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       # taz.de -- Karlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag: Kein Selbstbedienungsladen
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von einzelnen Bundesländern
       > auf ARD und ZDF eingeschränkt. Doch Kontrollmöglichkeiten bleiben.
       
   IMG Bild: Aushängeschild der öffentlich-rechtlichen Sender: die Nachrichten (hier die ARD-Tagesthemen)
       
       Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Schutzpatron. Seit Jahrzehnten
       hält das Bundesverfassungsgericht seine Hand über ARD, ZDF und
       Deutschlandradio. Obwohl die öffentlich-rechtlichen Sender im Grundgesetz
       nicht einmal erwähnt sind, haben die Verfassungsrichter:innen ihnen
       in vielen Urteilen eine Existenz- und Entwicklungsgarantie zugesichert.
       
       Auch in der aktuellen Entscheidung geht es um diesen Schutz. Die
       Rundfunkfinanzierung, die über Staatsverträge der Länder geregelt wird,
       darf von der Politik nicht dazu genutzt werden, auf Inhalte und Strukturen
       der Sender Einfluss zu nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt
       erneut bekräftigt und entsprechende Versuche von Sachsen-Anhalt
       zurückgewiesen. [1][Der Rundfunkbeitrag wird nun erhöht.]
       
       Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Sender keine Selbstbedienungsläden,
       in denen auf Kosten der Beitragszahler:innen beliebig viel Geld
       ausgegeben werden kann. Die Sender können zwar ihren Bedarf anmelden, ob
       dieser gerechtfertigt ist, entscheidet aber die unabhängige KEF-Kommission.
       Und diese Kommission ist durchaus streng. Sie genehmigt längst nicht alle
       Wünsche und verlangt oft sogar Einsparungen.
       
       Dennoch ist die Diskussion legitim, ob Strukturen der
       öffentlich-rechtlichen Sender verschlankt werden können. Brauchen etwa die
       Klein-Bundesländer Bremen und Saarland eigene ARD-Anstalten, während sich
       viel größere Bundesländer wie Baden-Württemberg längst mit Nachbarn
       zusammenfanden?
       
       ## Transformation im Gange
       
       Solche Strukturreformen sind schon deshalb erforderlich, weil der
       öffentlich-rechtlich Rundfunk seine Grundversorgung in den nächsten
       Jahrzehnten immer mehr ins Internet verlagern wird – nicht nur mit Bild-
       und Ton-Berichterstattung, sondern auch mit Texten. Die Transformation ist
       längst im Gange.
       
       Das öffentlich-rechtliche System steht vor enormen Umbrüchen. Doch dass
       damit dessen demokratische Anbindung verloren geht, muss man nicht
       fürchten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun zwar die Möglichkeiten
       einzelner Länder reduziert, über die Beitragsschraube Einfluss zu nehmen.
       Selbst mit zulässigen sozialpolitischen Argumenten wie der Coronanotlage
       kann kein Bundesland mehr [2][ein individuelles Veto einlegen.] Das können
       nur alle Ländern gemeinsam tun. Diese Hürde liegt sehr, sehr hoch.
       
       Allerdings werden in der Rundfunk-Politik in den nächsten Jahren noch viele
       Staatsverträge verhandelt, beschlossen und ratifiziert werden. Den Länder
       bleibt genug Einfluss. Von den konservativen Rundfunk-Politiker:innen in
       Sachsen-Anhalt wird man noch mehr hören, als man heute denkt.
       
       5 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.tagesschau.de/eilmeldung/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-105.html
   DIR [2] https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/entscheidung-verfassungsgericht-rundfunkbeitrag-100.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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