ebenfalls betroffen ist, sagt: „Das Landesamt für
       Verfassungsschutz arbeitet seit Jahren mit einem Datenbanksystem, welches
       weder eine Relevanzprüfung der gespeicherten Daten, noch automatisierte
       Löschfristen vorsah. Aus rechtsstaatlicher Sicht hätte eine solche
       Datenbank nie ans Netz gehen dürfen.“ Die Speicherpraxis des sächsischen
       Verfassungsschutzes müsse auf rechtsstaatliche Füße gestellt werden. Es sei
       nicht hinnehmbar, dass ein Inlandsgeheimdienst fernab von Recht und Gesetz
       offenbar alles Mögliche speichere und dabei weder vor Abgeordneten noch vor
       Journalistinnen und Journalisten Halt mache, so Lippmann.
       
       Der Verfassungsschutzämter soll allerdings künftig noch viel
       weitreichendere Kompetenzen erhalten. Nach der im Juni vom Bundestag
       beschlossenen Verfassungsschutzrechts-Novelle sollen demnach auch
       Journalist*innen überwacht werden dürfen.
       
       So erlaubt das neue Verfassungsschutz-Recht [3][sogenannte Quellen-TKÜ
       plus.] Diese Telekommunikationsüberwachung ermöglicht den Zugriff auf
       laufende Kommunikation mittels Schadsoftware. Journalistenverbände sehen
       hier vor allem den Quellenschutz gefährdet. „Was wir eigentlich gebraucht
       hätten, um den Fehlentwicklungen beim Verfassungsschutz entgegenzuwirken,
       wäre die Schaffung wirksamer Kontroll- und Transparenzmechanismen für die
       Arbeit des Verfassungsschutzes gewesen“, so Monique Hofmann von der DJU.
       
       ## Wie bei G20
       
       Ein Kontrollorgan für den Verfassungsschutz existiere nicht, für
       Speicherung und Überwachungsvorgange sei kein richterlicher Beschluss
       notwendig. Die betroffenen Journalist*innen würden so stigmatisiert und
       kriminalisiert, sagt Hofmann. Im schlimmsten Fall würden sie daran
       gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen.
       
       Die Folgen wurden beim G20-Gipfel in Hamburg 2017 sichtbar. 32
       Medienschaffenden war vor dem Gipfel die Akkreditierung entzogen worden.
       Dass diese Maßnahme rechtswidrig war, hat das Berliner Verwaltungsgericht
       erst zwei Jahre später festgestellt. Wehren können sich betroffene
       Journalist*innen oft nur auf dem langwierigen Klageweg.
       
       Auch der Fotojournalist Tim Mönch sagt zu seinem Fall: „Wahrscheinlich wird
       das noch Jahre dauern“.
       
       30 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /MDR-Diskussion-in-Chemnitz/!5615524
   DIR [2] /Verfassungsschutz-muss-Daten-loeschen/!5705423
   DIR [3] /Groko-beschliesst-Ueberwachungsgesetze/!5773411
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jessica Ramczik
       
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