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       # taz.de -- Grüne Politik zu Abschiebungen: Das eine sagen, das andere tun
       
       > Afghanistan gilt als unsicherstes Land der Welt. Trotzdem schieben auch
       > grün regierte Bundesländer ab – und weisen die Verantwortung von sich.
       
   IMG Bild: Sträuße für getötete Mitschülerinnen: die Sicherheitslage in Afghanistan ist dramatisch
       
       Für Grünen-Chef Robert Habeck ist die Sache klar: Weil sich nach dem Abzug
       der ausländischen Streitkräfte die Sicherheitslage in Afghanistan
       dramatisch verschärft hat, fordert er einen Abschiebestopp. Die
       Bundesregierung müsse ihre Lageeinschätzung revidieren und Abschiebungen
       aussetzen, wie es in Schweden, Finnland oder Norwegen der Fall sei.
       
       Doch die Grünen handeln nach dem Motto: In der Opposition das eine sagen,
       in der Regierung das andere tun. Nach einer taz-Umfrage wollen mehrere von
       Grünen mitregierte Bundesländer an der umstrittenen Praxis festhalten,
       Menschen in das von Krieg und Not gebeutelte Land abzuschieben. Ein
       Beispiel ist Thüringen, wo Linkspartei, SPD und Grüne in einer Koalition
       regieren.
       
       Zuständig für Abschiebungen ist dort Migrationsminister Dirk Adams (Grüne).
       „Die Sicherheitslage in Afghanistan ist nach wie vor volatil“, sagte sein
       Sprecher am Montag der taz. Thüringen schiebe ausschließlich Gefährder und
       Straftäter nach Afghanistan ab. Im Jahr 2019 habe es in Thüringen zwei
       Abschiebungen nach Afghanistan gegeben, vier im Jahr 2020 und bisher zwei
       im Jahr 2021, sagte der Sprecher. Und: „Es bleibt bei unserer
       Verfahrensweise.“ Eine bundeseinheitliche Abschiebestoppregelung sei aber
       zu begrüßen.
       
       Die Haltung der Thüringer Landesregierung ist bemerkenswert. Nicht nur die
       Grünen positionieren sich im Bund strikt gegen Abschiebungen nach
       Afghanistan. Auch SPD und Linke argumentieren mit Verweis auf die
       humanitäre Lage ähnlich. Im Moment ist es eine verbreitete Praxis in
       Deutschland, dass Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben
       werden. Den Weg dafür hatte die Große Koalition 2016 freigemacht und dazu
       ein Rücknahmeabkommen mit Afghanistan geschlossen.
       
       ## Die SPD bereut
       
       Über die Legitimität dieser Praxis wird nun wieder heftig diskutiert: Die
       Bundeswehr hat im Juni ihren fast 20 Jahre währenden Einsatz in Afghanistan
       beendet, auch die USA ziehen ihre Streitkräfte zügig aus dem Land ab.
       Parallel zu dem Abzug gingen [1][die islamistischen Taliban in die
       Offensive] und brachten mehrere Provinzen mit großer Brutalität unter ihre
       Kontrolle.
       
       CDU-Chef Armin Laschet und Innenminister Horst Seehofer (CSU) [2][wollen
       dennoch an den Abschiebungen festhalten], wohl wissend, wie das Thema an
       Stammtischen diskutiert wird. Seehofer argumentierte: „Wie will man denn
       verantworten, dass Straftäter nicht mehr in ihr Heimatland zurückgeführt
       werden können?“
       
       In der SPD sind manche heute mit der damals getroffenen GroKo-Entscheidung
       nicht mehr glücklich. „Diese Überlegung ist voll auf der
       menschenfeindlichen Linie von Populisten“, sagte SPD-Chef Norbert
       Walter-Borjans der Rheinischen Post mit Blick auf Seehofer. „Auch
       ausländische Straftäter sind Menschen. Sie verdienen ihre Strafe, aber
       niemand hat das Recht, sie in den Tod zu schicken. Sollte das drohen,
       müssen Abschiebungen gestoppt werden.“ Damit spricht Walter-Borjans den
       Kern der Debatte an. Gelten für Straftäter dieselben Menschenrechte wie für
       andere – oder nicht? Die deutsche Abschiebepraxis beantwortet diese Frage
       mit einem Jein.
       
       Die NGO Pro Asyl argumentiert bei Afghanistan mit dem sogenannten
       Non-Refoulement-Prinzip, welches Teil der Genfer Flüchtlingskonvention ist.
       Es verbietet grundsätzlich die Ausweisung, wenn Menschen Folter oder
       schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. „Diese Regel gilt universell und
       für alle“, sagte Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl.
       „Sie kann nicht für manche Leute eingeschränkt werden, weil sie sich früher
       falsch verhalten haben.“
       
       ## Was in Thüringen passiert, ist die Regel
       
       Die Grünen protestieren im Bund seit Jahren erbittert gegen die
       Abschiebungen – und sehen nun eine neue Dringlichkeit. „Die Zahl der
       zivilen Opfer hat nach dem Abzug der internationalen Truppen einen neuen
       erschreckenden Höchststand erreicht“, sagte Luise Amtsberg, die
       Flüchtlingsexpertin der Bundestagsfraktion. „Besonders Rückkehrer sind
       Gewalt und Verelendung schutzlos ausgeliefert“, betonte sie. „Unter diesen
       Umständen sind Abschiebungen nach Afghanistan schlicht
       menschenrechtswidrig.“
       
       Das Problem ist nur: Das, was in Thüringen passiert, ist die Regel. Viele
       Bundesländer, in denen Grüne mitregieren, praktizieren genau das, wogegen
       die Partei offiziell kämpft. Sie schieben ab – gegen den Willen der
       Bundespartei. Beispiel Baden-Württemberg. Die Landesregierung unter
       Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beteilige sich an
       Sammelabschiebungen nach Afghanistan, seitdem diese wieder möglich seien,
       sagte Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. „Ich würde mir
       dringend wünschen, dass sich die grün geführte Landesregierung der Haltung
       der Bundesgrünen anschließt – und die Abschiebungen stoppt.“
       
       Aber das lehnte das zuständige Migrationsministerium unter Ministerin
       Marion Gentges (CDU) am Montag ab. Die Einschätzungen des Bundes seien mit
       Blick auf die Abschiebungen maßgeblich, sagte ein Ministeriumssprecher der
       taz. „Soweit hiernach weiterhin Abschiebungen möglich sind, wird sich das
       Land Baden-Württemberg an Sammelabschiebungen des Bundes beteiligen und
       hierbei im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei den
       Chartermaßnahmen Straftäter und Gefährder zur Rückführung einplanen.“
       
       In Schleswig-Holstein regieren die Grünen zusammen mit CDU und FDP in einer
       Jamaika-Koalition. Auch hier werden immer wieder Menschen nach Afghanistan
       abgeschoben, und auch hier will man dabei bleiben. Im Jahr 2021 seien
       bislang vier verurteilte Straftäter mit Charterflügen nach Afghanistan
       abgeschoben worden, sagte ein Sprecher des CDU-geführten Innenministeriums
       der taz. „Abschiebungen sind als letzte verbleibende Maßnahme im
       Ausländerrecht immer von Gerichten überprüfbare Einzelfallentscheidungen,
       bei denen unter anderem die Sicherheitslage vor Ort sowie mittlerweile auch
       die Auswirkungen der Pandemie zu berücksichtigen sind. An dieser Praxis
       hält Schleswig-Holstein fest.“
       
       ## Schuld sind immer die anderen
       
       Das heißt, die Länder delegieren die Verantwortung an den Bund. Das
       Auswärtige Amt erstellt regelmäßig Lageberichte zu Afghanistan. Der taz lag
       der aktuelle, 26 Seiten lange Bericht im Juli vor. Das Auswärtige Amt
       stellte darin an mehreren Stellen veraltete oder falsche Behauptungen auf,
       [3][die die aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan beschönigen].
       Grünen-Chef Habeck sah es auch so. Die Bundesregierung tue in dem Bericht,
       „als wäre nichts geschehen“.
       
       Wäre das Thema nicht so ernst, gäbe es an dieser Stelle eine fast lustige
       Pointe. Denn die Bundesregierung erklärt die Länder für handlungsfähiger,
       als diese sich faktisch verhalten – und schiebt die Verantwortung zurück.
       Es gelte weiterhin der Grundsatz, „dass sich keine pauschalen Aussagen zur
       Gefährdung Einzelner in Afghanistan treffen lassen“, schrieb das
       Bundesinnenministerium am 29. Juli in einer Antwort auf eine
       parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Margarete Bause. Es fügte
       hinzu: „Es obliegt den zuständigen Behörden in den Ländern, im Einzelfall
       zu entscheiden, ob eine Rückführung unter Berücksichtigung des aktuellen
       Lageberichts nach geltendem Recht durchgeführt werden kann.“
       
       Während manche Länder so tun, als könnten sie nicht anders, sagt das
       Bundesinnenministerium, dass sie sehr wohl könnten, wenn sie wollten. Auch
       Pro Asyl-Referentin Wiebke Judith sagt, dass die Länder auf eigene Faust
       handeln können. Sie hätten „die Möglichkeit, einen für drei Monate
       befristeten Abschiebestopp zu verhängen“, sagte sie. Jener könnte dann noch
       mal auf bis zu sechs Monate verlängert werden. „Das hätte politische
       Signalwirkung für den Bund – und würde den Menschen Sicherheit geben, die
       Angst vor Folter oder Tod haben.“
       
       2 Aug 2021
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Ulrich Schulte
       
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